Pretiosen, Uhren, Modeschmuck
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für die Bereiche Pretiosen, Uhren und Modeschmuck, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0014723
OGH - 09.03.2000 - 1Ob630/81; 3Ob584/82; 1Ob28/87; 5Ob282/98a; 8Ob232/99x
Die Einigung über einen bestimmten Preis ist zwar vor allem ein Indiz für den Konsens der Kontrahenten; die Bestimmungen der §§ 1054 und 1056 ABGB dienen darüber hinaus aber auch der Schaffung klarer Verhältnisse; die Vertragsabwicklung soll gegen spätere Zweifel …
WEITER LESENRS0014904
OGH - 17.08.2023 - 5Ob14/73; 5Ob515/83; 6Ob662/81; 7Ob682/86; 1Ob606/88; 7Ob554/89; 4Ob139/10k; 7Ob136/10s; 4Ob58/20p; 8Ob58/22w; 5Ob205/22s
Der sogenannte Kalkulationsirrtum betrifft in der Regel nicht die rechtsgeschäftliche Erklärung selbst, sondern nur Umstände, die dieser vorausgegangen sind, und damit nur den Beweggrund. Wenn jedoch die Kalkulation zum Gegenstand de entscheidenden Vertragsverhandlungen gemacht wurde, und der geforderte Preis erkennbar …
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OGH - 17.11.2023 - 7Ob40/78; 5Ob573/80; 1Ob789/80; 7Ob651/81; 5Ob768/80; 3Ob542/87; 6Ob663/90; 1Ob1538/95; 1Ob2012/96f; 1Ob32/98g; 6Ob124/98y; 5Ob144/98g; 9Ob274/98d; 3Ob68/03a; 7Ob250/03w; 10Ob115/05t; 3Ob13/07v; 9Ob50/10h; 2Ob176/10m; 4Ob11/13s; 3Ob23/13y; 7Ob217/13g; 9Ob15/17x; 8Ob106/17x; 6Ob29/18k; 6Ob16/20a; 10Ob4/21t; 10Ob9/22d; 6Ob51/22a; 5Ob60/23v; 5Ob205/22s; 8Ob70/23m
Vertragsanpassung ist nur bei einem unwesentlichen Irrtum und nur dann möglich, wenn der Gegner im Zeitpunkt des Kontrahierens hypothetisch den Willen gehabt hätte, gegebenenfalls auch zu den Bedingungen, die der andere Teil nunmehr durchzusetzen bestrebt ist, abzuschließen.
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OGH - 21.11.2023 - 1Ob129/71; 4Ob625/71; 4Ob577/73; 1Ob42/74; 1Ob176/74; 1Ob303/75; 3Ob525/76; 5Ob626/76; 1Ob762/76; 4Ob595/76; 1Ob502/77; 7Ob582/77; 1Ob512/78; 1Ob535/78; 7Ob682/78; 7Ob728/79; 3Ob502/80 (3Ob503/80); 7Ob706/80; 5Ob735/80; 1Ob630/81; 7Ob616/81; 4Ob505/82; 1Ob547/82; 5Ob719/82; 3Ob590/84; 3Ob589/85; 3Ob1518/85; 7Ob539/86; 7Ob594/86; 5Ob59/86; 8Ob586/86; 6Ob676/86; 7Ob573/87; 4Ob532/88; 7Ob583/88; 9ObA275/88 (9ObA276/88); 7Ob705/88 (7Ob706/88); 5Ob116/89; 6Ob663/89; 9ObA1/90; 4Ob516/90; 7Ob590/90; 8Ob665/89; 8Ob1556/92; 6Ob594/94; 1Ob538/94; 7Ob610/94; 4Ob517/95; 4Ob52/95; 5Ob511/96 (5Ob512/96); 10Ob1516/96; 6Ob1520/96; 9Ob2289/96z; 4Ob248/97t; 10Ob44/98p; 9Ob53/98d; 9ObA30/98x; 3Ob80/98f; 7Ob244/00h; 8ObA281/00g; 8Ob324/01g; 10Ob147/02v; 9Ob63/04m; 7Ob69/05f; 3Ob58/10s; 6Ob190/10z; 1Ob84/11a; 3Ob103/12m; 4Ob52/13w; 2Ob126/13p; 5Ob33/14k; 9Ob70/17k; 2Ob200/18b; 10Ob2/22z; 4Ob43/22k; 1Ob120/22m; 4Ob168/23v
Zum Zustandekommen eines Kaufvertrages genügt grundsätzlich die Einigung über Kaufpreis und Kaufgegenstand. Dass Nebenpunkte nicht besprochen wurden, steht der Annahme des Zustandekommens eines Kaufvertrages nicht entgegen. Die fehlenden Punkte sind vielmehr aus dem Willen der Parteien zu erschließen oder aus …
WEITER LESENRS0016260
OGH - 11.01.2024 - 1Ob197/75; 1Ob766/76; 7Ob728/79; 7Ob558/81; 5Ob768/80; 5Ob695/82; 6Ob554/84; 3Ob647/86; 3Ob542/87; 6Ob600/90; 4Ob1678/95; 1Ob27/97w; 6Ob138/98g; 3Ob236/01d; 2Ob176/10m; 8Ob96/23k
Die Vertragsänderung, die § 872 ABGB dem Irrenden einräumt, besteht nicht einfach im Unterschied zwischen der vereinbarten und dem wirklichen Wert der Leistung, es ist vielmehr die dem Irrenden obliegende Leistung verhältnismäßig im Sinne einer relativen Berechnungsmethode zu ändern, der …
WEITER LESENRS0044453
OGH - 23.09.2022 - 4Ob516/94; 6Ob47/98z; 8ObA127/04s; 2Ob245/08f; 4Ob171/09i; 4Ob76/10w; 7Ob207/10g; 7Ob194/10w; 6Ob3/11a; 1Ob220/10z; 5Ob7/11g; 8ObA62/11t; 6Ob218/11v; 2Ob53/12a; 8Ob126/12f; 9ObA80/13z; 9ObA86/14h; 4Ob86/15y; 3Ob173/16m; 1Ob158/17t; 9Ob65/17z; 9ObA60/18s; 10Ob27/18w; 3Ob181/18s; 3Ob115/19m; 1Ob166/19x; 4Ob105/22b
Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung liegt das Prozesshindernis der Streitanhängigkeit – ebenso wie jenes der Rechtskraft – erst dann vor, wenn nicht nur die Identität (Nämlichkeit) der Parteien, sondern auch Identität der Ansprüche besteht. Ob das der Fall ist oder …
WEITER LESENRS0105438
OPM - 08.06.1966 - Om10/65
Tricloryl verwechselbar ähnlich mit „Chloryl Blattgrün Perlen APC“. Der Inhaber der älteren Marke ist allein kraft deren aufrechten Bestehens zur Löschungsklage gegen die jüngere Marke legitimiert. Der Geklagte kann Löschungsgründe nach § 22 c MSchG nur mit Widerklage geltend machen.
WEITER LESENRS0003648
OGH - 24.06.2010 - 1Ob647/85; 8Ob221/01k; 1Ob64/04z; 10Ob58/05k; 6Ob111/10g
Bei einem durch Pfand gesicherten Darlehen (Lombardkredit) steht hinreichende Pfanddeckung der Inanspruchnahme der persönlichen Haftung des Schuldners nicht im Wege. Dem Gläubiger steht es frei, zuerst die persönliche Haftung und dann die Pfanddeckung oder beide Haftungen zugleich geltend zu machen. …
WEITER LESENRS0011414
OGH - 12.04.1988 - 4Ob18/88
Die Pfandleihe ist dadurch gekennzeichnet, daß gegen Übergabe von Faustpfändern und Ausfolgung von Pfandscheinen Darlehen gewährt werden, für die dem Pfandleiher keine andere Sicherheit als die Pfandsache geboten wird, durch deren Verkauf er sich schadlos halten kann, wenn das Darlehen …
WEITER LESENRS0015184
OGH - 03.04.1963 - 1Ob42/63
Derjenige, der von einer Pfandleihanstalt gegen Hingabe eines Pfandes ein Darlehen erhält und dabei auch die persönliche Haftung für die Darlehensrückzahlung übernimmt, haftet mangels ausdrücklicher Einschränkung dafür auch dann, wenn er den Pfandschein weitergibt und der Pfandscheinerwerber den Pfandvertrag erneuert.
WEITER LESENRS0003109
OGH - 10.12.1992 - 7Ob634/92
Das Meistbot ist jenes Entgelt, gegen das dem Ersteher bei dem vom Gericht abzuschließenden publizistischen Verkaufsgeschäft die versteigerte Sache überlassen wird. Es entspricht dem Preis beim bürgerlich-rechtlichen Kauf. Auch das Meistbot fällt daher unter § 333 erster Satz ABGB.
WEITER LESENRS0011438
OGH - 05.09.1991 - 6Ob594/90
Ein Hypothekargläubiger, der aus dem Meistbot befriedigt oder sicherstellt worden oder nach dem Ergebnis der Meistbotsverteilung einen Ausfall erlitten hat, kann keinesfalls mehr Hypothekargläubiger sein und deshalb auch in Ansehung der Liegenschaft keine dingliche Rechtsstellung ( § 458 ABGB ) …
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