Immobilien

Einträge: 

RS0069407


OGH - 25.06.1985 - 4Ob517/85; 7Ob521/87

Garagen zu Privatzwecken sind nicht vom MRG erfasst: Gragenabstellplätze werden von der Vermutung der Anwendbarkeit des MRG erst umfaßt, wenn feststeht, daß die Vermietung zu geschäftlichen Zwecken erfolgt ist, wobei die Beweislast den Behauptenden trifft.

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RS0020298


OGH - 05.12.1951 - 2Ob773/51; 5Ob223/66; 1Ob132/73; 1Ob565/84; 5Ob607/84; 8Ob640/88; 3Ob608/89; 8Ob550/91; 7Ob567/95; 6Ob230/05z; 10Ob52/08g; 5Ob144/08z; 1Ob8/13b; 4Ob83/15g; 5Ob213/15g

Einheitlicher Mietvertrag hinsichtlich verschiedenartiger Räume: Wenn Räume, auf die das Mietengesetz anzuwenden ist, zusammen mit mieterschutzfreien Räumen in einem einheitlichen Mietvertrag vermietet werden, kann der Vermieter den einheitlichen Mietvertrag hinsichtlich aller Räume nur aus wichtigen Gründen kündigen.

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RS0066970


OGH - 24.03.1954 - 1Ob692/53; 1Ob588/89

Atelier als Geschäftsräumlichkeit: Das Atelier eines akademischen Malers ist als „Geschäftsräumlichkeit“ im Sinne des § 1 Abs 1 MG zu qualifizieren.

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RS0014308


OGH - 24.05.1955 - 4Ob35/55; 4Ob96/61; 4Ob88/66; 5Ob65/68; 6Ob549/81; 7Ob603/85; 8Ob508/88; 6Ob646/90; 9ObA172/97b; 9ObA142/09m; 9ObA135/13p; 9ObA146/15h

Belassung des Mieters in Dienstwohnung: Daraus, dass die klagende Partei die Erstbeklagte in der Wohnung nach Auflösung des Dienstverhältnisses jahrelang beließ, lässt sich noch nicht zwingend auf den Willen der klagenden Partei zurückschließen, den Charakter der Wohnung als Dienst-, Werks- …

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RS0068895


OGH - 29.09.1964 - 8Ob265/64; 8Ob66/68; 4Ob553/73; 7Ob238/73; 6Ob672/78; 5Ob738/78; 7Ob701/83; 6Ob684/90; 1Ob413/97k; 1Ob177/00m; 7Ob245/01g; 7Ob5/09z; 7Ob160/14a

In Wohnungen ausgeübte Berufe: Bei Berufen – wie denen des Realitätenvermittlers, Rechtsanwaltes oder Arztes – die üblicherweise in der Wohnung ausgeübt werden, sind die zur Berufsausübung erforderlichen Räume als Wohnraum und nicht als Geschäftsraum anzusehen, weil in solchen Fällen das …

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RS0066884


OGH - 12.08.1965 - 7Ob223/65; 7Ob94/68; 1Ob73/69; 5Ob266/70; 8Ob130/71; 1Ob1/72; 1Ob194/72; 8Ob243/73; 5Ob723/80; 7Ob701/83; 3Ob576/84 (3Ob577/84); 3Ob567/87 (3Ob568/87); 1Ob588/89; 5Ob14/92; 7Ob199/97h; 7Ob31/06v; 5Ob144/08z; 5Ob120/10y; 7Ob66/11y; 5Ob4/12t; 5Ob5/12i; 5Ob6/12m; 5Ob7/12h; 5Ob8/12f; 5Ob9/12b; 5Ob10/12z; 5Ob11/12x; 10Ob1/12p; 2Ob80/13y; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v

Qualifikation von Geschäftsräumen nach Zweck: Für die Frage, ob der Bestandgegenstand als Geschäftsraum zu werten sei, ist nicht entscheidend, in welcher Art der Bestandgegenstand nach Abschluss des Mietvertrages verwendet wird, sondern zu welchem Zweck er bei Abschluss des Bestandvertrages nach …

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RS0127518


OGH - 13.12.2011 - 5Ob220/11f; 5Ob12/13w

Erhaltungspflicht des Vermieters für Gemeinschaftsanlagen: Mit Inkrafttreten des MRG BGBl 1981/520 am 1. 1. 1982 (§ 58 Abs 1) wurde zufolge § 43 Abs 1 MRG auch für Altverträge ‑ ohne Rücksicht auf entgegengesetzte Vereinbarungen ‑ die Erhaltungspflicht des Vermieters …

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RS0066812


OGH - 27.05.1971 - 8Ob130/71; 1Ob194/72; 3Ob576/84 (3Ob577/84); 1Ob588/89; 2Ob2062/96s

Private Tätigkeiten gelten nicht als Geschäft: Nicht als Geschäfte gelten nur Tätigkeiten, die ausschließlich eigenen privaten Zwecken dienen.

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RS0127519


OGH - 13.12.2011 - 5Ob220/11f

Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen nach Vereinbarung: Für die Forderung, Erhaltungskosten für Gemeinschaftsanlagen zu tragen, kommt es stets auf die zwischen den Mitgliedern der Nutzungsgemeinschaft und dem Vermieter maßgeblichen Vereinbarungen an.

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RS0069471


OGH - 16.02.1983 - 3Ob10/83; 1Ob50/82; 1Ob565/84; 5Ob607/84; 6Ob517/85; 6Ob700/88; 8Ob640/88; 3Ob529/90; 1Ob578/90; 7Ob511/91; 3Ob545/91; 6Ob639/93 (6Ob640/93); 8Ob616/93; 9Ob512/95; 1Ob609/95; 1Ob2244/96y; 1Ob2135/96v; 1Ob2315/96i; 2Ob2201/96g; 1Ob315/98z; 7Ob335/98k; 9Ob47/04h; 3Ob11/05x; 6Ob230/05z; 3Ob27/07b; 5Ob144/08z; 10Ob18/11m; 1Ob198/13v; 4Ob108/14g; 2Ob98/14x

MRG umfasst nur Raummiete: Auf Grund des Wortlautes des Gesetzes kann kein Zweifel daran bestehen, dass das MRG im Gegensatz zum MG grundsätzlich nur mehr die Raummiete erfasst.

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RS0127697


OGH - 27.02.2012 - 2Ob215/10x

Klausel zur Überlastung von Versorgungsleitungen unzulässig: Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw Vertragsformblättern und Textbausteinen, wonach die vorhandenen Versorgungsleitungen nur in einem solchen Umfang in Anspruch genommen werden dürfen, dass keine Überlastung eintritt, erweckt bei „kundenfeindlichster“ Auslegung den Eindruck, dass …

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RS0069666


OGH - 20.09.1983 - 5Ob28/83; 8Ob531/89 (8Ob532/89); 8Ob1664/93; 2Ob528/94; 9Ob288/97m; 7Ob206/98i; 3Ob127/99v; 9Ob81/00b; 9Ob187/00s; 9Ob239/02s; 4Ob161/04m; 2Ob221/05x; 3Ob219/08i

Zweitwohnung: Bei der Frage ob eine Zweitwohnung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 4 MRG vorliegt, kommt es nicht auf die Verwendung, sondern auf den Vertragszweck an.

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