Alt- und Gebrauchtwaren
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Alt- & Gebrauchtwaren, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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VwSlg 14082 A/1994
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 28.06.1994 - 93/04/0035
Unter den Begriff der „Altwaren“ im Sinne der Wiener Marktordnung fallen alle Gegenstände, die nicht mehr den Charakter und Wert eines neuen Erzeugnisses haben, etwa weil sie schon benützt wurden oder beispielsweise durch langes Liegen in der Auslage, den Wechsel …
WEITER LESENRS0093505
OGH - 21.11.1989 - 15Os88/89
Bei der strafrechtlichen Sachbeschädigung ist der Wert der Sache nicht nach ihrem Wiederbeschaffungswert zu bemessen. Vielmehr ist auf den Wert abzustellen, den die Sache zur Tatzeit hatte. Dieser Zeitwert ergibt sich aus den Anschaffungskosten der Sache abzüglich einer nach Maßgabe …
WEITER LESENRS0117877
OGH - 25.07.2014 - 5Ob296/02v; 7Ob42/07p; 5Ob122/14y
§ 25 MRG erlaubt die Vereinbarung eines zum Hauptmietzins hinzuzuschlagenden angemessenen Entgelts, wenn der Vermieter dem Mieter Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt. Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem …
WEITER LESENRS0057818
OGH - 21.03.2018 - 5Ob589/81; 1Ob643/82; 7Ob662/82; 5Ob754/82; 5Ob677/83; 6Ob667/83; 2Ob581/83; 3Ob559/84; 7Ob515/84; 8Ob581/84; 1Ob577/85; 6Ob639/85; 8Ob653/85; 3Ob513/86; 7Ob717/86; 3Ob631/86; 8Ob653/86; 4Ob533/87; 3Ob612/86; 6Ob552/88; 6Ob551/88; 3Ob517/88; 2Ob501/88; 8Ob593/88; 4Ob596/88; 8Ob505/89; 8Ob503/88; 6Ob603/91; 4Ob1618/94; 10Ob2089/96w; 1Ob2245/96w; 7Ob109/97y; 7Ob323/98w; 1Ob230/98z; 2Ob290/98f; 7Ob47/99h; 1Ob286/00s; 6Ob85/02x; 6Ob245/01z; 3Ob122/04v; 1Ob30/06b; 1Ob36/09i; 1Ob57/11f; 1Ob158/12k; 1Ob233/12i; 1Ob241/13t; 1Ob40/15m; 1Ob187/14b; 1Ob188/16b; 1Ob58/17m; 1Ob137/17d; 1Ob241/17y; 1Ob17/18h
Bei der Aufteilung ehelichen Vermögens nach der Scheidung sind nicht die seinerzeitigen Anschaffungskosten maßgeblich, sondern der Wert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung, wobei § 273 ZPO über die Festsetzung nach freier Überzeugung heranzuziehen ist. Dabei sind auch Wertminderungen durch Benützung, etwa …
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