Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0113018
OGH - 11.01.2000 - 5Ob337/99s
Bodenflächen: Bei der Entscheidung, ob eine zu einem vermietbaren Objekt gehörige Bodenfläche zur Nutzfläche eines Hauses zählt, ist nicht allein auf das Kriterium der privaten oder allgemeinen Nutzung abzustellen. Auch bestimmte Bodenflächen innerhalb eines Mietgegenstandes, etwa Treppen oder Ausnehmungen im …
WEITER LESENRS0108547
OGH - 02.09.1997 - 5Ob188/97a; 5Ob29/08p
Wohnungseigentumstauglichkeit: Bei der Neufestsetzung der Nutzwerte geht es nur darum, nach Maßgabe des WEG die Eignung eines Objekts (zB Abstellplätze) für das von einer Wohnungseigentümerin in Anspruch genommene Zubehörwohnungseigentum zu prüfen. Es kommt allein auf dessen Rechtsnatur an. Bei der …
WEITER LESENRS0113833
OGH - 13.07.2000 - 5Ob177/00s; 5Ob301/02d
Nutzungsmöglichkeiten und Nutzwert: Mit unterschiedlichen Nutzungsmöglichkeiten an Aufwendungen für die Liegenschaft hat der Nutzwert nichts zu tun. Erhebliche Unterschiede in der Nutzungsmöglichkeit einer Anlage (zB eines Aufzugs) führen über Begehren eines Miteigentümers zur Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels nach § 19 Abs …
WEITER LESEN93/16/0093
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 30.05.1994 - 93/16/0093
Gemeiner Wert beim Tausch: Beim Grundstückstausch ist die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vom gemeinen Wert der getauschten Grundstücke zuzüglich einer ggf gezahlten Tauschaufgabe (Aufzahlung) zu berechnen.
WEITER LESENRS0117710
OGH - 11.03.2003 - 5Ob38/03d; 5Ob29/08p; 5Ob157/11s; 5Ob200/12s
Verstöße gegen Grundsätze der Nutzwertberechnung: Unter den Verstoß gegen zwingende Grundsätze der Nutzwertberechnung fallen nicht nur das Übergehen wohnungseigentumstauglicher Objekte oder umgekehrt, etwa die Zuweisung eines Nutzwertes für allgemeine Teile der Liegenschaft oder die Schaffung eines neuen Wohnungseigentumsobjekts „ohne Nutzwert“, …
WEITER LESEN94/16/0156
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 04.11.1994 - 94/16/0156
Objektivität des gemeinen Werts: Der gemeine Wert ist nach objektiven Gesichtspunkten zu bestimmen.
WEITER LESENRS0119360
OGH - 26.08.2004 - 3Ob11/04w
Nutzwert und Verkehrswert: Der Nutzwert eines WE-Objekts ist schon vom Ansatz her nicht mit dem Verkehrswert desselben vergleichbar und hat auch eine ganz andere Funktion als jener. Der Verkehrswert stellt gleichsam eine isolierte „Außenbewertung“ des Objekts dar, wohingegen es sich …
WEITER LESEN81/17/0005
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 18.02.1983 - 81/17/0005
Ungewöhnliche Verhältnisse: Die Marktverhältnisse (Monopolsituation auf Käuferseite) sind keine „ungewöhnlichen Verhältnisse“ iSd § 10 Abs 2 dritter Satz BewG, die bei der Bewertung nicht zu berücksichtigen wären.
WEITER LESENRS0069889
OGH - 25.11.1986 - 5Ob143/86; 5Ob105/88; 5Ob107/90; 5Ob36/93 (5Ob37/93); 5Ob67/98h; 5Ob23/01w; 5Ob139/14y
Widmung zu Geschäftszwecken: Die Widmung zu Geschäftszwecken führt dazu, dass auch sonst neutrale Räume in die Nutzfläche einzubeziehen sind. (Beispiel: Ein zu gewerblicher Lagerung geeigneter Kellerraum). Die bereits erfolgte Widmung als Zubehör zu einem Geschäftslokal kann nicht vom Vermieter ohne …
WEITER LESENRS0086277
OGH - 09.03.1973 - 11Os170/72; 13Os35/81; 9Os180/82; 9Os126/82; 13Os178/86; 10Os161/86 (10Os164/86)
Definition des gemeinen Werts: Der gemeine Wert entspricht dem Preis, der in Österreich allgemein, dh von jedermann für die betreffende Sache zu zahlen ist, das ist der inländische Detailverkaufspreis. Der Großhandelspreis und der Weltmarktpreis kommen als gemeiner Wert keinesfalls in …
WEITER LESENRS0069943
OGH - 25.10.1988 - 5Ob38/88
Zeitpunkt für Nutzflächenberechnung: Der Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ist bei Ermittlung der Nutzfläche nach § 17 MRG nicht maßgebend. Es ist daher nicht nur von der (ursprünglich) in Bestand gegebenen Nutzfläche auszugehen (Beispiel: Einziehen einer Zwischendecke).
WEITER LESENRS0011827
OGH - 26.02.1964 - 7Ob33/64; 3Ob587/87; 2Ob529/95; 3Ob47/97a; 2Ob60/99h; 9Ob37/02k; 2Ob68/09b
Bewertung eines Fruchtgenussrechts: Die Bewertung hängt von der Lebensdauer des Berechtigten ab. Diese kann nur nach versicherungsrechtlichen Grundsätzen durch Sachverständige ermittelt werden.
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