Alt- und Gebrauchtwaren
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Alt- & Gebrauchtwaren, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0032402
OGH - 28.06.2011 - 1Ob112/50; 1Ob13/73; 6Ob2031/96m; 5Ob295/01w; 9Ob11/11z
Eine Vereinbarung, die dem Pfandgläubiger die bestmögliche Veräußerung des Pfandes gestattet, ist ungültig. Anderes gilt, wenn vereinbart wurde, dass zum Schätzpreis verkauft werden soll. Es muss daher sichergestellt sein, dass die Pfandsache nur zum Marktpreis oder Schätzwert verkauft wird (vgl …
WEITER LESENRS0041728
OGH - 10.09.1985 - 4Ob521/85
Es ist unzulässig, bei der Bekämpfung des gerichtlichen Sachverständigengutachtens auszuführen, der Inhalt eines Privatgutachtens werde zum Inhalt der Berufung gemacht und die Begründung sei den Ausführungen im Privatgutachten zu entnehmen.
WEITER LESENRFE0000054
LG Feldkirch - 30.06.1999 - 3R208/99g
Bei Überprüfung der Wirtschaftlichkeit (Tunlichkeit oder Untunlichkeit) einer möglichen Reparatur ist der Zeitwert = Wiederbeschaffungswert (Wert der beschädigten Sache unmittelbar vor dem Schadensereignis) dem veranschlagten Reparaturaufwand gegenüberzustellen. Wenn zum Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz die Reparatur noch nicht …
WEITER LESENRS0020021
OGH - 20.03.1985 - 3Ob595/84
Wenn bei einem Kauf vereinbart wird, dass ein alter Gegenstand „in Tausch gehe“ oder „in Eintausch“ genommen wird, dann kann der Käufer erwarten, dass der fachkundige Händler den Preis des neuen Gegenstands und den Restwert des alten Gegenstands ermittelt und …
WEITER LESENRS0040558
OGH - 23.04.2014 - 1Ob208/75; 3Ob503/85; 8Ob110/02p; 3Ob80/10a; 10ObS34/14v
Auch der sachverständige Zeuge unterscheidet sich vom gewöhnlichen Zeugen nur durch seine besondere Sachkunde, die seine Bestellung zum Sachverständigen erlauben würde, aber nicht durch das Beweisthema. Er gibt an, was er ohne gerichtliche Bestellung zum Sachverständigen zufällig an streiterheblichen Tatsachen …
WEITER LESENRS0040598
OGH - 23.11.2022 - 1Ob220/71; 1Ob272/71; 1Ob160/72; 5Ob31/75; 5Ob598/82 (5Ob599/82); 7Ob682/83; 4Ob19/99v; 4Ob77/01d; 8Ob110/02p; 9Ob216/02h; 9Ob21/03h; 4Ob214/04f; 8Ob161/06v; 6Ob213/11h; 16Ok8/10; 3Ob144/22f; 7Ob192/22v
Ein Sachverständigengutachten kann durch Zeugen nicht entkräftet werden, auch wenn es sich um sachverständige Zeugen handelt (vgl auch insb [T1] des Rechtssatzes).
WEITER LESENRS0097494
OGH - 10.11.1981 - 12Os94/69; 12Os188/77; 9Os162/81
Die Bestellung von Zeugen als Sachverständige ist grundsätzlich zu vermeiden. Gegebenenfalls kommt die Beiziehung eines zweiten Sachverständigen in Frage, wenn der erste auch als Zeuge zu vernehmen ist.
WEITER LESENRS0040363
OGH - 25.09.2014 - 7Ob49/70 (7Ob50/70); 7Ob144/73; 4Ob577/74; 3Ob224/74; 1Ob606/78; 6Ob721/81; 10ObS326/89; 1Ob128/02h; 17Ob21/10b; 8Ob75/11d; 9Ob58/14s
Mit Privatgutachten allein lässt sich kein Sachverständigenbeweis führen. Sie sind vielmehr lediglich Privaturkunden, die Beweis machen, dass ihr Inhalt der Ansicht des jeweiligen Gutachtenverfassers entspricht.
WEITER LESENRS0114582
OGH - 17.01.2001 - 6Ob277/00d; 6Ob329/00a
Die im Rahmen der Inventarisierung und Schätzung des Nachlasses erfolgte Bestellung von Sachverständigen und Festlegung des Umfanges der Schätzung dienen der von Amts wegen vorzunehmenden Stoffsammlung (§ 2 Abs 2 Z 5 AußStrG). Sie sind vergleichbar mit dem im Zivilprozess …
WEITER LESENRI0000064
OLG Innsbruck - 02.09.1998 - 13Ra39/98b
Ein von Amts wegen angeordneter Sachverständigenbeweis ist ohne Kostenvorschuss der Parteien aufzunehmen.
WEITER LESENRS0006282
OGH - 12.04.2011 - 4Ob577/74; 5Ob674/76; 4Ob510/80; 4Ob561/80; 7Ob737/80; 1Ob552/85; 6Ob697/87; 4Ob581/88; 7Ob686/88; 4Ob83/01m; 9Nd501/02; 16Ok14/03; 5Ob140/10i; 17Ob21/10b
„1. Die zivilprozessualen Vorschriften über den Sachverständigenbeweis gelten auch im Außerstreitverfahren. 2. Privatgutachten sind auch hier nicht geeignet, für sich allein die Entscheidung zu stützen. 3. Privatgutachten unterliegen jedoch keinem Verwertungsverbot. 4. Im Außerstreitverfahren ist die Vernehmung des Privatgutachtenverfassers zu …
WEITER LESENRS0040063
OGH - 10.02.2004 - 2Ob46/55; 1Ob312/66; 7Ob76/68; 1Ob185/98g; 10ObS362/99d; 10ObS346/00f; 10ObS247/01y; 10ObS263/01a; 10ObS259/02i; 10ObS273/02y; 10ObS73/03p; 10ObS131/03t; 10ObS218/03m
Wenn die erste Instanz den Sachverständigenbeweis durchführt und darauf gestützt eine Tatsache feststellt, das Berufungsgericht jedoch „auf Grund allgemeiner Lebenserfahrung“ eine gegenteilige Feststellung trifft, liegt ein Verfahrensmangel vor, da Beweiswiederholung angezeigt gewesen wäre.
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