Alt- und Gebrauchtwaren

Einträge: 

RS0032402


OGH - 28.06.2011 - 1Ob112/50; 1Ob13/73; 6Ob2031/96m; 5Ob295/01w; 9Ob11/11z

Eine Vereinbarung, die dem Pfandgläubiger die bestmögliche Veräußerung des Pfandes gestattet, ist ungültig. Anderes gilt, wenn vereinbart wurde, dass zum Schätzpreis verkauft werden soll. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Pfandsache nur zum Marktpreis oder Schätzwert verkauft wird (vgl …

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RS0041728


OGH - 10.09.1985 - 4Ob521/85

Es ist unzulässig, bei der Bekämpfung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens auszuführen, der Inhalt eines Privatgutachtens werde zum Inhalt der Berufung gemacht und die Begründung sei den Ausführungen im Privatgutachten zu entnehmen.

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RFE0000054


LG Feldkirch - 30.06.1999 - 3R208/99g

Bei Überprüfung der Wirtschaftlichkeit (Tunlichkeit oder Untunlichkeit) einer möglichen Reparatur ist der Zeitwert = Wiederbeschaffungswert (Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schadensereignis) dem veranschlagten Reparaturaufwand gegenüberzustellen. Wenn zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz die Reparatur noch nicht …

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RS0020021


OGH - 20.03.1985 - 3Ob595/84

Wenn bei einem Kauf vereinbart wird, dass ein alter Gegenstand „in Tausch gehe“ oder „in Eintausch“ genommen wird, dann kann der Käufer erwarten, dass der fachkundige Händler den Preis des neuen Gegenstands und den Restwert des alten Gegenstands ermittelt und …

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RS0040558


OGH - 23.04.2014 - 1Ob208/75; 3Ob503/85; 8Ob110/02p; 3Ob80/10a; 10ObS34/14v

Auch der sachverständige Zeuge unterscheidet sich vom gewöhnlichen Zeugen nur durch seine besondere Sachkunde, die seine Bestellung zum Sachverständigen erlauben würde, aber nicht durch das Beweisthema. Er gibt an, was er ohne gerichtliche Bestellung zum Sachverständigen zufällig an streiterheblichen Tatsachen …

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RS0040598


OGH - 23.11.2022 - 1Ob220/71; 1Ob272/71; 1Ob160/72; 5Ob31/75; 5Ob598/82 (5Ob599/82); 7Ob682/83; 4Ob19/99v; 4Ob77/01d; 8Ob110/02p; 9Ob216/02h; 9Ob21/03h; 4Ob214/04f; 8Ob161/06v; 6Ob213/11h; 16Ok8/10; 3Ob144/22f; 7Ob192/22v

Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden, auch wenn es sich um sachverständige Zeugen handelt (vgl auch insb [T1] des Rechtssatzes).

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RS0097494


OGH - 10.11.1981 - 12Os94/69; 12Os188/77; 9Os162/81

Die Bestellung von Zeugen als Sachverständige ist grundsätzlich zu vermeiden. Gegebenenfalls kommt die Beiziehung eines zweiten Sachverständigen in Frage, wenn der erste auch als Zeuge zu vernehmen ist.

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RS0040363


OGH - 25.09.2014 - 7Ob49/70 (7Ob50/70); 7Ob144/73; 4Ob577/74; 3Ob224/74; 1Ob606/78; 6Ob721/81; 10ObS326/89; 1Ob128/02h; 17Ob21/10b; 8Ob75/11d; 9Ob58/14s

Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht.

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RS0114582


OGH - 17.01.2001 - 6Ob277/00d; 6Ob329/00a

Die im Rahmen der Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses erfolgte Bestellung von Sachverständigen und Festlegung des Umfanges der Schätzung dienen der von Amts wegen vorzunehmenden Stoffsammlung (§ 2 Abs 2 Z 5 AußStrG). Sie sind vergleichbar mit dem im Zivilprozess …

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RI0000064


OLG Innsbruck - 02.09.1998 - 13Ra39/98b

Ein von Amts wegen angeordneter Sachverständigenbeweis ist ohne Kostenvorschuss der Parteien aufzunehmen.

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RS0006282


OGH - 12.04.2011 - 4Ob577/74; 5Ob674/76; 4Ob510/80; 4Ob561/80; 7Ob737/80; 1Ob552/85; 6Ob697/87; 4Ob581/88; 7Ob686/88; 4Ob83/01m; 9Nd501/02; 16Ok14/03; 5Ob140/10i; 17Ob21/10b

„1. Die zivilprozessualen Vorschriften über den Sachverständigenbeweis gelten auch im Außerstreitverfahren. 2. Privatgutachten sind auch hier nicht geeignet, für sich allein die Entscheidung zu stützen. 3. Privatgutachten unterliegen jedoch keinem Verwertungsverbot. 4. Im Außerstreitverfahren ist die Vernehmung des Privatgutachtenverfassers zu …

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RS0040063


OGH - 10.02.2004 - 2Ob46/55; 1Ob312/66; 7Ob76/68; 1Ob185/98g; 10ObS362/99d; 10ObS346/00f; 10ObS247/01y; 10ObS263/01a; 10ObS259/02i; 10ObS273/02y; 10ObS73/03p; 10ObS131/03t; 10ObS218/03m

Wenn die erste Instanz den Sachverständigenbeweis durchführt und darauf gestützt eine Tatsache feststellt, das Berufungsgericht jedoch „auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung“ eine gegenteilige Feststellung trifft, liegt ein Verfahrensmangel vor, da Beweiswiederholung angezeigt gewesen wäre.

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