RS0110191
Die Fahrbereitschaft eines Gebrauchtwagens – und damit seine Verkehrssicherheit und Betriebssicherheit – gilt im Falle eines Kaufs beim gewerblichen Kraftfahrzeughändler als schlüssig zugesichert. Der Umfang der Untersuchungspflicht des Händlers bestimmt sich nach dem technisch Möglichen und wirtschaftlich Zumutbaren. Maßgeblich sind …