Immobilien

Einträge: 

RS0069393


OGH - 20.03.1985 - 1Ob529/85; 1Ob687/87; 1Ob286/98k; 5Ob194/11g; 4Ob91/16k

MRG-Anwendung kann nicht ausgeschlossen werden: Die Anwendung des MRG auf bestimmte Räume kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschlossen werden.

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RS0069387


OGH - 07.05.1985 - 2Ob531/84; 8Ob557/91

Garage mit eigenem Mietvertrag ist kein Zubehör zum Mietobjekt: Eine gemietete Garage ist kein Zubehör zu einem Mietobjekt, wenn für die ein eigener Mietvertrag besteht, und nach den Umständen des Falles keine dauernde Zuordnung zum übrigen Mietobjekt anzunehmen ist.

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RS0069407


OGH - 25.06.1985 - 4Ob517/85; 7Ob521/87

Garagen zu Privatzwecken sind nicht vom MRG erfasst: Gragenabstellplätze werden von der Vermutung der Anwendbarkeit des MRG erst umfaßt, wenn feststeht, daß die Vermietung zu geschäftlichen Zwecken erfolgt ist, wobei die Beweislast den Behauptenden trifft.

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RS0069389


OGH - 16.10.1984 - 5Ob38/84; 5Ob74/91; 7Ob519/96; 2Ob104/99d; 5Ob259/99w; 5Ob68/00m; 6Ob327/00g; 7Ob244/03p; 2Ob149/06k; 8Ob87/08i; 3Ob53/10f; 2Ob169/10g

Die Ausnahme des § 1 Abs 4 Z 2 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung …

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RS0069354


OGH - 25.06.1985 - 4Ob517/85; 1Ob578/87

Garagen zu Privatzwecken sind nicht vom MRG erfasst: Ebenso wie schon das MG erfaßt auch das MRG nicht die selbständige Miete an Garagen und Kraftfahrzeugabstellplätzen, ausgenommen zu geschäftlichen Zwecken.

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RS0069487


OGH - 24.10.1984 - 6Ob672/84; 6Ob700/88; 1Ob578/90; 5Ob50/95; 1Ob609/95; 1Ob2244/96y; 2Ob2201/96g; 4Ob185/00k; 6Ob173/05t; 6Ob82/05k; 10Ob25/08m; 5Ob144/08z; 10Ob18/11m

MRG-Anwendung nach Verhältnis von Räumen zu Freilandanlage: Das funktionelle Verhältnis der zum Mietgegenstand gehörenden umbauten Räume zu den ausdehnungsmäßig überwiegenden Freilandanlagen ist ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung der Gesamtanlage als einer Geschäftsräumlichkeit im Sinne des § 1 Abs 1 …

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RS0069320


OGH - 10.09.1985 - 5Ob58/85; 5Ob74/85; 2Ob673/85; 5Ob63/88; 5Ob39/90; 5Ob134/92; 5Ob141/95; 7Ob519/96; 5Ob87/98z; 7Ob70/07f; 8Ob87/08i; 10Ob27/09g; 3Ob53/10f; 7Ob223/14s

Zweifamilienhaus: Maßgebend für die eingeschränkte Geltung des MRG, ob im Zeitpunkt des Inkrafttretens des MRG das Gebäude ausschließlich Wohnräume und nicht mehr als zwei selbständige Wohnungen aufgewiesen hat, ist, dass das Mietverhältnis damals schon bestanden hat, und dass spätere Umbauten …

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RS0069363


OGH - 27.11.1984 - 5Ob597/84

Vermietung eines Einfamilienhauses zu Geschäftszwecken: Kein Vorliegen des Ausnahmetatbestandes des § 1 Abs 4 Z 2 MRG bei einem Einfamilienhaus das zu geschäftlichen Zwecken vermietet wird sondern Anwendung des § 12 Abs 3 MRG. Die Möglichkeit einer künftigen Wiederverwendung als …

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RS0079355


OGH - 10.09.1985 - 5Ob73/85; 5Ob76/85 (5Ob77/85); 2Ob673/85; 5Ob140/86; 5Ob64/87; 5Ob52/95; 3Ob556/95 (3Ob557/95); 5Ob244/99i; 6Ob327/00g; 8Ob136/03p; 5Ob225/05g; 5Ob8/06x; 10Ob27/09g; 5Ob162/10z; 5Ob152/10d

Wohnungsbegriff ist nicht legaldefiniert: Der Wohnungsbegriff wird im Mietrechtsgesetz ebensowenig definiert wie früher im Mietengesetz; es ist vielmehr auf den allgemeinen Sprachgebrauch, auf die Verkehrsauffassung und auf die Bauvorschriften abzustellen. Danach ist unter einer Wohnung ein selbständiger und in sich …

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RS0069406


OGH - 27.11.1984 - 5Ob597/84; 5Ob74/91

Verwendung eines Einfamilienhauses als Geschäftsraum: Wird ein Einfamilienhaus zu geschäftlichen Zwecken vermietet und in der Folge vom Mieter teilweise als Wohnung, überwiegend aber als Geschäftsraum (Gastwirtschaft) verwendet, handelt es sich nicht mehr um eine Wohnung im Sinne des § 1 …

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RS0069444


OGH - 10.09.1985 - 5Ob58/85

MRG-Anwendung auch bei Barockschloss: Das MRG umfaßt jede Raummiete zu Wohnzwecken oder Geschäftszwecken, also auch die Miete von Wohnungen, Wohnungsteilen und Geschäftsräumlichkeiten in einem ursprünglich als Barockschloß errichteten Gebäude.

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RS0069399


OGH - 27.11.1984 - 5Ob597/84

Dachbodenausbau: Die von der Rechtsprechung zu § 23 Abs 1 MG erzielten Ergebnisse (MietSlg 24413, 26344) können auch bei der Auslegung der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 4 Z 2 MRG Geltung beanspruchen.

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