Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0021584
OGH - 06.05.1970 - 5Ob106/70; 4Ob86/08p
Wenn einer Klage, die auf Bezahlung eines Geldbetrages zur Behebung von Schäden des im Gebrauch des Bestandstückes gestörten Mieters gerichtet ist, nicht entnommen werden kann, dass damit ein Anspruch nach § 8 MG erhoben wird, ist der Rechtsweg zulässig.
WEITER LESENRS0021048
OGH - 18.10.1983 - 5Ob682/83; 5Ob38/85; 10Ob1608/95
Aus einer ausdrücklichen Zustimmung der Vermieterin zur Herstellung einer Gasleitung durch die Mieterin oder aus einer schlüssigen Genehmigung hiezu durch die Vermieterin kann noch nicht eindeutig abgeleitet werden, daß die Vermieterin damit auch für die Dauer des Mietverhältnisses die Erhaltung …
WEITER LESENRS0069892
OGH - 02.10.1984 - 5Ob46/84; 5Ob12/87
Die Interessen der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 MRG können schon deshalb nicht bloß in wirtschaftlicher Hinsicht abstrakt unmittelbar berührt werden, weil der Vermieter gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a MRG …
WEITER LESENRS0069938
OGH - 02.10.1984 - 5Ob46/84
Eine unmittelbare Interessenbeeinträchtigung der übrigen Hauptmieter in Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 (§§ 3, 4 und 6) MRG besteht selbst dann, wenn deren Widerspruchsrecht im Sinne des § 6 Abs 4 MRG nach dem Antragsvorbringen nicht in …
WEITER LESENRS0069988
OGH - 11.06.1985 - 5Ob38/85; 5Ob74/87; 5Ob172/03k; 5Ob83/15i
Unter die der gemeinsamen Benützung der Bewohner dienenden Anlagen zur zentralen Wärmeversorgung fallen weder in Sondernutzung einzelner Mieter stehende Anlagen, von deren Benützung anderer Mieter ausgeschlossen sind, noch Anlagen, deren Gebrauch auf Grund von Sondervereinbarungen nur bestimmten Mietern zusteht.
WEITER LESENRS0069990
OGH - 02.07.1985 - 5Ob55/85; 5Ob30/86; 5Ob39/89; 5Ob78/89; 5Ob376/97y; 5Ob298/00k; 5Ob297/02s; 5Ob125/07d; 5Ob192/07g; 5Ob34/11b; 5Ob156/12w
Bei privilegierten Erhaltungsarbeiten im Sinne des § 3 Abs 3 Z 2 lit a-c MRG ist der Einwand der Unwirtschaftlichkeit unbeachtlich und hat eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit (nach Maßgabe der wirtschaftlichen Gegebenheit und Möglichkeiten im Sinne des § 3 Abs …
WEITER LESENRS0069964
OGH - 01.10.1985 - 5Ob71/85; 5Ob78/89; 5Ob189/01g; 5Ob190/01d
Unter den rechtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten, auf die § 3 Abs 1 MRG verweist, sind vor allem die verwaltungsrechtlichen Vorschriften des Baurechtes (Bauordnungen, Raumordnungsrecht, Denkmalschutzgesetz usw) gemeint.
WEITER LESENRS0069944
OGH - 01.10.1985 - 5Ob71/85; 3Ob569/90; 5Ob189/01g; 5Ob190/01d; 5Ob210/01w; 5Ob157/02b; 5Ob159/02x; 5Ob116/07f; 5Ob92/08b; 5Ob106/08m; 5Ob271/08a; 9Ob27/10a; 5Ob199/10s; 2Ob215/10x; 5Ob24/12h; 5Ob67/12g; 5Ob247/12b; 5Ob136/13f; 5Ob60/14f; 5Ob66/14p; 5Ob142/14i; 5Ob143/14m
§ 3 Abs 1 MRG enthält ein Programm als Auslegungsgrundsatz. Besondere Bedeutung kommt dabei dem Abstellen auf den jeweiligen ortsüblichen Standard zu, wodurch anstelle des konstanten und daher eher primitiven Erhaltungsbegriffes des Mietengesetzes eine elastische, sich dem jeweiligen zeitlichen und …
WEITER LESENRS0020538
OGH - 12.11.1985 - 2Ob625/85; 1Ob611/88; 8Ob673/89
Die Vorschrift des § 1097 ABGB wurde durch das MRG nicht berührt.
WEITER LESENRS0021213
OGH - 26.11.1985 - 5Ob93/85; 5Ob45/03h
Die Sonderregelungen des MRG über die Pflicht des Vermieters zur Erhaltung des Mietgegenstandes (§ 3), der Durchsetzung dieses Anspruches (§ 6) und der dafür anzuwendenden Verfahrensvorschriften (§ 37 Abs 1 Z 2) erfassen, wie sich aus § 3 Abs 2 …
WEITER LESENRS0083534
OGH - 20.02.1979 - 4Ob3/79; 1Ob792/79; 5Ob59/82; Bkd37/87; 5Ob26/88 (5Ob27/88); 5Ob60/91; 5Ob28/93; 5Ob291/01g; 5Ob162/06v; 5Ob209/09k; 5Ob76/12f
Der Verwalter nach dem WEG ist direkter (unmittelbarer, offener) Stellvertreter.
WEITER LESENRWZ0000072
LG für ZRS Wien - 23.09.2003 - 40R217/03p
Stellung des Verwalters: Der Verwalter ist Organ der Eigentümergemeinschaft und bedarf keiner Prozessvollmacht zum Nachweis seiner Bevollmächtigung. Schreitet ein vom Verwalter bestellter Anwalt ein, genügt dessen Hinweis auf die erteilte Bevollmächtigung.
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