Alt- und Gebrauchtwaren

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RS0010087


OGH - 06.08.2021 - 5Ob649/80; 5Ob577/81; 1Ob690/88; 8Ob247/98a; 2Ob189/01k; 2Ob220/06a; 6Ob25/12p; 6Ob64/13z; 16Ok9/15g; 6Ob246/20z; 6Ob113/21t

Eine rechtliche vorgeschriebene Methode der Bewertung von Handelsunternehmen – von deren Wert bei der Bewertung eines Geschäftsanteils ausgegangen werden muss – gibt es nicht. Die richtige Methode zu ermitteln, ist ein Problem der Betriebswirtschaftslehre, doch muss das von ihr gewählte …

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RS0010017


OGH - 20.04.1993 - 3Ob523/82; 2Ob518/86; 7Ob522/89; 8Ob507/88; 1Ob41/92

Kommt es durch den Standortverlust zu einer erzwungenen Betriebsaufgabe und damit zum Untergang des Unternehmens, dessen Verlegung in ein Ersatzobjekt nicht möglich oder unzumutbar ist, wird der dadurch im Vermögen des Betroffenen eingetretene Nachteil ein entsprechendes Äquivalent in der Vergütung …

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RS0110463 [nur T1]


OGH - 22.10.2002 - 6Ob157/98a; 10Ob98/02p

Im Falle eines Produktionsfehlers (im Gegensatz zum Konstruktionsfehler) kann aus der Zertifizierung nicht auf eine fehlerfreie Produktion des konkreten Stücks geschlossen werden.

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RS0058060


OGH - 21.09.2006 - 7Ob686/88; 2Ob282/05t

Grundsätzlich ist nur ein Sachverständiger beizuziehen; nur wenn es die besonderen Verhältnisse erfordern, sind zwei Sachverständige zu bestellen. Letzteres ist dann der Fall, wenn verschiedenartige Enteignungsgegenstände zu bewerten sind, für die die Kompetenz eines Sachverständigen nicht ausreicht oder wenn das …

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RS0043320


OGH - 17.04.2024 - 6Ob269/63; 7Ob261/64; 7Ob353/64; 7Ob116/65; 5Ob193/65; 6Ob275/65; 8Ob331/65; 2Ob22/66; 5Ob94/66; 8Ob142/66; 5Ob169/66; 2Ob170/66 (2Ob171/66); 5Ob229/66; 6Ob360/66; 5Ob367/66; 8Ob379/66; 6Ob398/66; 8Ob363/66; 7Ob31/67; 8Ob30/67; 6Ob62/67; 8Ob52/67; 6Ob77/67; 6Ob82/67; 6Ob92/67; 8Ob99/67; 8Ob125/67; 7Ob95/67; 2Ob155/67; 2Ob194/67; 5Ob141/67; 5Ob164/67; 6Ob65/67; 5Ob221/67; 8Ob4/68; 5Ob1/68; 5Ob34/68; 1Ob54/68; 4Ob306/68; 8Ob73/68; 6Ob82/68; 5Ob99/68; 5Ob75/68; 2Ob168/68; 5Ob276/68; 1Ob272/68; 5Ob322/68; 2Ob3/69; 6Ob83/69; 6Ob243/69; 6Ob315/69; 6Ob4/70; 6Ob30/70; 1Ob70/70; 1Ob114/70; 5Ob128/70; 6Ob139/70; 7Ob184/70; 1Ob234/70; 5Ob244/70; 2Ob446/70; 1Ob11/71; 5Ob105/71; 6Ob235/71; 8Ob259/71; 4Ob89/71; 6Ob261/71; 5Ob315/71; 7Ob8/72; 2Ob268/71; 8Ob21/72; 5Ob41/72; 5Ob54/72; 2Ob252/71; 2Ob238/71; 6Ob97/72; 1Ob125/72 (1Ob126/72; 1Ob127/72); 6Ob120/72; 1Ob144/72; 2Ob141/72; 5Ob214/72; 1Ob160/72; 6Ob66/73; 1Ob100/73; 3Ob169/73 (3Ob178/73); 8Ob250/73; 8Ob74/74 (8Ob89/74); 2Ob109/74; 3Ob111/74; 8Ob112/74; 7Ob200/74; 7Ob228/74; 3Ob224/74; 2Ob289/74; 8Ob221/75; 8Ob220/75; 4Ob301/76; 7Ob521/76 (7Ob522/76-7Ob532/76); 7Ob559/76; 2Ob116/76; 5Ob644/76; 2Ob179/76; 7Ob55/76; 6Ob505/77; 5Ob339/77; 6Ob816/77; 8Ob201/77 (8Ob202/77); 7Ob514/78; 2Ob522/78 (2Ob523/78); 1Ob606/78; 2Ob87/78; 2Ob149/78; 8Ob138/78; 2Ob175/78; 2Ob186/78; 4Ob543/78 (4Ob544/78); 1Ob544/79 (1Ob545/79); 5Ob539/79; 3Ob527/79; 8Ob16/80; 6Ob572/80; 5Ob681/80; 7Ob40/80 (7Ob41/80); 1Ob633/80; 8Ob259/80 (8Ob260/80); 2Ob51/81; 3Ob548/80; 1Ob647/81 (1Ob648/81); 8Ob507/82; 5Ob578/82; 3Ob586/82; 8Ob229/82; 7Ob752/82; 8Ob184/82; 2Ob565/83; 3Ob503/85; 9ObS6/87; 9ObA128/87; 7Ob727/87; 10ObS113/88; 8Ob559/89; 3Ob532/90; 9ObA325/90; 10ObS359/90; 10ObS71/91; 10ObS86/91; 2Ob539/91; 10ObS51/92; 10ObS191/94; 1Ob620/94; 3Ob562/95; 1Ob507/96; 10ObS213/97i; 10ObS206/97k; 10ObS260/97a; 10ObS221/97s; 10ObS309/97g; 10ObS278/97y; 10ObS299/97m; 10ObS280/97t; 10ObS303/97z; 10ObS326/97g; 10ObS332/97i; 10ObS361/97d; 10ObS388/97z; 10ObS414/97y; 10ObS34/98t; 10ObS1/98i; 10ObS47/98d; 10ObS50/98w; 10ObS40/98z; 10ObS11/98k; 10ObS64/98d; 10ObS66/98y; 10ObS118/98w; 10ObS112/98p; 10ObS126/98x; 10ObS185/98y; 10ObS196/98s; 10ObS175/98b; 10ObS218/98a; 10ObS254/98w; 10ObS225/98f; 10ObS241/98h; 10ObS264/98s; 10ObS338/98y; 10ObS313/98x; 10ObS307/98i; 10ObS305/98w; 10ObS325/98m; 10ObS311/98b; 10ObS367/98p; 10ObS409/98i; 10ObS415/98x; 10ObS5/99d; 10ObS16/99x; 10ObS7/99y; 10ObS30/99f; 10ObS351/98k; 10ObS39/99d; 10ObS359/98m; 10ObS18/99s; 10ObS46/99h; 10ObS35/99s; 10Ob33/00a; 10ObS23/00f; 9ObA92/00w; 10ObS138/00t; 10ObS325/00t; 10ObS313/00b; 10ObS356/00a; 8ObA124/01w; 9ObA180/01p; 10ObS354/01h; 10ObS20/02t; 6Ob122/01m; 1Ob98/02x; 10ObS38/02i; 10ObS276/02i; 10ObS316/02x; 10ObS416/02b; 7Ob305/02g; 10ObS99/03m; 7Ob223/03z; 7Ob271/02g; 6Ob164/03s; 7Ob256/03b; 10ObS78/04z; 6Ob59/04a; 7Ob184/04s; 16Ok1/05; 10Ob77/05d; 9ObA191/05m; 16Ok46/05; 9Ob22/06k; 9Ob126/06d; 10ObS108/07s; 1Ob108/07z; 2Ob190/07s; 3Ob211/08p; 8Ob155/08i; 8Ob49/09b; 7Ob141/09z; 4Ob112/09p; 9Ob20/10x; 1Ob146/10t; 4Ob113/10m; 6Ob177/10p; 6Ob158/10v; 3Ob146/10g; 3Ob1/11k; 5Ob206/10w; 1Ob156/10p (1Ob157/10k); 4Ob46/11k; 1Ob51/11y; 10ObS100/11w; 16Ok8/10; 3Ob230/11m; 1Ob21/12p; 10ObS32/12x; 10ObS73/12a; 10ObS132/12b; 4Ob177/12a; 3Ob38/13d; 4Ob21/13m; 1Ob99/13k; 10ObS98/13d; 10ObS164/13k; 8Ob129/13y; 3Ob68/14t; 10ObS73/14d; 10ObS77/14t; 10ObS138/14p; 7Ob202/14b; 1Ob4/15t; 10ObS29/15k; 16Ok9/15g; 1Ob69/16b; 1Ob34/17g; 1Ob10/17b; 1Ob218/17s; 1Ob168/17p; 7Ob15/18h; 8Ob68/19m; 4Ob96/20a; 2Ob105/21m; 7Ob17/22h; 10ObS62/22y; 10ObS58/22k; 10ObS16/23k; 10ObS5/23t; 10ObS42/23h; 7Ob90/23w; 10ObS43/23f; 4Ob126/23t; 7Ob61/24g

Ob ein weiteres Sachverständigengutachten eingeholt werden soll, ist eine Frage der Beweiswürdigung und daher nicht revisibel (EvBl 1958/94, 4 Ob 52/63 ua; ZBl 1916/315). Sofern das eingeholte Gutachten in formeller Hinsicht den gesetzlichen Vorschriften entspricht und kein Verstoß gegen die …

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RS0093779


OGH - 11.06.2013 - 5Os506/52; 9Os154/60; 7Os270/60; 9Os29/69; 12Os197/69; 12Os213/71; 10Os230/71; 11Os140/73; 10Os30/74; 13Os111/74; 11Os139/74; 11Os41/75; 10Os138/75; 9Os127/76 (9Os128/76); 13Os158/79; 9Os20/80; 9Os35/82; 13Os99/82; 11Os139/82; 5Ob671/83; 11Os16/85; 13Os15/85; 13Os32/87; 15Os154/93; 14Os27/12w; 14Os44/13x

Beim Diebstahl von Handelswaren oder Kaufmannsgut ist der Verkaufspreis (Marktpreis) der Wertberechnung zugrunde zu legen, das ist der Anschaffungswert, vermehrt um einen entsprechenden Anteil an den Regien und die Gewinnspanne. Bei neuer Ware Verkaufspreis einschließlich der Mehrwertsteuer, bei gebrauchten Sachen …

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RS0093961


OGH - 14.06.2006 - 13Os179/93; 13Os35/06f

Elektronische Geräte unterliegen auf Grund des raschen technischen Fortschrittes auf diesem Gebiet bekanntlich einem starken Wertverlust.

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RS0000281 [T1]


OGH - 31.03.2005 - 3Ob20/61; 3Ob7/05h

Hat der Betreibende zwecks Rückabwicklung eines gescheiterten Vertrags nach dem eine Geldforderung enthaltenden Exekutionstitel Zug-um-Zug eine bestimmte Sache zurückzustellen, kann der Verpflichtete der titulierten Geldforderung Mängel- und Wertverlust der zurückzustellenden Sache nicht wirksam entgegenhalten. Aus der vom Betreibenden zu verantwortenden …

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RS0121306


OGH - 30.08.2006 - 7Ob49/06s

Auch bei teilweiser Neuanschaffung des versicherten Hausrates steht hinsichtlich der neu angeschafften Gegenstände der Wiederbeschaffungswert, für die übrigen Gegenstände der Zeitwert zu (Wiederherstellungsklausel in der Haushaltsversicherung).

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RS0094064


OGH - 26.11.2009 - 11Os23/82; 12Os104/09z

Dass der Wiederbeschaffungswert einer Sache bei der Wertermittlung die allgemeine Richtschnur bildet, schließt die angemessene Berücksichtigung opferbezogener Wertfaktoren und individualisierender wirtschaftlicher Gesichtspunkt nicht aus. Für die Berechnung des Wertes einer gestohlenen Sache ist demnach ihre Funktion im Vermögen des Bestohlenen …

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RS0073904


OGH - 08.07.2004 - 6Ob540/81; 8Ob657/87; 7Ob565/93; 8Ob321/98h; 6Ob309/03i

Die Ansprüche des ursprünglich Ersatzberechtigten sind im Anwendungsbereich des CMR, ob es sich um vertragliche oder außervertragliche handelt, der Höhe nach durch den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung beschränkt. Wobei sich der Wert …

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RS0114171


OGH - 30.05.2012 - 7Ob95/00x; 7Ob47/07y; 7Ob81/12f

In der Festlegung des Versicherungsortes mit der jeweiligen Wohnung samt Nebenräumen in der Haushaltsversicherung liegt eine sekundäre Risikoabgrenzung vor. Durch die sogenannte „Außenversicherung“ erfolgt eine Erweiterung dieses Versicherungsortes, allerdings mit einer besonderen Entschädigungsgrenze. Diese Erweiterung findet aber insofern eine Einschränkung, …

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