Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0112564
OGH - 20.10.1999 - 5Ob259/99w; 5Ob68/00m; 5Ob118/00i; 5Ob154/00h; 6Ob327/00g; 5Ob208/01a; 5Ob229/02s; 5Ob76/03t; 7Ob244/03p; 2Ob149/06k; 8Ob12/08k; 8Ob87/08i; 10Ob27/09g; 3Ob53/10f; 2Ob169/10g; 10Ob2/15i; 10Ob14/16f; 7Ob87/16v
Dachbodenausbau in Zweifamilienhaus: Für die Ausnahmeschädlichkeit zusätzlicher Räume in einem nach § 1 Abs 4 Z 2 MRG privilegierten Zweifamilienhaus kommt es auf deren selbständige Vermietbarkeit an. Eine Ausnahme von dieser Regel ist nur für Räume zu machen, die – …
WEITER LESENRS0112700
OGH - 28.10.1999 - 3Ob95/98m; 9ObA106/08s
Dienstvertrag als Motiv für Mietvertrag: Ist der Dienstvertrag zwischen Vermieter und Mieter lediglich Motiv für den Abschluss des Mietvertrages (und wurde ein solcher niemals abgeschlossen), liegt eine Ausnahmeregelung im Sinne des § 1 Abs 2 Z 2 MRG nicht vor.
WEITER LESENRS0113186
OGH - 15.02.2000 - 5Ob17/00m
Teilanwendungsbereich und Denkmalschutz: Darauf, dass dem Hauseigentümer aus Gründen des Denkmalschutzes der Abbruch des Alttraktes nicht gestattet wurde, kommt es beim Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht an.
WEITER LESENRS0109216
OGH - 17.12.1997 - 7Ob119/97v; 6Ob261/02d; 1Ob294/03x
Lagerplatz als Verkehrsbetrieb: Vermietung eines Lagerplatzes mit Anschlussgleis im Bahnhofsgelände erfolgte „im Rahmen des Betriebes der Eisenbahn“.
WEITER LESENRS0113969
OGH - 18.07.2000 - 4Ob185/00k
MRG-Anwendung auf aufschiebend bedingten Vertrag: Auch ein aufschiebend bedingter Vertrag kann dem Mietrechtsgesetz unterliegen. Dass sich der Vertrag bis zum Eintritt der Bedingung in einem Schwebezustand befindet, vermag am Vorliegen des Tatbestands nichts zu ändern, welcher die Anwendbarkeit des Mietrechtsgesetzes …
WEITER LESENRS0109844
OGH - 19.03.1998 - 2Ob3/98z; 6Ob191/05i
Unterscheidung Prekarium und Mietvertrag: Wird die Benützung einer Sache gegen Entgelt, jedoch gegen jederzeitigen Widerruf vereinbart, liegt ein Innominatvertrag vor. Ein solcher Vertrag ist außerhalb des mietrechtlichen Kündigungsschutzes oder des Schutzes des LPG wirksam; unterläge er allerdings als Mietvertrag dem …
WEITER LESENRS0114725
OGH - 27.02.2001 - 5Ob192/00x
Mietzinsanhebung im Teilanwendungsbereich: Der Gesetzgeber hat für Neubauten im Sinn des § 1 Abs 4 Z 1 MRG bewusst nicht die Geltung der Bestimmung des § 12a MRG angeordnet, sondern mit Ausnahme der Vorschrift über den Erhaltungsbeitrag und Verbesserungsbeitrag nur …
WEITER LESENRS0109940
OGH - 12.05.1998 - 5Ob123/98v; 5Ob17/00m; 5Ob19/03k; 5Ob91/07d; 7Ob54/10g; 6Ob140/10x
Teilanwendungsbereich für Mietgegenstand in Gebäude: Bei Auslegung des § 1 Abs 4 Z 1 MRG kann „Haus“ (= Gebäude) nicht mit „Liegenschaft“ gleichgesetzt werden.
WEITER LESENRS0114724
OGH - 27.02.2001 - 5Ob192/00x; 6Ob13/08t; 3Ob133/13z
Mietzinsanhebung im Teilanwendungsbereich: § 12a MRG, den § 1 Abs 4 MRG nicht erwähnt, ist auf Geschäftsräumlichkeiten, die § 1 Abs 4 MRG unterliegen, nicht anzuwenden. Es verbietet sich auch die analoge Anwendung des § 12a MRG im Breich des …
WEITER LESENRS0110398
OGH - 09.07.1998 - 2Ob2062/96s; 9Ob47/04h; 6Ob230/05z; 7Ob31/06v; 3Ob27/07b; 8Ob12/08k; 5Ob144/08z; 5Ob120/10y; 6Ob251/10w; 2Ob164/12z; 7Ob87/16v
Weiter Geschäftsräumlichkeitsbegriff: Der Begriff der „Geschäftsräumlichkeit in § 1 Abs 1 MRG ist weit zu verstehen, wie nicht zuletzt die darin enthaltene, bloß beispielhafte Aufzählung zeigt.
WEITER LESENRS0114797
OGH - 13.03.2001 - 5Ob229/00p
Teilanwendungsbereich bei Neuherstellung: Die gänzliche Aushöhlung und Entfernung eines Gebäudes samt Neuherstellung des Kellers und aller Geschoßdecken ist einer Neuerrichtung des gesamten Gebäudes gemäß § 1 Abs 4 Z 1 MRG gleichzuhalten.
WEITER LESENRS0110399
OGH - 09.07.1998 - 2Ob2062/96s
Jagdhütten sind keine Geschäftsräumlichkeiten: Die Ausübung des Jagdrechtes liegt auch im öffentlichen Interesse. Nach den Erfahrungen des täglichen Lebens ist aber davon auszugehen, daß derjenige, der ein Jagdrecht pachtet, dies überwiegend zu privaten Zwecken, also vor allem als eigene Freizeitbeschäftigung …
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