Immobilien

Einträge: 

Kein Zuschlag für die „praktische Neuherstellung der Wohnung“:


LGZ Wien - 23.06.2004 - 39 R 108/04b

(MietSlg 56.288)  Für die „praktische Neuherstellung der Wohnung“ ist nach dem Richtwertsystem kein Zuschlag vorgesehen. Wenn der Vermieter dafür einen Zuschlag von 20 % als gerechtfertigt ansieht, weil durch umfangreiche Umbauarbeiten aus einer Küche-Kabinett-Wohnung eine Wohnung der Kat A geschaffen …

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Zuschläge für Sicherheitstür (1 %) und Isolierglasfenster (2 %):


LGZ Wien - 12.12.2006 - 41 R 178/06i

(MietSlg 58.262) Es mag ja sein, dass Sicherheitstüren und Isolierglasfenster heutzutage als üblich anzusehen sind, doch ändert dies nichts daran, dass es sich bezogen auf den maßgeblichen (historischen) Standard eines typischen Althauses um eine werterhöhende Abweichung handelt (vgl für die Sonderausstattung …

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1 % Zuschlag für individuelle Möglichkeit zur Steuerung der Warmwasseraufbereitung:


LGZ Wien - 18.10.2006 - 39 R 245/06b

(MietSlg 58.261) Eine Warmwasseraufbereitung ist ein Erfordernis der Ausstattungskategorie A. Die vorhandene individuelle Möglichkeit zur Steuerung der Warmwasseraufbereitung durch eine in der Wohnung befindliche Gastherme ermöglicht aber gegenüber einer eine Vielzahl von Bestandobjekten versorgenden zentralen Warmwasseraufbereitung des Hauses notorisch Kosteneinsparungen, die …

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Kein Zuschlag für Fenster und Verfliesung des Badeszimmers:


LGZ Wien - 18.10.2006 - 39 R 245/06b

(MietSlg 58.261) Für ein Fenster im Bad ist die Berechtigung eines Zuschlages abzulehnen. Ebenso für die Verfliesung des Badezimmers.

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Kein Zuschlag für Badewanne:


LGZ Wien - 18.10.2006 - 39 R 245/06b

 (MietSlg 58.261) Wenn das Badezimmer eine Badewanne und „nicht bloß“ eine Dusche aufweist, so kann dies einen von individuell subjektiven Waschgewohnheiten abhängigen Vorteil, aber auch einen Nachteil darstellen. Ein Zuschlag für die vorhandene Badewanne ist nicht gerechtfertigt.

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Zuschlag von 20 % für Wohnanlage mit umzäunten, parkartigen gemeinsamen Garten mit Kinderspielplatz:


LGZ Wien - 18.10.2006 - 39 R 245/06b

(MietSlg 58.261 Dass das Haus Teil einer aus insgesamt 9 Häusern bestehenden Wohnanlage ist, die in einem umzäunten, parkartigen gemeinsamen Garten eingebettet ist, einen Kinderspielplatz aufweist und den Parteien zur Verfügung steht, ist als einziges Kriterium zu bewerten, wofür ein Zuschlag …

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Zuschlag von 5 % für Wohnhaus mit nur vier Wohnungen:


LGZ Wien - 18.10.2006 - 39 R 245/06b

(MietSlg 58.261) Die Lage der Wohnung in einem Haus mit maximal 4 Wohnungen stellt zweifellos eine Annehmlichkeit gegenüber einer Wohnung in einem Haus mit einer Vielzahl von Wohnungen dar. Hier ist ein Zuschlag von 5 % angemessen.

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Auch günstige Nahversorgung und Infrastruktur spielen bei Situierungen in einer durchschnittlichen Wohngegend keine Rolle:


LGZ Wien - 28.06.2006 - 38 R 121/06k

(MietSlg 58.260) Ist das Wohnhaus in einer nur durchschnittlichen Wohngegend situiert, dann spielt die günstige Nahversorgung und Infrastruktur keine entscheidende Rolle. Der Gesetzgeber hat mit dem in § 2 Abs 3 RichtWG enthaltenen Hinweis darauf, dass eine Lage (Wohnumgebung) mit einem …

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Kein Zuschlag von 1 % für Waschmaschinenanschluss:


LGZ Wien - 28.06.2006 - 38 R 121/06k

(MietSlg 58.260) Keine Berücksichtigung des im Badezimmer vorhandenen Waschmaschinenanschlusses mit einem Zuschlag von 1 %, zumal es nach der höchstgerichtlichen Rsp mit der in § 16 Abs 2 MRG geforderten Orientierung an der allgemeinen Verkehrsauffassung und Erfahrung des täglichen Lebens unvereinbar …

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10 % für Erstbezug nach Renovierung:


LGZ Wien - 28.03.2007 - 39 R 89/07p

(MietSlg 59.268) Wurden die Wände ausgemalt, sämtliche Türen und Fenster neu gestrichen und geschliffen, die Parkettböden neu geschliffen und versiegelt, eine neue Elektrik eingebracht und neue Sanitärgegenstände angeschafft, so beträgt der Zuschlag für den Erstbezug nach einer Renovierung 10 %.

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3 % Zuschlag für Telekabel und Festnetztelefon:


LGZ Wien - 28.06.2006 - 38 R 121/06k

 (MietSlg 55.296/9) Für die technischen Einrichtungen für Telekabel und Festnetztelefon ist ein Zuschlag von 3 % angemessen. Für weitere elektrische Auslässe hingegen steht kein gesonderter Zuschlag zu. Vgl. aber: LGZ Wien 28.6.2006, 38 R 121/06k (MietSlg 58.260): § 16 MRG: 1 …

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