Wissensdatenbank

RS0038312

Kulanzzahlungen einer Versicherung gehen stets auf einen bestimmten Versicherungsvertrag zurück und werden immer nur dann geleistet, wenn den Versicherer aus irgendeinem Grund keine rechtliche Zahlungsverpflichtung trifft. Als titellose Schenkung ist sie aber nicht anzusehen: Wenn eine Versicherungsanstalt auf Verlangen eine …

09.01.1957
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RS0080533

Wenn die Versicherung ihrem Versicherungsnehmer eine Leistung erbracht hat, kann sie sich unter Umständen gemäß § 67 VersVG beim Schädiger regressieren. Dieser kann dabei nicht einwenden, dass die Versicherung ihre Leistung gegenüber dem Versicherungsnehmer nur aus Kulanz gewährt hat. Denn …

29.03.1960
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RS0081224

Wenn die Haftpflichtversicherung einem geschädigten Dritten eine Leistung bloß aus Kulanz erbringt, kann sie diese anschließend nicht im Regressweg von ihrem Versicherungsnehmer zurückfordern.

14.11.1963
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RS0119447

Das Versprechen, aus Kulanz leisten zu wollen, gibt lediglich den Standpunkt des Erklärenden wieder, ihn treffe in Wahrheit keine Rechtspflicht zur Leistung. Dadurch wird aber die Verpflichtungserklärung selbst in keiner Weise abgeschwächt, sondern liegt vielmehr ein konstitutives Anerkentnnis vor, das …

12.10.2004
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1Ob103/14z

Im Anlassfall geriet der Akku eines E-Bikes aufgrund eines Fehlers in Brand. Der Käufer hatte das E-Bike in seinem Kellerabteil abgestellt. Bei dem Brand wurden Sachen im Nachbarabteil beschädigt, das der Klägerin gehörte. Bereits zuvor hatte der Hersteller des E-Bikes …

22.01.2015
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RS0058506

Der Halter haftet gem § 19 Abs 2 EKHG für das Verschulden des Fahrers auch bei Fahrzeugen, auf die das EKHG nicht anzuwenden ist. Stets muss es sich aber um einen Unfall beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs handeln, wobei für diese …

24.10.1985
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1657/69

Eine Planierladeraupe (im Anlassfall Case Industrial Tractor-Shovel, Modell 600) ist kein Kraftfahrzeug im Sinne des Kraftfahrgesetzes, weil sie nicht für den Straßenverkehr geeignet ist.

20.04.1970
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RS0065501

Ein Radlader (Caterpillar) ist nicht als Kraftfahrzeug im Sinne des § 2 Z 1 KFG anzusehen.

22.02.1983
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RS0040522

Der merkantile Minderwert stellt keine exakt zu errechnende ziffernmäßige Größe dar; er ist nach § 273 ZPO, das heißt nach richterlichem Ermessen, festzusetzen.

29.04.1966
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RS0030381

Der merkantile Minderwert für einen beschädigten Kraftwagen gebührt auch dann, wenn der Eigentümer dadurch einen günstigeren Preis erzielt, dass er den beschädigten Wagen unter Aufzahlung gegen ein neues Modell derselben Type eingetauscht hat.

25.06.1958
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RS0030404

Beim Zeitwert ist nicht auf ein Fahrzeug gleicher Type in Normalausstattung, sondern auf das konkrete Fahrzeug im Zustand vor seiner Beschädigung mit seiner Sonderausstattung und den zum Betrieb gehörigen „Extras“ abzustellen. Auch beim Restwert ist auf die Sonderausstattung Bedacht zu …

14.05.1975
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RS0030160

Tunlichkeit der Reparatur liegt vor, wenn die Reparaturkosten und allenfalls weitere Ersatzleistungen wie Wertminderung geringer sind als der Zeitwert im Unfallszeitpunkt oder dieser nur geringfügig überschreiten (hier: sieben Prozent, siehe auch RIS-Justiz RS0030487).

26.01.1982
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