Alt- und Gebrauchtwaren

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RS0076279


OGH - 24.08.2021 - 10Os76/75; 11Os19/76; 11Os12/76; 11Os131/76; 10Os172/77; 9Os62/80; 10Os115/80; 9Os20/80; 10Os48/82; 11Os51/83; 5Ob671/83; 11Os124/83; 1Ob599/85; 11Os176/85; 12Os146/86; 13Os8/87; 13Os137/87; 13Os132/88; 15Os155/89; 11Os86/91; 14Os122/92; 12Os136/93; 15Os113/96; 15Os127/98; 14Os89/12p; 13Os8/19d; 11Ns62/21p

Für die Wertberechnung beim Diebstahl von Großhandelsware ist der dem Wiederverkäufer in Rechnung gestellte Großhandelsverkaufspreis bestimmend. Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) bildet einen Teil dieses Preises. Das Vorsteuerabzugsrecht (§ 12 UStG) ist für die Schadensermittlung bedeutungslos.

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RW0000945


OLG Wien - 18.02.2019 - 14R13/19p

Ein Beschluss, mit dem das Gericht dem Sachverständigen eine Frist für die Erstattung des schriftlichen Gutachtens setzt, ist unanfechtbar.

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RS0018233


OGH - 28.04.2000 - 6Ob797/80; 1Ob292/99v

Bei einem Kaufmann muss es als Regelfall angesehen werden, dass er jeder Zeit imstande wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zum Marktpreis zu tätigen. Der Vorteil des Kaufmannes aus dem unterbliebenen Geschäft besteht bloß darin, …

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RS0040425


OGH - 25.09.2018 - 8Ob7/68; 7Ob165/75; 6Ob321/01a; 5Ob181/09t; 9Ob44/11b; 2Ob97/14z; 1Ob210/16p; 4Ob24/18k

Gegen den Beschluss, mit dem einer Partei der Auftrag erteilt wird, dem Sachverständigen direkt die erforderlichen Unterlagen binnen einer bestimmten Frist zur Verfügung zu stellen, widrigenfalls das Verfahren ohne Rücksicht auf diese Unterlagen fortgesetzt wird, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.

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RS0026325


OGH - 30.08.2016 - 2Ob730/53; 3Ob93/05f; 6Ob141/16b

Keine Haftung des Sachverständigen besteht dann, wenn sich aus dem Gutachten im Zusammenhang mit den Erklärungen des Sachverständigen ergibt, dass das Gutachten auf unverlässliche Grundlagen aufgebaut ist und dass es keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhebt.

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RS0093915


OGH - 28.05.2002 - 13Os76/76; 13Os23/77; 9Os154/77; 10Os115/80; 9Os138/81; 12Os142/82; 13Os15/85; 14Os107/99; 14Os37/02

Bei der Schadensberechnung (Anm.: Für die strafrechtliche Beurteilung) ist dem Verkehrswert der herausgelockten Sache ein entsprechender Regieanteil und die übliche Gewinnspanne hinzuzählen. Ein unangemessen höherer, wenngleich zivilrechtlich verbindlicher Kaufpreis ist strafrechtlich irrelevant. Eine auffallend hohe Gewinnspanne wäre erörterungsbedürftig (vgl T2 …

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RS0026489


OGH - 17.07.2018 - 7Ob506/79; 2Ob587/79; 1Ob560/79; 1Ob775/80; 5Ob613/82; 1Ob605/84; 3Ob560/84; 3Ob541/85; 1Ob8/88; 10Ob501/89; 2Ob517/90; 7Ob685/90; 1Ob637/94; 10Ob44/97m; 1Ob33/97b; 6Ob84/01y; 2Ob165/03h; 2Ob119/09b; 6Ob16/16w; 7Ob224/16s; 7Ob218/17k; 6Ob233/17h; 10Ob59/18a

Ein Sachverständiger hat jene Kenntnisse zu vertreten, die dem Leistungsstandard der jeweiligen Berufsgruppe entsprechen. Aufgrund des objektiven Verschuldensmaßstabs hat der Sachverständige daher für die typischen Fähigkeiten seines Berufsstands einzustehen.

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RS0026524


OGH - 25.10.2023 - 5Ob566/79; 2Ob75/82; 5Ob652/81; 3Ob557/83; 8Ob553/82; 8Ob207/83; 7Ob518/85; 3Ob560/84; 1Ob687/85; 8Ob30/86; 1Ob657/86; 1Ob46/86; 1Ob35/87; 1Ob606/88; 3Ob526/88; 1Ob529/89; 5Ob640/89; 1Ob39/89; 9ObS11/90; 1Ob637/94; 4Ob265/99w; 2Ob165/03h; 2Ob51/09b; 9Ob13/09s; 2Ob7/10h; 10Ob50/15y; 7Ob224/16s; 6Ob233/17h; 5Ob21/18a; 2Ob165/23p

Die „Sachverständigenhaftung“ nach § 1299 ABGB geht von einem objektiven Maßstab aus, wobei es auf die übliche Sorgfalt jener Personen ankommt, die die betreffende Tätigkeit ausüben. Der Sachverständige hat gerade für mangelnde Kenntnisse und Fähigkeiten einzustehen. Entscheidend ist der typische …

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RS0093813


OGH - 23.10.2014 - 11Os23/82; 12Os136/93; 12Os134/94; 14Os44/13x; 12Os117/14v

Bei Diebstahl von Handelsware ist für die Wertberechnung der Verkaufspreis, der bei redlicher Geschäftsführung erzielt werden kann und soll, heranzuziehen. Verkaufspreis ist der Anschaffungswert, vermehrt um einen entsprechenden Regieanteil und die Gewinnspanne (vgl insb T2 des RS).

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RS0086277


OGH - 23.11.2016 - 11Os170/72; 13Os35/81; 9Os180/82; 9Os126/82; 13Os178/86; 10Os161/86 (10Os164/86); 13Os6/16f

Der gemeine Wert (vgl § 10 Abs 2 BewG) entspricht dem Preis, der im Geltungsgebiet dieses Gesetzes allgemein, dh von jedermann für die betreffende Sache zu zahlen ist. Das ist der inländische Detailverkaufspreis. Der Großhandelspreis und der Weltmarktpreis kommen als …

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RS0010067


OGH - 28.09.2009 - 3Ob507/91; 6Ob592/95; 2Ob317/97z; 2Ob249/08v

Welcher Ort und welche Zeit für den Nutzen, den die Sache leistet, maßgebend sind, wird durch die Umstände des Falles bestimmt. Dies wird jedoch regelmäßig der Ort sein an dem die Sache gewöhnlich benutzt wird, was vom Ort der Beschädigung …

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RS0021908


OGH - 21.03.2017 - 7Ob684/77; 5Ob571/79; 7Ob551/83; 4Ob630/88; 5Ob113/09t; 4Ob128/14y; 1Ob161/14d; 10Ob17/16x

Eine Verpflichtung des Unternehmers zu einer genauen Detaillierung des Entgeltes für seine zur Erbringung des Werkes erforderlichen Einzelleistungen ist nicht gegeben, weil durch die Übermittlung der Rechnung der Besteller nur über die Höhe des vorher nicht fix vereinbarten, vom Unternehmer …

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