Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0026316 T1
OGH - 05.07.1934 - 4Ob111/34; 6Ob475/60; 5Ob164/67; 1Ob11/78; 7Ob104/99s; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob247/02b; 1Ob67/12b; 1Ob171/12x; 8Ob36/14y; 7Ob40/15f
Maßstab der Haftung für den Sachverständigen: Der Sachverständige haftet für sein unrichtiges Bewertungsgutachten bereits bei Fahrlässigkeit.
WEITER LESENRS0116132
OGH - 18.12.2001 - 5Ob293/01a; 5Ob230/02p; 5Ob12/03f; 5Ob86/08w; 5Ob75/09d; 5Ob133/10k; 5Ob29/11t; 5Ob1/12a; 5Ob253/11h; 5Ob173/12w; 5Ob224/13x; 5Ob188/14d; 5Ob42/15k
Überprüfung der Zu- und Abschläge durch den Obersten Gerichtshof: Die Frage, ob und in welcher Höhe Zu- und Abschläge vom bzw zum Richtwertmietzins gerechtfertigt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt deshalb grundsätzlich keiner Nachprüfung durch den …
WEITER LESENRS0127857
OGH - 29.05.2012 - 9Ob56/11t
Berechnung des Schadens im Zwangsversteigerungsverfahren bei unrichtiger Bewertung: Die Pflicht des Immobiliensachverständigen zur korrekten Verkehrswertermittlung einer Liegenschaft im gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren erstreckt sich auch auf denjenigen, der die Liegenschaft ersteigert. Unterläuft dem Immobiliensachverständigen bei der Bewertung ein vorwerfbarer Irrtum, weshalb der …
WEITER LESENRS0017178 [T8]
OGH - 22.12.1970 - 8Ob281/70; 2Ob515/78; 2Ob513/79; 8Ob542/85; 1Ob679/86; 7Ob544/92; 8Ob614/93; 1Ob637/94; 7Ob513/96; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 9Ob67/03y; 3Ob67/05g; 6Ob39/06p; 2Ob191/06m; 1Ob78/07p; 2Ob128/09a; 3Ob79/10d; 7Ob77/11s; 9Ob20/12z; 9Ob56/11t; 1Ob67/12b; 1Ob91/12g; 1Ob171/12x
Maßstab für Fälle der Haftung gegenüber Dritten: Welche Interessen Dritter geschützt sind, ergibt sich aus dem Gutachtensauftrag.
WEITER LESENRS0026552
OGH - 27.06.1984 - 3Ob547/84; 8Ob542/85; 1Ob587/90; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 3Ob67/05g; 2Ob191/06m; 1Ob78/07p; 8Ob51/08w; 2Ob128/09a; 3Ob79/10d; 10Ob32/11w; 9Ob20/12z; 9Ob56/11t; 1Ob91/12g; 2Ob125/12i; 3Ob230/12p; 10Ob58/12w; 10Ob56/12a; 3Ob231/12k; 4Ob165/12m; 4Ob249/14t
Haftung gegenüber Dritten auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens: Ein (Immobilien)sachverständiger haftet nicht nur demjenigen, der ein Gutachten in Auftrag gibt, sondern auch demjenigen, dessen Interessen nach der Vorstellung des Auftraggebers für den Sachverständigen erkennbar durch die Gutachtenserstellung mitverfolgt werden. Dies …
WEITER LESENRS0106433 [T11, T12]
OGH - 20.11.1996 - 7Ob513/96; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 3Ob67/05g; 3Ob93/05f; 6Ob39/06p; 2Ob191/06m; 1Ob78/07p; 8Ob51/08w; 4Ob63/09g; 10Ob32/11w; 7Ob77/11s; 9Ob20/12z; 9Ob56/11t; 1Ob91/12g; 2Ob125/12i; 4Ob249/14t
Haftung gegenüber Dritten auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens: Ein (Immobilien)sachverständiger haftet nicht nur demjenigen, der ein Gutachten in Auftrag gibt, sondern auch demjenigen, dessen Interessen nach der Vorstellung des Auftraggebers für den Sachverständigen erkennbar durch die Gutachtenserstellung mitverfolgt werden. Dies …
WEITER LESENRS0026316 [T5]
OGH - 05.07.1934 - 4Ob111/34; 6Ob475/60; 5Ob164/67; 1Ob11/78; 7Ob104/99s; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob247/02b; 1Ob67/12b; 1Ob171/12x; 8Ob36/14y; 7Ob40/15f
Allerdings kann in Strafsachen der Verurteilte, solange das Verfahren noch anhängig oder ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.
WEITER LESENRS0026316 [T4]
OGH - 05.07.1934 - 4Ob111/34; 6Ob475/60; 5Ob164/67; 1Ob11/78; 7Ob104/99s; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob247/02b; 1Ob67/12b; 1Ob171/12x; 8Ob36/14y; 7Ob40/15f
Haftung im Strafverfahren: Auch der im Strafverfahren bestellte Sachverständige haftet – ähnlich wie im Zwangsversteigerungsverfahren – allen Beteiligten. Dies gilt vor allem zugunsten des Angeklagten beziehungsweise des Beschuldigten.
WEITER LESENRS0111105
OGH - 24.11.1998 - 5Ob294/98s; 5Ob227/00v; 5Ob260/00x; 5Ob84/01s; 5Ob78/03m; 5Ob267/03f; 5Ob101/05x; 2Ob282/05t; 5Ob286/07f; 5Ob137/08w; 5Ob137/09x; 5Ob196/09y; 5Ob240/10w
Beurteilung der Angemessenheit des Mietzinses als Rechtsfrage: Die Beurteilung der Angemessenheit des Mietzinses ist überdies eine vom Richter – und nicht vom SV – zu lösende Rechtsfrage. Es obliegt daher auch dem Richter – und nicht dem SV – zu …
WEITER LESENS0026316 [T3]
OGH - 05.07.1934 - 4Ob111/34; 6Ob475/60; 5Ob164/67; 1Ob11/78; 7Ob104/99s; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob247/02b; 1Ob67/12b; 1Ob171/12x; 8Ob36/14y; 7Ob40/15f
Der im Zwangsversteigerungsverfahren bestellte Sachverständige haftet bei Vornahme einer Schätzung sohin nicht nur dem Ersteher, sondern „allen Beteiligten“, vor allem also auch dem Verpflichteten.
WEITER LESENRS0117881
OGH - 08.04.2003 - 5Ob296/02v; 5Ob86/08w; 5Ob75/09d; 5Ob133/10k; 5Ob208/10i; 5Ob1/12a; 5Ob253/11h; 5Ob173/12w; 5Ob224/13x; 5Ob42/15k
Überprüfung der Zu- und Abschläge durch den Obersten Gerichtshof: Die Frage, ob und in welcher Höhe Zu- und Abschläge vom bzw zum Richtwertmietzins gerechtfertigt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt deshalb grundsätzlich keiner Nachprüfung durch den …
WEITER LESENRS0002721
OGH - 23.04.1992 - 7Ob544/92; 1Ob79/00z; 9Ob56/11t
Haftung bei Liegenschaftsexekution: Für das Exekutionsverfahren sieht § 141 Abs 5 EO vor, dass der Sachverständige, der die Schätzung des Exekutionsobjekts vornimmt, nach § 1299 ABGB dem Ersteher und allen Beteiligten für Vermögensnachteile haftet, die er ihnen durch pflichtwidrige Führung …
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