Alt- und Gebrauchtwaren
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Alt- & Gebrauchtwaren, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0007860
OGH - 31.03.2022 - 3Ob151/74; 6Ob10/81; 1Ob660/90; 6Ob2332/96a (6Ob2333/96y); 1Ob2/99x; 8Ob10/99z; 1Ob47/99i; 8Ob267/99v; 7Ob31/01m; 1Ob235/01t; 8Ob159/02v; 3Ob124/10x; 1Ob92/12d; 1Ob29/12i; 5Ob36/12y; 2Ob154/11b; 6Ob5/13y; 2Ob176/12i; 4Ob166/14m; 2Ob43/17p; 5Ob156/21h
Das Inventar hat ein genaues und vollständiges Verzeichnis allen beweglichen und unbeweglichen Vermögens, das sich zum Todeszeitpunkt im Besitz des Verstorbenen befunden hat, somit aller Aktiva, zu enthalten. Dafür, ob ein bestimmter Gegenstand in das Inventar aufzunehmen ist, ist lediglich …
WEITER LESENRS0121985
OGH - 16.03.2022 - 7Ob17/07m; 7Ob234/07y; 6Ob287/08m; 1Ob75/09z; 6Ob213/09f; 3Ob124/10x; 5Ob140/10i; 2Ob189/11z; 5Ob36/12y; 6Ob5/13y; 2Ob176/12i; 7Ob156/13m; 4Ob143/13b; 1Ob108/13h; 2Ob178/13k; 2Ob195/13k; 4Ob166/14m; 2Ob55/15z; 2Ob103/15h; 2Ob43/17p; 2Ob60/18i; 2Ob166/21g; 2Ob33/22z
Das Gericht kann im Verlassenschaftsverfahren nur darüber entscheiden, ob eine Sache in das Inventar aufgenommen oder ausgeschieden wird, nicht jedoch darüber, ob die Sache als Eigentum des Verstorbenen tatsächlich zum Verlassenschaftsvermögen gehört. Die Entscheidung wird in einem reinen Urkundenverfahren getroffen. …
WEITER LESENRS0078579
OGH - 25.04.2023 - 4Ob306/80; 4Ob356/82; 4Ob341/84; 4Ob393/84; 4Ob356/86; 4Ob51/88; 4Ob90/89; 4Ob143/89; 4Ob96/91; 4Ob122/92; 4Ob3/93; 4Ob67/93; 4Ob140/93; 4Ob150/93; 4Ob159/93; 4Ob151/93; 4Ob1151/94; 4Ob1010/95; 4Ob1048/95; 4Ob53/95; 4Ob37/95; 4Ob1057/95; 4Ob88/95; 4Ob2022/96y; 4Ob2066/96v; 4Ob2230/96m; 4Ob2338/96v; 4Ob164/97i; 4Ob66/98d; 4Ob78/98v; 4Ob131/98p; 4Ob22/99k; 4Ob53/99v; 4Ob118/99b; 4Ob117/99f; 4Ob246/00f; 4Ob305/00g; 4Ob43/02f; 4Ob44/03d; 4Ob236/03i; 4Ob139/04a; 4Ob120/06k; 4Ob151/06w; 4Ob7/07v; 4Ob93/07s; 4Ob131/07d; 4Ob188/08p; 4Ob45/10m; 4Ob148/10h; 4Ob94/14y; 4Ob61/14w; 4Ob203/15d; 4Ob228/16g; 4Ob226/22x; 4Ob190/22b (4Ob191/22z)
Eine irreführende Werbung kann dann vorliegen, wenn eine Tatsache verschwiegen wird, obwohl das Publikum eine Aufklärung erwartet. Eine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen besteht allerdings nicht, weil der Werbende grundsätzlich nicht auf die Nachteile der eigenen Ware hinweisen muss. …
WEITER LESENRS0018572
OGH - 16.02.2006 - 8Ob328/62; 6Ob4/72; 6Ob272/05a
Die Formulierung in einem Kaufvertrag, wonach die Sache „im besichtigten Zustand geliefert und gekauft wird und nachträgliche Reklamationen nicht anerkannt werden“ kann einen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche darstellen. Ein derartiger Verzicht ist bei Geschäften betreffend gebrauchte Sachen im geschäftlichen Verkehr vielfach …
WEITER LESENRS0061197
OGH - 12.10.1993 - 4Ob312/81; 4Ob345/81 (4Ob346/81); 4Ob323/82; 4Ob334/82; 4Ob357/82; 4Ob327/82; 6Ob2/83; 4Ob122/93
Wenn ein „Konkursabverkauf“ angekündigt wird, die angebotenen Waren aber tatsächlich nicht aus Konkursmassen oder gerichtlichen Versteigerungen stammen, dann kann Unterlassung wegen irreführender Werbung begehrt werden.
WEITER LESENRS0079650
OGH - 15.12.1981 - 4Ob400/81
Mit den Begriffen „Konkursware“ oder „Konkursabverkauf“ verbindet das Publikum regelmäßig die Vorstellung eines Verkaufs der Masse durch den Masseverwalter. Das Publikum wird daher vor allem dann getäuscht, wenn die Ware nicht (mehr) der Verfügung des Masseverwalters unterliegt, sondern durch die …
WEITER LESENRS0079639
OGH - 20.04.1982 - 4Ob345/81 (4Ob346/81); 4Ob318/82 (4Ob319/82 - 4Ob322/82); 4Ob323/82
Wird in einer Werbung behauptet, Waren würden aus einer Konkursmasse stammen, obwohl sie mittlerweile nicht mehr zur Konkursmasse gehören, dann verschafft sich der Unternehmer dadurch regelmäßig einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung, weil das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrungsgemäß die Erwartung eines …
WEITER LESENRS0065421
OGH - 25.05.1976 - 4Ob321/76 (4Ob322/76)
Der Masseverwalter unterliegt bei der Verwertung der Konkursmasse grundsätzlich den Bestimmungen des lauteren Wettbewerbs.
WEITER LESENRS0018547
OGH - 04.04.2024 - 2Ob535/90; 1Ob564/95; 1Ob140/00w; 3Ob127/04d; 6Ob27/05x; 1Ob14/05y; 3Ob24/05h; 4Ob227/06w; 8Ob46/07h; 1Ob262/07x; 9Ob50/10h; 1Ob42/11z; 4Ob191/10g; 9Ob61/11b; 3Ob143/12v; 1Ob14/13k; 2Ob196/13g; 3Ob191/13d; 4Ob44/14w; 8Ob57/14m; 7Ob4/16p; 9Ob64/16a; 1Ob239/16b; 7Ob45/17v; 9Ob45/17h; 2Ob206/16g; 6Ob90/18f; 4Ob168/18m; 5Ob7/19v; 6Ob106/19k; 5Ob119/19i; 3Ob34/20a; 6Ob240/19s; 7Ob97/20w; 10Ob49/20h; 3Ob143/20f; 8Ob113/21g; 5Ob193/21z; 10Ob2/23a; 5Ob131/22h; 2Ob42/23z; 3Ob140/22t; 3Ob30/23t; 6Ob149/22p; 6Ob150/22k; 7Ob70/23d; 7Ob43/23h; 3Ob142/22m; 2Ob142/23f; 8Ob126/23x; 6Ob160/22f; 2Ob243/23h; 4ob215/23f
Eine Sache ist nur dann mangelhaft im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt. Gewährleistungsansprüche bestehen daher dann, wenn das Geleistete vom konkret Geschuldeten abweicht. Was geschuldet ist, wird auch durch …
WEITER LESENRS0079643
OGH - 27.04.1976 - 4Ob324/76
Erfolgt die Veräußerung einer Konkursware derart, dass sie in einem mehr oder weniger engen und kaum kontrollierbaren Zusammenhang mit anderen Waren verkauft wird, die nicht aus einem Konkurs stammen, sodass auf diese Weise der Werbeeffekt des Verkaufs der „Konkursware“ für …
WEITER LESENRS0107681
OGH - 20.11.2023 - 10Ob2066/96p; 1Ob183/00v; 4Ob227/06w; 9Ob50/10h; 2Ob135/10g; 1Ob42/11z; 4Ob191/10g; 1Ob14/13k; 5Ob119/19i; 7Ob97/20w; 10Ob2/23a; 9Ob68/22y; 3Ob140/22t; 6Ob149/22p; 3Ob142/22m; 6Ob160/22f
Die Vertragsparteien können auch eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft (zum Beispiel beschädigt oder zerkratzt) ist, zum Gegenstand eines Vertrags machen. Ein auffallend niedriges Entgelt kann ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften der Sache keinen Mangel darstellen und …
WEITER LESENRS0018553
OGH - 15.02.2024 - 3Ob167/76; 1Ob517/80; 5Ob766/81; 1Ob680/85; 7Ob573/88; 1Ob509/90; 1Ob577/91; 10Ob1606/95; 1Ob160/99g; 6Ob260/99z; 6Ob272/05a; 1Ob199/07g; 1Ob262/07x; 8Ob124/08f; 2Ob1/09z; 3Ob193/10v; 4Ob147/10m; 1Ob42/11z; 4Ob234/10f; 4Ob132/14m; 1Ob69/16b; 7Ob45/17v; 5Ob7/19v; 5Ob119/19i; 3Ob34/20a; 9Ob3/22i; 5Ob131/22h; 1Ob149/22a; 8Ob9/23s; 8Ob97/22f; 8Ob114/23g
Wer einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, muss den behaupteten Mangel beweisen. Kommt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten hervor, so wird gemäß § 924 Satz 2 ABGB vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung ist bei gebrauchten …
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