Wissensdatenbank

RS0026557

Jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür einstehen, dass er die nötigen Fähigkeiten hat. Auch derjenige haftet nach § 1299 ABGB, der, ohne Fachmann zu sein, eine Arbeit übernimmt, die in der Regel wegen der notwendigen Kenntnisse nur …

11.09.1984
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RS0026360

Ob einer Prozesspartei durch ein schuldhaftes Fehlverhalten des Sachverständigen, der ein unrichtiges Gutachten abgegeben hat, ein Schaden entstanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die Entscheidung für sie günstiger ausgefallen wäre, wenn der Sachverständige ein in allen von ihm begutachteten …

30.06.1977
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RS0128601

Ein Sachverständiger, der sein Gutachten erkennbar auf das Fachwissen eines anderen (spezialisierten) Sachverständigen stützt, den sein Vertragspartner beigezogen hat, haftet für diesen im allgemeinen nicht.

29.11.2012
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RS0114126

Die Einholung eines Gutachtens im Strafverfahren dient der Erforschung der materiellen Wahrheit, soll also die Grundlagen dafür schaffen, die Schuld oder Unschuld eines Angeklagten festzustellen. Ergibt sich im Zuge eines Strafverfahrens aus dem dem Sachverständigen erteilten Auftrag oder aber im …

05.09.2000
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RS0118651

Die ärztliche Aufklärung hat grundsätzlich so rechtzeitig zu erfolgen, dass dem Patienten noch eine angemessene Überlegungsfrist offen bleibt. Bei dringend gebotenen Behandlungen ist allerdings zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und der ärztlichen Hilfeleistungspflicht abzuwägen. Die Dauer der dem Patienten nach …

13.02.2004
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RS0026412

Der Schadenersatz begehrende Kläger muss das Vorliegen oder doch einen hohen Grad von Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen eines ärztlichen Kunstfehlers beweisen. Somit muss der Kläger das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und seiner Kausalität in Bezug auf den eingetretenen Schaden beweisen. Für …

29.02.1956
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RS0026209

Der geschädigte Patient hat den Schaden, das Vorliegen eines Kunstfehlers und die Ursächlichkeit oder die Mitursächlichkeit des Fehlers für den Schaden zu beweisen. Für den Beweis des Kausalzusammenhangs genügt es allerdings, wenn ein sehr hoher Grad von Wahrscheinlichkeit erreicht wird. …

08.09.1971
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RS0038222

Bei möglicherweise mit ärztlichen Behandlungsfehlern zusammenhängenden Gesundheitsschäden von Patienten sind wegen der besonderen Schwierigkeiten eines exakten Beweises an den Kausalitätsbeweis geringere Anforderungen zu stellen. Demnach genügt eine bloß „deutlich überwiegende“ Wahrscheinlichkeit. Eine Feststellung, die Verursachung könne nicht ausgeschlossen werden, reicht …

02.10.1984
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RS0026237

Ein Arzt hat die Außerachtlassung der erforderlichen Sorgfalt bei Übernahme einer ärztlichen Tätigkeit und, gemessen an den gewöhnlichen Kenntnissen und Fähigkeiten eines Fachmannes im Sinne des § 1299 ABGB, einen offenkundigen Behandlungsfehler zu vertreten. Ein solcher liegt grundsätzlich in jedem …

09.09.1986
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RS0010538

Verursachen eine körperliche Vorschädigung des Patienten und ein ihr nachfolgender ärztlicher Behandlungsfehler einen bestimmten Gesamtschaden, der durch keine dieser Ursachen allein, sondern nur durch ihr Zusammenwirken herbeigeführt werden konnte, so haftet der Arzt nicht für die Folgen einer schon vor …

14.12.1988
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RS0022562

Wenn der Patient bereits eine Vorerkrankung aufweist und dem Arzt ein Behandlungsfehler unterläuft, dann führt die Vorerkrankung nicht zu einer Schadensteilung. Das Risiko einer Vorerkrankung hat daher grundsätzlich der Schädiger zu tragen. Anderes gilt aber bei Konkurrenz zwischen der Haftung …

08.07.1993
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RS0026236

Eine Sorgfaltspflichtverletzung liegt auch bei einer Lückenhaftigkeit der ärztlichen Dokumentation dar. Verletzt der Arzt seine Dokumentationspflicht in Bezug auf Umstände, die für den Schadeneintritt erheblich sein können, dann greift eine Beweislastumkehr ein: Dem Patienten kommt zum Ausgleich der durch die …

25.01.1994
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