Alt- und Gebrauchtwaren

Einträge: 

RS0007860


OGH - 31.03.2022 - 3Ob151/74; 6Ob10/81; 1Ob660/90; 6Ob2332/96a (6Ob2333/96y); 1Ob2/99x; 8Ob10/99z; 1Ob47/99i; 8Ob267/99v; 7Ob31/01m; 1Ob235/01t; 8Ob159/02v; 3Ob124/10x; 1Ob92/12d; 1Ob29/12i; 5Ob36/12y; 2Ob154/11b; 6Ob5/13y; 2Ob176/12i; 4Ob166/14m; 2Ob43/17p; 5Ob156/21h

Das Inventar hat ein genaues und vollständiges Verzeichnis allen beweglichen und unbeweglichen Vermögens, das sich zum Todeszeitpunkt im Besitz des Verstorbenen befunden hat, somit aller Aktiva, zu enthalten. Dafür, ob ein bestimmter Gegenstand in das Inventar aufzunehmen ist, ist lediglich …

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RS0121985


OGH - 16.03.2022 - 7Ob17/07m; 7Ob234/07y; 6Ob287/08m; 1Ob75/09z; 6Ob213/09f; 3Ob124/10x; 5Ob140/10i; 2Ob189/11z; 5Ob36/12y; 6Ob5/13y; 2Ob176/12i; 7Ob156/13m; 4Ob143/13b; 1Ob108/13h; 2Ob178/13k; 2Ob195/13k; 4Ob166/14m; 2Ob55/15z; 2Ob103/15h; 2Ob43/17p; 2Ob60/18i; 2Ob166/21g; 2Ob33/22z

Das Gericht kann im Verlassenschaftsverfahren nur darüber entscheiden, ob eine Sache in das Inventar aufgenommen oder ausgeschieden wird, nicht jedoch darüber, ob die Sache als Eigentum des Verstorbenen tatsächlich zum Verlassenschaftsvermögen gehört. Die Entscheidung wird in einem reinen Urkundenverfahren getroffen. …

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RS0078579


OGH - 25.04.2023 - 4Ob306/80; 4Ob356/82; 4Ob341/84; 4Ob393/84; 4Ob356/86; 4Ob51/88; 4Ob90/89; 4Ob143/89; 4Ob96/91; 4Ob122/92; 4Ob3/93; 4Ob67/93; 4Ob140/93; 4Ob150/93; 4Ob159/93; 4Ob151/93; 4Ob1151/94; 4Ob1010/95; 4Ob1048/95; 4Ob53/95; 4Ob37/95; 4Ob1057/95; 4Ob88/95; 4Ob2022/96y; 4Ob2066/96v; 4Ob2230/96m; 4Ob2338/96v; 4Ob164/97i; 4Ob66/98d; 4Ob78/98v; 4Ob131/98p; 4Ob22/99k; 4Ob53/99v; 4Ob118/99b; 4Ob117/99f; 4Ob246/00f; 4Ob305/00g; 4Ob43/02f; 4Ob44/03d; 4Ob236/03i; 4Ob139/04a; 4Ob120/06k; 4Ob151/06w; 4Ob7/07v; 4Ob93/07s; 4Ob131/07d; 4Ob188/08p; 4Ob45/10m; 4Ob148/10h; 4Ob94/14y; 4Ob61/14w; 4Ob203/15d; 4Ob228/16g; 4Ob226/22x; 4Ob190/22b (4Ob191/22z)

Eine irreführende Werbung kann dann vorliegen, wenn eine Tatsache verschwiegen wird, obwohl das Publikum eine Aufklärung erwartet. Eine allgemeine Pflicht zur Vollständigkeit von Werbeaussagen besteht allerdings nicht, weil der Werbende grundsätzlich nicht auf die Nachteile der eigenen Ware hinweisen muss. …

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RS0018572


OGH - 16.02.2006 - 8Ob328/62; 6Ob4/72; 6Ob272/05a

Die Formulierung in einem Kaufvertrag, wonach die Sache „im besichtigten Zustand geliefert und gekauft wird und nachträgliche Reklamationen nicht anerkannt werden“ kann einen Verzicht auf Gewährleistungsansprüche darstellen. Ein derartiger Verzicht ist bei Geschäften betreffend gebrauchte Sachen im geschäftlichen Verkehr vielfach …

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RS0061197


OGH - 12.10.1993 - 4Ob312/81; 4Ob345/81 (4Ob346/81); 4Ob323/82; 4Ob334/82; 4Ob357/82; 4Ob327/82; 6Ob2/83; 4Ob122/93

Wenn ein „Konkursabverkauf“ angekündigt wird, die angebotenen Waren aber tatsächlich nicht aus Konkursmassen oder gerichtlichen Versteigerungen stammen, dann kann Unterlassung wegen irreführender Werbung begehrt werden.

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RS0079650


OGH - 15.12.1981 - 4Ob400/81

Mit den Begriffen „Konkursware“ oder „Konkursabverkauf“ verbindet das Publikum regelmäßig die Vorstellung eines Verkaufs der Masse durch den Masseverwalter. Das Publikum wird daher vor allem dann getäuscht, wenn die Ware nicht (mehr) der Verfügung des Masseverwalters unterliegt, sondern durch die …

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RS0079639


OGH - 20.04.1982 - 4Ob345/81 (4Ob346/81); 4Ob318/82 (4Ob319/82 - 4Ob322/82); 4Ob323/82

Wird in einer Werbung behauptet, Waren würden aus einer Konkursmasse stammen, obwohl sie mittlerweile nicht mehr zur Konkursmasse gehören, dann verschafft sich der Unternehmer dadurch regelmäßig einen unlauteren Wettbewerbsvorsprung, weil das Publikum mit einer solchen Ankündigung erfahrungsgemäß die Erwartung eines …

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RS0065421


OGH - 25.05.1976 - 4Ob321/76 (4Ob322/76)

Der Masseverwalter unterliegt bei der Verwertung der Konkursmasse grundsätzlich den Bestimmungen des lauteren Wettbewerbs.

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RS0018547


OGH - 04.04.2024 - 2Ob535/90; 1Ob564/95; 1Ob140/00w; 3Ob127/04d; 6Ob27/05x; 1Ob14/05y; 3Ob24/05h; 4Ob227/06w; 8Ob46/07h; 1Ob262/07x; 9Ob50/10h; 1Ob42/11z; 4Ob191/10g; 9Ob61/11b; 3Ob143/12v; 1Ob14/13k; 2Ob196/13g; 3Ob191/13d; 4Ob44/14w; 8Ob57/14m; 7Ob4/16p; 9Ob64/16a; 1Ob239/16b; 7Ob45/17v; 9Ob45/17h; 2Ob206/16g; 6Ob90/18f; 4Ob168/18m; 5Ob7/19v; 6Ob106/19k; 5Ob119/19i; 3Ob34/20a; 6Ob240/19s; 7Ob97/20w; 10Ob49/20h; 3Ob143/20f; 8Ob113/21g; 5Ob193/21z; 10Ob2/23a; 5Ob131/22h; 2Ob42/23z; 3Ob140/22t; 3Ob30/23t; 6Ob149/22p; 6Ob150/22k; 7Ob70/23d; 7Ob43/23h; 3Ob142/22m; 2Ob142/23f; 8Ob126/23x; 6Ob160/22f; 2Ob243/23h; 4ob215/23f

Eine Sache ist nur dann mangelhaft im Sinne des Gewährleistungsrechts, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt. Gewährleistungsansprüche bestehen daher dann, wenn das Geleistete vom konkret Geschuldeten abweicht. Was geschuldet ist, wird auch durch …

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RS0079643


OGH - 27.04.1976 - 4Ob324/76

Erfolgt die Veräußerung einer Konkursware derart, dass sie in einem mehr oder weniger engen und kaum kontrollierbaren Zusammenhang mit anderen Waren verkauft wird, die nicht aus einem Konkurs stammen, sodass auf diese Weise der Werbeeffekt des Verkaufs der „Konkursware“ für …

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RS0107681


OGH - 20.11.2023 - 10Ob2066/96p; 1Ob183/00v; 4Ob227/06w; 9Ob50/10h; 2Ob135/10g; 1Ob42/11z; 4Ob191/10g; 1Ob14/13k; 5Ob119/19i; 7Ob97/20w; 10Ob2/23a; 9Ob68/22y; 3Ob140/22t; 6Ob149/22p; 3Ob142/22m; 6Ob160/22f

Die Vertragsparteien können auch eine Sache, die objektiv gesehen mangelhaft (zum Beispiel beschädigt oder zerkratzt) ist, zum Gegenstand eines Vertrags machen. Ein auffallend niedriges Entgelt kann ein Indiz dafür sein, dass bestimmte negative Eigenschaften der Sache keinen Mangel darstellen und …

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RS0018553


OGH - 15.02.2024 - 3Ob167/76; 1Ob517/80; 5Ob766/81; 1Ob680/85; 7Ob573/88; 1Ob509/90; 1Ob577/91; 10Ob1606/95; 1Ob160/99g; 6Ob260/99z; 6Ob272/05a; 1Ob199/07g; 1Ob262/07x; 8Ob124/08f; 2Ob1/09z; 3Ob193/10v; 4Ob147/10m; 1Ob42/11z; 4Ob234/10f; 4Ob132/14m; 1Ob69/16b; 7Ob45/17v; 5Ob7/19v; 5Ob119/19i; 3Ob34/20a; 9Ob3/22i; 5Ob131/22h; 1Ob149/22a; 8Ob9/23s; 8Ob97/22f; 8Ob114/23g

Wer einen Gewährleistungsanspruch geltend macht, muss den behaupteten Mangel beweisen. Kommt ein Mangel innerhalb von sechs Monaten hervor, so wird gemäß § 924 Satz 2 ABGB vermutet, dass er bereits bei der Übergabe vorhanden war. Diese Vermutung ist bei gebrauchten …

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