Wissensdatenbank

RS0024620

Wenn an einem Vertrag auf beiden Seiten Unternehmer beteiligt sind, dann müssen Mängel an der gekauften Sache unverzüglich gerügt werden. Die Mängelrüge ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens rechtzeitig, wenn der Käufer sofort nach Einsicht in den Typenschein – der zwei …

29.09.1960
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RS0065531

Es liegt kein Verstoß gegen die Pflichten als Zulassungsbesitzer vor, wenn sich der Käufer eines Gebrauchtwagens auf ein Gutachten nach § 57a KFG verlässt und daher den Bremsflüssigkeitsstand im Vorratsbehälter für rund zweieinhalb Wochen nicht nachprüft.

27.09.1979
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RS0108027

Die Klausel „wie besichtigt und probegefahren“ schließt eine Haftung für geheime Mängel nicht aus. Sie deckt nur jene Mängel ab, die durch ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind.

26.06.1997
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RS0016189

Der Käufer eines Gebrauchtwagens will grundsätzlich ein verkehrstaugliches (verkehrstüchtiges) Fahrzeug erwerben, sodass die Verkehrstauglichkeit in der Regel eine stillschweigend vereinbarte Eigenschaft darstellt. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Probefahr vereinbart wurde. Anderes würde hingegen dann gelten, wenn der Käufer erklärt, …

05.09.1973
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RS0110192

Von jedem gewerblichen Gebrauchtwagenhändler ist zu erwarten, dass er den an Reifen bekannter und – nach den Gegebenheiten des Markts – auch bedeutender Hersteller sichtbar angebrachten „offenen“ Alterscode versteht und beachtet. Als weiteres Grundwissen ist auch die Kenntnis der in …

19.05.1998
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RS0110194

Unterließ der gewerbliche Gebrauchtwagenhändler die Aufklärung des Käufers über das Reifenalter, wenn eine solche Aufklärung nach den Umständen des Einzelfalls erforderlich war, dann hat er gegenüber dem Käufer für den Mangel einzustehen, der darin liegt, dass die Reifen nicht dem …

19.05.1998
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RS0121684

Bei einem mangelhaften Gebrauchtwagen scheidet ein Austausch des Wagens im Rahmen der Gewährleistung von vornherein aus, weil es sich bei einem Gebrauchtwagen um eine Speziessache handelt. Von den primären Gewährleistungsbehelfen kommt daher von vornherein nur die Verbesserung in Betracht, sofern …

18.12.2006
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RS0110191

Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens – und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit – gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht des Händlers bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind …

19.05.1998
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RS0018557

Eine in den Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen aufgenommene Vereinbarung „ohne Garantie und ohne Gewährleistung“ ist, falls sie von in der Autobranche versierten Kaufleuten gebraucht wurde, nicht schlechthin als den guten Sitten widersprechend anzusehen. Doch haftet der Verkäufer auch bei einem …

22.09.1971
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RS0020815

Der Leasingnehmer kann grundsätzlich keine Ansprüche aus der Herstellergarantie geltend machen. Vielmehr wäre erforderlich, dass ihm die Leasinggeberin ihre Ansprüche aus der Garantie zur Geltendmachung abtritt.

27.05.1992
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RS0016996

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Herstellergarantie, die sich von der Gewährleistung wesentlich unterscheidet, kommen nicht die Beweislastregeln zur Gewährleistung oder zum Schadenersatzrecht zur Anwendung, sondern ist allgemeines Vertragsrecht maßgeblich. Die Garantie ist nach Vertragsrecht auszulegen.

12.07.1984
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RS0023970

Wenn Autoreifen als „fabriksneu“ verkauft werden, in Wahrheit aber jahrelang gelagert wurden, dann kann der Käufer den Vertrag wegen Gewährleistung anfechten.

07.01.1954
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