Wissensdatenbank

RS0026513

Soweit die Auskunftserteilung nicht in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung erfolgt, ist nur für eine wissentlich unrichtige Auskunft einzustehen. Die Haftung für einen wissentlich falschen Rat oder eine wissentlich falsche Auskunft setzt dabei bedingten Schädigungsvorsatz voraus.

30.06.1977
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RS0026535

Bei § 1299 ABGB geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes, der prinzipiell auch der maßgerechte im Sinn dieser Bestimmung ist. Der Sorgfaltsmaßstab darf nicht überspannt werden. Dies gilt etwa auch für die vom Kunsthändler beim Bilderankauf einzuhaltende …

13.11.1985
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RS0026541

Der vom Sachverständigen einzuhaltende Sorgfaltsmaßstab wird durch typischen und demnach objektiv bestimmten Fähigkeiten eines Angehörigen des betreffenden Verkehrskreises bestimmt. Entscheidend ist der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe.

22.10.1992
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RS0026563

Im Bereich der Vertragshaftung, etwa wegen Erstattung eines fehlerhaften Gutachtens, hat der Sachverständige nachzuweisen, dass er die ihm obliegenden Pflichten und Nebenverbindlichkeiten mit aller Sorgfalt erfüllt hat und dass auch seinen Erfüllungsgehilfen kein Verschulden zur Last fällt.

30.06.1964
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RS0030319

Bei Zerstörung eines noch im Eigentum seines Schöpfers stehenden Kunstwerkes ist der vom geschädigten Künstler und nicht der von einem Händler erzielbare Verkaufserlös der Schadensberechnung zugrundezulegen.

24.01.1983
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RS0016390

Es besteht keine allgemeine Rechtspflicht, den Geschäftspartner über alle Umstände aufzuklären, die auf seine Entscheidung einen Einfluss haben können. Eine Aufklärungspflicht besteht in der Regel nur dann, wenn der andere Teil nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs eine Aufklärung erwarten …

16.01.1986
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RS0019188

Wird ein entlehnter Gegenstand beschädigt, trifft den Entlehner (zB eine Galerie) die Beweislast, dass die Beschädigung ohne sein oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen eintrat. Nur wenn auch die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen die Beschädigung nicht verhindern konnten, wird der Entlehner nicht haftbar. …

30.11.1966
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RS0020814

Der Entlehner einer Sache (zB eine Galerie) haftet für das Verschulden derjeniger Personen, denen er sich bei der Verwahrung, Beauftragung und beim Transport der Sache bedient (zB Spediteur).

22.02.1921
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RS0022546

Nach der Theorie von der adäquaten Kausalität ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem eingetretenen Schaden nicht nur dann anzunehmen, wenn das Verhalten den eingetretenen Schaden unmittelbar verursacht hat; ein adäquater Kausalzusammenhang liegt vielmehr auch dann …

30.11.1955
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RS0022686

Grundsätzlich trifft den Geschädigten die Beweislast für den Kausalzusammenhang.. Die in § 1298 normierte Beweislastumkehrung betrifft nur den Verschuldensbereich. Der Geschädigte hat daher zunächst die Pflichtverletzung und dann den dadurch verursachten Schaden zu beweisen.

16.12.1975
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RS0022705

Eine Schadenersatzhaftung des Sachverständigen kann auch dann bestehen, wenn er eine Verpflichtung übernimmt, obwohl er wissen mußte, daß er zur Erfüllung nicht in der Lage sein wird (sogenanntes Übernahmeverschulden). Beispiel: Der Sachverständige übernimmt einen Gutachtensauftrag außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs, obwohl …

01.12.1982
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RS0022715

Im Rahmen des Schadenersatzes ist grundsätzlich der gemeine Wert der Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung zu ersetzen (Vgl auch OGH in 1 Ob 50/87). Intention dahinter ist, dass der Geschädigte die Sache ersetzen können soll. Von diesem Grundsatz wird freilich …

24.02.1971
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