Wissensdatenbank

RS0014900

Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht aus. Aus einem (generellen) Verzicht auf Gewährleistung kann nicht in jedem Fall auf den Verzicht auf die Irrtumsanfechtung geschlossen werden. Wurde aber die Haftung für einen bestimmten Umstand ausgeschlossen, so scheidet auch die Berufung …

16.12.1964
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RS0025402

Ein Irrtum über die PS-Zahl eines Kraftfahrzeuges ist wesentlich und berechtigt daher unter Umständen zur Vertragsanfechtung.

16.09.1965
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RS0016190

Bei einem sieben Jahre alten Gebrauchtfahrzeug in mittelmäßigem Zustand mit einem sehr hohen Kilometerstand kann der Irrtum über die Notwendigkeit einer bereits durch ein Geräusch erkennbaren sofortigen Getriebereparatur im Zweifel nicht als wesentlicher angesehen werden.

04.03.1981
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RS0016194

Für die Frage, ob ein Irrtum wesentlich ist, gilt ein objektiver Maßstab. Es ist die Verkehrsauffassung maßgebend. Zu berücksichtigen sind nicht nur die physischen Eigenschaften der Sache, sondern unter anderem auch alle tatsächlichen und rechtlichen Beziehungen und alles, was auf …

21.10.1970
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RS0019827

Wenn beim Neuwagenkauf ein altes Fahrzeug in Zahlung gegeben wird, dann können je nach Parteienabsicht entweder ein einheitlich zu beurteilender Tauschvertrag oder zwei getrennte Kaufverträge vorliegen. Eine allgemein gültige Zweifelsregel über die Einheit des Rechtsgeschäftes oder doch eine wechselseitige Abhängigkeit …

06.03.1973
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96/15/0074

Ein Traktor ist ein durch technisch freigemachte Energie angetriebenes Fahrzeug, das seiner Bauart nach vorwiegend zum Ziehen von landwirtschaftlichem Gerät und von Anhängern bestimmt ist, und deshalb als Kraftfahrzeug anzusehen.

19.03.1998
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91/11/0040

Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal, ob es sich bei einem bestimmten Kfz um einen „Personenkraftwagen“ oder um einen „Omnibus“ handelt, liegt nach den Begriffsbestimmungen des § 2 KFG in der Anzahl der vorhandenen Plätze. Ein bestimmtes Fahrzeug kann nicht zugleich als PKW …

01.10.1991
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3324/80

Wird ein LKW (Eigengewicht 1770 kg, höchstes zulässiges Gesamtgewicht 3.500 kg, höchstens zulässige Nutzlast 1660 kg) mit einem, wenn auch abnehmbaren Planenaufbau (Gewicht ca 1400 kg) versehen, so wird dadurch eine Änderung des Eigengewichtes bewirkt und bedarf es einer Anzeige …

01.04.1981
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0786/73

Eine für die Definition eines Kraftfahrzeugs nach § 2 Z 1 KFG entscheidende „Verwendung eines Fahrzeuges auf Straßen mit öffentlichem Verkehr“ liegt nur dann vor, wenn ein Fahrzeug tatsächlich auf der Straße benützt wird; auf die bloße Verwendbarkeit des Fahrzeuges …

03.07.1974
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93/15/0218

Reine Ausstellungsfahrzeuge sind als Neufahrzeuge anzusehen, Vorführfahrzeuge hingegen nicht. Für die Unterscheidung zwischen Neufahrzeugen und Gebrauchtfahrzeugen ist nämlich ausschlaggebend, ob das Fahrzeug schon in einer Weise verwendet wurde, dass darin eine seinen Wert mindernde Benutzung zu erblicken ist. Ob das …

27.01.1994
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96/14/0075

Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage nach § 5 Abs 2 NoVAG hat im Schätzungswege zu erfolgen. Es ist grundsätzlich als schlüssiger und denkfolgerichtiger Schätzungsvorgang anzusehen, wenn bei Ermittlung des gemeinen Wertes eines Kfz vom in Österreich bestehenden Listenpreis ausgegangen wird und …

18.03.1997
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