Immobilien

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RS0070019


OGH - 12.09.1989 - 5Ob78/89

Anbringung von Verputz ist keine Gefahrenbeseitigung: Die Anbringung eines neuen Verputzes an Hohlkehlen und Straßenfassaden, möge sie auch nach Ansicht der Baubehörde zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der baulichen Anlage im Sinne des § 44 Abs 1 TBO …

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RS0034026


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89; 6Ob620/92; 1Ob589/94

Verzicht auf Erhaltungsanspruch: In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch.

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RS0021223


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89; 3Ob569/90; 5Ob146/92; 6Ob620/92; 1Ob589/94; 7Ob598/95; 1Ob2171/96p; 7Ob2170/96k; 6Ob174/99b; 3Ob79/99k; 5Ob172/03k; 5Ob17/09z; 5Ob288/08a; 9Ob57/08k; 4Ob191/10g; 8Ob101/11b; 5Ob194/11g; 5Ob92/13k; 5Ob110/15k

Kein Verzicht des Mieters auf Erhaltung im MRG-Anwendungsbereich: Der durch das MRG geschützte Mieter kann – anders als bei bloßer Anwendung des § 1096 ABGB, der an sich nachgiebiges Recht enthält – auf sein Recht, die Erhaltung des Mietgegenstandes durch …

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RS0069923


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89

Typische Unterlegenheit des Mieters bei Erhaltungsarbeiten: Dem Vermieter darf nicht die Möglichkeit geboten werden, die typische Unterlegenheit des Mieters gerade dadurch zu seinem Vorteil auszunützen, daß er längst überfällige notwendige Erhaltungsarbeiten nicht durchführen läßt und in dieser Situation die Zustimmung …

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RS0069983


OGH - 14.07.1987 - 5Ob72/87; 8Ob261/98k; 5Ob287/06a

Die Überwälzung der zur Erhaltung des Mietgegenstandes erforderlichen Kosten auf den Mieter fällt unter das Verbot des § 27 Abs 1 Z 1 MRG.

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RS0069987


OGH - 22.09.1987 - 5Ob74/87; 5Ob14/88; 5Ob61/95; 5Ob2157/96h; 5Ob370/97s; 3Ob367/97k; 5Ob127/99h; 5Ob222/99d; 5Ob236/99p; 1Ob23/01s; 5Ob122/01d; 2Ob108/03a; 5Ob172/03k; 5Ob269/03z; 5Ob270/07b; 5Ob287/07b; 5Ob87/08t; 5Ob107/09k; 5Ob220/11f; 7Ob75/12y; 5Ob75/12h; 5Ob10/13a; 5Ob170/13f; 5Ob176/14i; 5Ob226/14t; 5Ob83/15i; 5Ob216/15y

Kriterium einer Gemeinschaftsanlage im Sinne des § 24 Abs 1 (§ 3 Abs 2 Z 3) ist, dass es jedem Mieter rechtlich freisteht, sie – gegen Beteiligung an den Kosten des Betriebes – zu benützen.

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RS0069989


OGH - 22.09.1987 - 5Ob74/87; 5Ob220/11f

Die zwingende Abgrenzung zwischen Erhaltungsaufwand (§ 3 Abs 2 Z 3) und Betriebsaufwand (§ 24 Abs 1) ist per 01.01.1982 wirksam geworden.

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RS0069928


OGH - 28.01.1988 - 10Ob510/87; 4Ob591/89; 6Ob687/90; 1Ob589/94; 1Ob2171/96p; 7Ob2170/96k; 8Ob261/98k; 6Ob174/99b; 3Ob79/99k; 5Ob172/03k; 5Ob17/09z; 5Ob288/08a; 9Ob57/08k; 4Ob191/10g; 8Ob101/11b; 5Ob92/13k; 5Ob110/15k

Die Verpflichtung des Vermieters zur Ausführung der Erhaltungsarbeiten ist zwingend. Übernimmt im Mietvertrag der Mieter diese Verpflichtung, so ist der Mietvertrag insoweit unwirksam.

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RS0069986


OGH - 09.02.1988 - 5Ob14/88

Aus den Erhaltungsbeiträgen und Verbesserungsbeiträgen dürften nur die Kosten der Erhaltung, Neuerrichtung oder Wiedererrichtung eines der gemeinsamen Benützung aller Bewohner dienenden Aufzugsanlage gedeckt werden, nicht jedoch diese Kosten hinsichtlich eines in der Sonderbenützung einzelner Mieter stehenden Aufzugs.

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RS0070471


OGH - 15.03.1988 - 5Ob19/88; 5Ob99/88; 5Ob448/97m; 5Ob87/98z; 5Ob210/98p; 5Ob311/98s; 5Ob72/07k; 5Ob186/08a; 5Ob22/10m

Neuerungsverbot für Rekurse im Außerstreitverfahren: Das Rechtsmittelrecht des Außerstreitverfahrens wurde grundsätzlich durch die Vorschriften der ZPO über den Rekurs ersetzt, wobei Rekurse gegen Sachbeschlüsse im wesentlichen der Berufung und Revision gleichgestellt werden. Für Rekurse in Verfahren nach § 37 MRG …

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RS0020813


OGH - 11.10.1988 - 5Ob606/88; 5Ob537/89; 5Ob70/89 (5Ob71/89); 5Ob1098/92; 5Ob96/93; 3Ob37/94; 5Ob298/00k; 5Ob208/01a; 9Ob96/06t; 5Ob125/07d; 5Ob34/11b; 5Ob156/12w; 5Ob249/15a

Unwirtschaftlichkeit als Grenze der Erhaltungspflicht: Die Erhaltungspflicht des Vermieters findet auch im Anwendungsbereich des MRG an der Unwirtschaftlichkeit der Erhaltung des Gebäudes ihre Grenze (§ 6 MRG – ausgenommen in Bezug auf im Sinne des § 3 Abs 3 Z …

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RS0083089


OGH - 20.06.1989 - 5Ob65/88; 5Ob219/98m; 1Ob183/00v; 1Ob228/00m; 5Ob289/03s; 5Ob83/06a; 4Ob86/08p; 5Ob238/08y; 5Ob113/10v; 5Ob170/11b; 5Ob148/12v; 5Ob247/12b; 5Ob60/14f; 5Ob143/14m; 5Ob230/14f; 6Ob3/14f; 3Ob85/15v

Feuchtigkeitsschäden als ernster Schaden des Hauses: Feuchtigkeitsschäden infolge ständigen Wassereintrittes in Mauerwerk stellen einen ernsten Schaden des Hauses dar und die Behebung dieser Schäden gehört zur ordnungsgemäßen Erhaltung der Liegenschaft. Werden im Zuge der Behebung solcher Schäden Arbeiten in den …

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