Immobilien

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RS0116132


OGH - 18.12.2001 - 5Ob293/01a; 5Ob230/02p; 5Ob12/03f; 5Ob86/08w; 5Ob75/09d; 5Ob133/10k; 5Ob29/11t; 5Ob1/12a; 5Ob253/11h; 5Ob173/12w; 5Ob224/13x; 5Ob188/14d; 5Ob42/15k

Überprüfung der Zu- und Abschläge durch den Obersten Gerichtshof: Die Frage, ob und in welcher Höhe Zu- und Abschläge vom bzw zum Richtwertmietzins gerechtfertigt sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und unterliegt deshalb grundsätzlich keiner Nachprüfung durch den …

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RS0127857


OGH - 29.05.2012 - 9Ob56/11t

Berechnung des Schadens im Zwangsversteigerungsverfahren bei unrichtiger Bewertung: Die Pflicht des Immobiliensachverständigen zur korrekten Verkehrswertermittlung einer Liegenschaft im gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren erstreckt sich auch auf denjenigen, der die Liegenschaft ersteigert. Unterläuft dem Immobiliensachverständigen bei der Bewertung ein vorwerfbarer Irrtum, weshalb der …

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RS0017178 [T8]


OGH - 22.12.1970 - 8Ob281/70; 2Ob515/78; 2Ob513/79; 8Ob542/85; 1Ob679/86; 7Ob544/92; 8Ob614/93; 1Ob637/94; 7Ob513/96; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 9Ob67/03y; 3Ob67/05g; 6Ob39/06p; 2Ob191/06m; 1Ob78/07p; 2Ob128/09a; 3Ob79/10d; 7Ob77/11s; 9Ob20/12z; 9Ob56/11t; 1Ob67/12b; 1Ob91/12g; 1Ob171/12x

Maßstab für Fälle der Haftung gegenüber Dritten: Welche Interessen Dritter geschützt sind, ergibt sich aus dem Gutachtensauftrag.

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RS0026552


OGH - 27.06.1984 - 3Ob547/84; 8Ob542/85; 1Ob587/90; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 3Ob67/05g; 2Ob191/06m; 1Ob78/07p; 8Ob51/08w; 2Ob128/09a; 3Ob79/10d; 10Ob32/11w; 9Ob20/12z; 9Ob56/11t; 1Ob91/12g; 2Ob125/12i; 3Ob230/12p; 10Ob58/12w; 10Ob56/12a; 3Ob231/12k; 4Ob165/12m; 4Ob249/14t

Haftung gegenüber Dritten auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens: Ein (Immobilien)sachverständiger haftet nicht nur demjenigen, der ein Gutachten in Auftrag gibt, sondern auch demjenigen, dessen Interessen nach der Vorstellung des Auftraggebers für den Sachverständigen erkennbar durch die Gutachtenserstellung mitverfolgt werden. Dies …

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RS0106433 [T11, T12]


OGH - 20.11.1996 - 7Ob513/96; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob273/00y; 6Ob81/01g; 3Ob67/05g; 3Ob93/05f; 6Ob39/06p; 2Ob191/06m; 1Ob78/07p; 8Ob51/08w; 4Ob63/09g; 10Ob32/11w; 7Ob77/11s; 9Ob20/12z; 9Ob56/11t; 1Ob91/12g; 2Ob125/12i; 4Ob249/14t

Haftung gegenüber Dritten auch außerhalb des gerichtlichen Verfahrens: Ein (Immobilien)sachverständiger haftet nicht nur demjenigen, der ein Gutachten in Auftrag gibt, sondern auch demjenigen, dessen Interessen nach der Vorstellung des Auftraggebers für den Sachverständigen erkennbar durch die Gutachtenserstellung mitverfolgt werden. Dies …

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RS0026316 [T5]


OGH - 05.07.1934 - 4Ob111/34; 6Ob475/60; 5Ob164/67; 1Ob11/78; 7Ob104/99s; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob247/02b; 1Ob67/12b; 1Ob171/12x; 8Ob36/14y; 7Ob40/15f

Allerdings kann in Strafsachen der Verurteilte, solange das Verfahren noch anhängig oder ein verurteilendes Strafurteil aufrecht ist, vom Sachverständigen, auf dessen Gutachten sich das Urteil stützt, nicht Schadenersatz wegen unrichtiger Begutachtung begehren.

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RS0026316 [T4]


OGH - 05.07.1934 - 4Ob111/34; 6Ob475/60; 5Ob164/67; 1Ob11/78; 7Ob104/99s; 1Ob79/00z; 5Ob18/00h; 7Ob247/02b; 1Ob67/12b; 1Ob171/12x; 8Ob36/14y; 7Ob40/15f

Haftung im Strafverfahren: Auch der im Strafverfahren bestellte Sachverständige haftet – ähnlich wie im Zwangsversteigerungsverfahren – allen Beteiligten. Dies gilt vor allem zugunsten des Angeklagten beziehungsweise des Beschuldigten.

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5 Ob 296/02v


OGH - 08.04.2003 - 5Ob296/02v

MietSlg 55.296): Keine gesonderte Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails in Dirnbacher – Heindl – Rustler, Der Richtwertmietzins, ist überzogen. Anstelle der gesonderten Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails und der Zusammenzählung der so errechneten Zuschläge ist eine …

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RS0126362


OGH - 21.10.2010 - 5Ob53/10w

Rechnerische Berücksichtigung der Zuschläge und Abstriche vom Richtwert: Die Zuschläge zum und Abstriche vom Richtwert gemäß § 16 Abs 2 Z 1 bis 6 MRG sind jeder für sich ausgehend vom festgesetzten Richtwert als Berechnungsbasis nebeneinander (hinsichtlich der Umstände nach …

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RS0111105 [T4]:


OGH - 24.11.1998 - 5Ob294/98s; 5Ob227/00v; 5Ob260/00x; 5Ob84/01s; 5Ob78/03m; 5Ob267/03f; 5Ob101/05x; 2Ob282/05t; 5Ob286/07f; 5Ob137/08w; 5Ob137/09x; 5Ob196/09y; 5Ob240/10w

Mit Rechtsrüge ist nur die Lösung der Rechtsfrage zu bekämpfen: Dass der Sachverständige in einer ihm nicht zustehenden Vorwegnahme der rechtlichen Würdigung den Betrag von S 60,– pro m2 mit einer Spanne von 10 % auf oder ab als „angemessenen“ …

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RS0111105 [T9]


OGH - 24.11.1998 - 5Ob294/98s; 5Ob227/00v; 5Ob260/00x; 5Ob84/01s; 5Ob78/03m; 5Ob267/03f; 5Ob101/05x; 2Ob282/05t; 5Ob286/07f; 5Ob137/08w; 5Ob137/09x; 5Ob196/09y; 5Ob240/10w

Die Methodenwahl obliegt dem Sachverständigen und kann idR vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr bekämpft werden: Methodenwahl und Auf- und Abwertungsmodus für Vergleichsobjekte entziehen sich der Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof.

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RS0111201 [T1]


OGH - 15.12.1998 - 5Ob199/98w; 5Ob5/00x; 5Ob180/00g; 5Ob216/00a; 5Ob293/01a; 5Ob99/15t

Umstände gegenüber dem Mieter: Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte fristgerechte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit …

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