Pretiosen, Uhren, Modeschmuck

Einträge: 

RS0094397


OGH - 16.02.2005 - 11Os13/81; 12Os2/86; 11Os158/88; 14Os11/02; 14Os16/05t; 14Os141/04

Im Fordern eines überhöhten Preises für eine Ware muss an sich noch keine irreführende Täuschung gelegen sein; eine solche kommt aber zB dann in Betracht, wenn der Täter – ausdrücklich oder konkludent – der Ware bestimmte werterhöhende Eigenschaften fälschlich beilegt …

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RS0078346


OGH - 19.01.1982 - 4Ob429/81

Die Bezeichnung „Stahlgold“ ist irreführend, wenn die so bezeichneten Uhren nur eine hauchdünne Gelbgold-Plaque-Auflage mit geringfügigem Materialwert haben.

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RS0093829


OGH - 26.11.2009 - 12Os139/68; 10Os76/75; 10Os24/76; 13Os153/77; 9Os141/81; 11Os23/82; 14Os122/92; 15Os127/98; 12Os104/09z

Bewertung von Diebsgut. Bei Diebstahl von Waren aus einem Großhandelsgeschäft und Detailhandelsgeschäft ist für die Berechnung der Schadenshöhe grundsätzlich für Waren, sei es ihrer Art oder ihrer Aufbewahrung nach, als für die Abgabe im Großhandel bestimmt anzusehen sind, der Großhandelsverkaufspreis …

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RS0098570 (nur T7)


OGH - 19.10.2023 - 12Os121/73; 13Os143/80; 10Os104/80; 13Os84/81; 10Os118/82; 10Os2/85; 9Os93/85; 9Os50/86; 12Os96/86; 10Os168/86; 9Os72/86; 9Os56/87; 12Os69/87; 13Os152/88; 14Os107/90; 15Os6/91; 15Os101/94; 13Os75/95; 14Os48/97; 11Os142/01; 2Bkd1/03; 11Os55/04; 12Os38/04; 11Os56/05b; 12Os68/05z; 13Os35/06f; 12Os109/06f; 11Os108/06a; 13Os33/07p; 13Os21/08z (13Os22/08x); 13Os83/08t; 15Os109/08f; 15Os118/10g; 14Os146/10t; 11Os90/11m; 15Os150/11i; 14Os81/12m; 11Os98/12i; 15Os7/13p; 12Os133/12v; 11Os59/13f; 14Os47/13p; 14Os109/13f; 15Os52/12d; 14Os59/14d; 13Os74/14b; 15Os183/15y (15Os184/15w; 15Os185/15t; 15Os186/15i); 15Os75/16t; 15Os3/18g; 13Os52/18y; 15Os131/18f; 15Os6/21b; 15Os13/21g (15Os14/21d); 20Ds5/22y; 12Os102/23a; 21Ds1/23v

Dass beim Versetzen von Schmuckstücken in einer Pfandleihanstalt die Pfandsumme etwa einem Dritten des gemeinen Wertes entspricht, bedarf als gerichtsnotorisch keines weiteren Beweises (T7 des RS).

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RS0054728


OGH - 08.10.1981 - 10Os166/79; 12Os77/81

Läßt sich ein Deviseninländer von ihm verkauften Schmuck (hier: geschmuggelte Brillanten) – auch – in ausländischen Zahlungsmitteln (US Dollar) bezahlen, so scheidet „Devisenhandel“ nach § 24 Abs 1 lit a DevG aus, weil er die Fremdwährung mangels einer in Geld …

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RS0114215


OGH - 29.05.2019 - 7Ob18/00y; 7Ob16/15a; 7Ob249/18w

Die Haftungsbegrenzung des Art 2.3.3 der ABH 1989, wonach Schmuck, Edelsteine, Briefmarken und Münzsammlungen, wenn diese freiliegend aufbewahrt werden, nur bis zu S 30.000,– ersetzt werden, ist als objektive Risikoabgrenzung anzusehen. Durch diese Bestimmung soll objektiv, unabhängig vom Vorwurf eines …

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RS0019325


OGH - 20.12.2023 - 5Ob101/75; 6Ob768/77; 3Ob559/77; 7Ob556/78; 7Ob692/80; 6Ob550/81; 5Ob753/81; 7Ob568/88; 8Ob553/89; 2Ob2163/96v; 9Ob395/97x; 6Ob129/98h; 8Ob100/00i; 10Ob93/02b; 10Ob51/04d; 7Ob274/04a; 7Ob89/05x; 7Ob91/13b; 5Ob237/13h; 10Ob34/15w; 1Ob122/22f; 1Ob190/23g

Beim Darlehen werden vertretbare Sachen in das Eigentum des Empfängers mit der Abrede übertragen, dass die gleiche Menge gleicher Art und Güte zurückzugeben ist. Zu den essentiellen Erfordernissen des Darlehens gehört sohin das Versprechen der Rückzahlung.

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RS0019343


OGH - 28.06.2018 - 1Ob26/71; 4Ob504/80; 8Ob512/81; 1Ob809/81; 3Ob532/86; 7Ob507/89; 12Os67/90; 6Ob610/92; 1Ob155/00a; 8Ob156/03d; 4Ob115/17s; 6Ob104/18i

Der Darlehensvertrag ist im Gegensatz zum Kreditvertrag ein Realvertrag. Die Sachen müssen dem Schuldner so übergeben werden, dass er hiedurch Eigentümer wird; ist dies nicht der Fall, ist der Darlehensvertrag nicht zustande gekommen. Dies gilt aber nur für die alte …

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RS0010876


OGH - 19.05.2015 - 6Ob610/92; 10Ob31/15d

Der Darlehensnehmer einer verbrauchbaren Sache wird aber nicht unabhängig von der Rechtsstellung des Darlehensgebers als seines Vormannes Eigentümer, sondern es gilt auch hier die Bestimmung des § 442 letzter Satz ABGB, dass niemand einem anderen mehr Recht abtreten kann, als …

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RS0017622


OGH - 27.06.2023 - 1Ob136/61; 1Ob189/62; 5Ob94/64; 7Ob145/72; 11Ob16/77; 1Ob523/77; 7Ob567/85; 6Ob552/84; 1Ob641/90; 9Ob15/03a; 1Ob160/07x; 1Ob197/14y; 1Ob92/23w

Ein Darlehen, für dessen Rückzahlung kein bestimmter Termin vereinbart wurde, kann sofort zurückgefordert werden, jedoch nicht früher, als es der Zweck der Darlehensgewährung oder die Parteiabsicht ergeben.

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RS0119134


OGH - 10.04.2014 - 8Ob156/03d; 8ObA84/11b; 6Ob56/14z

Ein Darlehen kann durch Zahlung einer Schuld des Darlehensnehmers an seinen Gläubiger gewährt werden.

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RS0019340


OGH - 27.03.1996 - 3Ob596/82; 7Ob601/95

War das Darlehen einem bestimmten ausdrücklich vereinbarten Zweck gewidmet, den der Darlehensnehmer nicht beachtet hat, dann war der Darlehensgeber berechtigt, die vorzeitige Kündigung des Darlehens auszusprechen und es wegen nachträglichen Wegfalles des ausdrücklichen Geschäftszweckes (§ 1435 ABGB) sofort fällig zu …

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