Immobilien

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In erster Linie kommen zeitlich nahe Verkäufe zur Ableitung des gemeinen Werts in Betracht


VwGH - 17.02.1992 - 90/15/0155

Zur Ableitung des gemeinen Wertes kommen in erster Linie solche Verkäufe in Betracht, die in unmittelbarer zeitlicher Nähe des Feststellungszeitpunktes stattgefunden haben. Zwar ist es auch möglich, auf Verkäufe zurückzugreifen, die zeitlich in größerer Entfernung vor oder nach dem Feststellungszeitpunkt …

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Der gemeine Wert kann durch Ab- und Zuschläge zu einem Vergleichspreis ermittelt werden


VwGH - 17.02.1992 - 90/15/0155

Unter Bedachtnahme auf die preisbildenden Faktoren (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der Grundstücke) kann der gemeine Wert gegebenenfalls durch Vornahme von Abschlägen und Zuschlägen zu einem Vergleichspreis ermittelt werden

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Auch wenn nicht alle wesentlichen preisbestimmenden Merkmale übereinstimmen, kann eine zuverlässige Wertableitung aus Vergleichspreisen möglich sein


VwGH - 17.02.1992 - 90/15/0155

Zulässige Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen auch dann vor, wenn, obwohl eine Übereinstimmung zwischen dem zu bewertenden Grundstück und dem Vergleichsgrundstück nicht hinsichtlich aller wesentlichen preisbestimmenden Merkmale (es sind dies insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit der …

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Bei Vergleichspreisen müssen die Wertfaktoren in den wesentlichen preisbestimmenden Merkmalen übereinstimmen


VwGH - 17.02.1992 - 90/15/0155

Zutreffende Vergleichspreise gemäß § 10 Abs 2 BewG liegen dann vor, wenn die Wertfaktoren des zu bewertenden Grundstückes und des Vergleichsgrundstückes in den wesentlichen preisbestimmenden Merkmalen übereinstimmen, wozu insbesondere Größe, Form, Lage und Beschaffenheit eines Grundstückes gehören

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Preise für Vergleichsliegenschaften sind die brauchbarste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Werts


VwGH - 17.02.1992 - 90/15/0155

Die brauchbarste Grundlage für die Feststellung des gemeinen Wertes eines Grundstückes werden in der Regel die tatsächlich gezahlten Preise für Vergleichsliegenschaften sein, wobei die Kaufpreisentwicklung bei den Bewertungsstellen der Finanzämter beobachtet und in sogenannten Kaufpreissammlungen festgehalten wird

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Gemeiner Wert ist durch Preisschätzung zu ermitteln


VwGH - 17.02.1992 - 90/15/0155

Beim gemeinen Wert gemäß § 10 Abs 2 BewG handelt es sich um eine fiktive Größe, die mit Hilfe der Preisschätzung zu ermitteln ist

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Bei Jahrhundertwendehäusern ist der 20- bis 30fache Ertrag an Friedensmiete abzüglich 20-30% der Verkehrswert


VwGH - 29.10.1974 - 1411/74

Die fiktiven Anschaffungskosten können nur im Schätzungsweg ermittelt werden. Liegen keine besonderen Umstände vor, so wird man bei den in Wien um die Jahrhundertwende erbauten Häusern,die hinsichtlich der Mietzinsbildung dem Mietengesetz unterliegen, den 20 bis 30fachen Ertrag an Friedensmiete als …

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Für die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten kommt die Realschätzordnung nicht in Betracht


VwGH - 29.10.1974 - 1411/74

Die Realschätzordnung kommt für die Ermittlung des den fiktiven Anschaffungskosten gleichzusetzenden Verkehrswertes deswegen nicht in Betracht, weil in ihr eine wesentliche Komponente aus den Neubaukosten hergeleitet wird.

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Kein Sachverständiger zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung


VwGH - 08.10.1998 - 97/15/0048

Zur Auswertung der amtlichen Kaufpreissammlung über Grundstücke bedarf es keines besonderen Fachwissens und daher auch keiner Beiziehung eines Sachverständigen.

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Eingeschränkte Zulässigkeit der Ertragswertmethode


UFS - 22.02.2011 - RV/0560-S/09

Die vorstehenden Aussagen können in Übereinstimmung mit der zitierten VwGH-Entscheidung nur dahingehend verstanden werden, dass im Regelfall bei Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung den fiktiven Anschaffungskosten die Sachwertmethode zu Grunde zu legen ist. Eine (eingeschränkte) Anwendung des Ertragswertverfahrens …

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Fiktive Anschaffungskosten einer Liegenschaft


UFS - 12.05.2004 - RV/2776-W/02

In Punkt 5 bekämpft der Bw. die Ermittlung der fiktiven Anschaffungskosten der Betriebsprüfung ausschließlich durch Heranziehung des Ertragswertes und vertritt die Ansicht, dass auch ein Preisgefüge, welches aus einem repräsentativen Querschnitt der im fraglichen Gebiet getätigten Verkäufe hervorgehe, zu beachten …

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Bei dem MRG unterliegenden Häusern sind die fiktiven Anschaffungskosten nicht durch den Bauzeitwert, sondern durch einen vervielfachten Zinsertrag zu berechnen


VwGH - 26.06.2007 - 2004/13/0122

Gerade für Häuser mit Objekten, deren Mietzinsbildung gesetzlichen Beschränkungen unterliegt, hat der Verwaltungsgerichtshof dem Bauzeitwert des Gebäudes Relevanz für die Wertermittlung nach § 16 Abs. 1 Z 8 lit. b zweiter Satz EStG 1988 regelmäßig abgesprochen und vielmehr eine solche …

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