Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0069407
OGH - 25.06.1985 - 4Ob517/85; 7Ob521/87
Garagen zu Privatzwecken sind nicht vom MRG erfasst: Gragenabstellplätze werden von der Vermutung der Anwendbarkeit des MRG erst umfaßt, wenn feststeht, daß die Vermietung zu geschäftlichen Zwecken erfolgt ist, wobei die Beweislast den Behauptenden trifft.
WEITER LESENRS0020298
OGH - 05.12.1951 - 2Ob773/51; 5Ob223/66; 1Ob132/73; 1Ob565/84; 5Ob607/84; 8Ob640/88; 3Ob608/89; 8Ob550/91; 7Ob567/95; 6Ob230/05z; 10Ob52/08g; 5Ob144/08z; 1Ob8/13b; 4Ob83/15g; 5Ob213/15g
Einheitlicher Mietvertrag hinsichtlich verschiedenartiger Räume: Wenn Räume, auf die das Mietengesetz anzuwenden ist, zusammen mit mieterschutzfreien Räumen in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet werden, kann der Vermieter den einheitlichen Mietvertrag hinsichtlich aller Räume nur aus wichtigen Gründen kündigen.
WEITER LESENRS0066970
OGH - 24.03.1954 - 1Ob692/53; 1Ob588/89
Atelier als Geschäftsräumlichkeit: Das Atelier eines akademischen Malers ist als „Geschäftsräumlichkeit“ im Sinne des § 1 Abs 1 MG zu qualifizieren.
WEITER LESENRS0014308
OGH - 24.05.1955 - 4Ob35/55; 4Ob96/61; 4Ob88/66; 5Ob65/68; 6Ob549/81; 7Ob603/85; 8Ob508/88; 6Ob646/90; 9ObA172/97b; 9ObA142/09m; 9ObA135/13p; 9ObA146/15h
Belassung des Mieters in Dienstwohnung: Daraus, dass die klagende Partei die Erstbeklagte in der Wohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses jahrelang beließ, lässt sich noch nicht zwingend auf den Willen der klagenden Partei zurückschließen, den Charakter der Wohnung als Dienst-, Werks- …
WEITER LESENRS0068895
OGH - 29.09.1964 - 8Ob265/64; 8Ob66/68; 4Ob553/73; 7Ob238/73; 6Ob672/78; 5Ob738/78; 7Ob701/83; 6Ob684/90; 1Ob413/97k; 1Ob177/00m; 7Ob245/01g; 7Ob5/09z; 7Ob160/14a
In Wohnungen ausgeübte Berufe: Bei Berufen – wie denen des Realitätenvermittlers, Rechtsanwaltes oder Arztes – die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen, weil in solchen Fällen das …
WEITER LESENRS0066884
OGH - 12.08.1965 - 7Ob223/65; 7Ob94/68; 1Ob73/69; 5Ob266/70; 8Ob130/71; 1Ob1/72; 1Ob194/72; 8Ob243/73; 5Ob723/80; 7Ob701/83; 3Ob576/84 (3Ob577/84); 3Ob567/87 (3Ob568/87); 1Ob588/89; 5Ob14/92; 7Ob199/97h; 7Ob31/06v; 5Ob144/08z; 5Ob120/10y; 7Ob66/11y; 5Ob4/12t; 5Ob5/12i; 5Ob6/12m; 5Ob7/12h; 5Ob8/12f; 5Ob9/12b; 5Ob10/12z; 5Ob11/12x; 10Ob1/12p; 2Ob80/13y; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v
Qualifikation von Geschäftsräumen nach Zweck: Für die Frage, ob der Bestandgegenstand als Geschäftsraum zu werten sei, ist nicht entscheidend, in welcher Art der Bestandgegenstand nach Abschluss des Mietvertrages verwendet wird, sondern zu welchem Zweck er bei Abschluss des Bestandvertrages nach …
WEITER LESENRS0127518
OGH - 13.12.2011 - 5Ob220/11f; 5Ob12/13w
Erhaltungspflicht des Vermieters für Gemeinschaftsanlagen: Mit Inkrafttreten des MRG BGBl 1981/520 am 1. 1. 1982 (§ 58 Abs 1) wurde zufolge § 43 Abs 1 MRG auch für Altverträge ‑ ohne Rücksicht auf entgegengesetzte Vereinbarungen ‑ die Erhaltungspflicht des Vermieters …
WEITER LESENRS0066812
OGH - 27.05.1971 - 8Ob130/71; 1Ob194/72; 3Ob576/84 (3Ob577/84); 1Ob588/89; 2Ob2062/96s
Private Tätigkeiten gelten nicht als Geschäft: Nicht als Geschäfte gelten nur Tätigkeiten, die ausschließlich eigenen privaten Zwecken dienen.
WEITER LESENRS0127519
OGH - 13.12.2011 - 5Ob220/11f
Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen nach Vereinbarung: Für die Forderung, Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen zu tragen, kommt es stets auf die zwischen den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft und dem Vermieter maßgeblichen Vereinbarungen an.
WEITER LESENRS0069471
OGH - 16.02.1983 - 3Ob10/83; 1Ob50/82; 1Ob565/84; 5Ob607/84; 6Ob517/85; 6Ob700/88; 8Ob640/88; 3Ob529/90; 1Ob578/90; 7Ob511/91; 3Ob545/91; 6Ob639/93 (6Ob640/93); 8Ob616/93; 9Ob512/95; 1Ob609/95; 1Ob2244/96y; 1Ob2135/96v; 1Ob2315/96i; 2Ob2201/96g; 1Ob315/98z; 7Ob335/98k; 9Ob47/04h; 3Ob11/05x; 6Ob230/05z; 3Ob27/07b; 5Ob144/08z; 10Ob18/11m; 1Ob198/13v; 4Ob108/14g; 2Ob98/14x
MRG umfasst nur Raummiete: Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr die Raummiete erfasst.
WEITER LESENRS0127697
OGH - 27.02.2012 - 2Ob215/10x
Klausel zur Überlastung von Versorgungsleitungen unzulässig: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen, wonach die vorhandenen Versorgungsleitungen nur in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden dürfen, dass keine Überlastung eintritt, erweckt bei „kundenfeindlichster“ Auslegung den Eindruck, dass …
WEITER LESENRS0069666
OGH - 20.09.1983 - 5Ob28/83; 8Ob531/89 (8Ob532/89); 8Ob1664/93; 2Ob528/94; 9Ob288/97m; 7Ob206/98i; 3Ob127/99v; 9Ob81/00b; 9Ob187/00s; 9Ob239/02s; 4Ob161/04m; 2Ob221/05x; 3Ob219/08i
Zweitwohnung: Bei der Frage ob eine Zweitwohnung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 MRG vorliegt, kommt es nicht auf die Verwendung, sondern auf den Vertragszweck an.
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