Alt- und Gebrauchtwaren

Einträge: 

RS0045829


OGH - 12.09.2002 - 5Ob66/94; 5Ob136/02i

Es kommt bei der Bewertung der durch den neuen Mieter übernommenen gebrauchten Gegenstände bei Bestehen eines Marktes für solche Gegenstände auf deren Wiederbeschaffungswert an, also auf denjenigen Betrag, den der neue Mieter hätte aufwenden müssen, um gleichwertige Gegenstände zu beschaffen. …

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RS0109082


OGH - 20.11.1997 - 2Ob317/97z

Bei Beschädigung einer beweglichen Sache im Inland, für die sich der im Ausland wohnende Geschädigte an seinem Wohnort Ersatz beschafft sind die Reparaturkosten nicht nach dem Ort der Beschädigung, sondern nach dem Ort, wo sie gewöhnlich benützt wird, zu bemessen. …

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RS0010091


OGH - 11.08.2015 - 1Ob656/89 (1Ob657/89); 4Ob542/90; 5Ob66/94; 6Ob592/95; 5Ob247/98d; 5Ob314/00p; 5Ob81/04d; 5Ob287/06a; 5Ob99/07f; 5Ob78/12z; 4Ob117/15g

„Die Schätzung vom Vormieter überlassener Investitionen beziehungsweise Einrichtungsgegenstände zwecks Beurteilung der Zulässigkeit von Ablösevereinbarungen hat objektiv – abstrakt zu erfolgen: es kommt nicht auf die besonderen Verhältnisse des neuen Mieters an und nicht darauf, für welche (wirtschaftlichen) Zwecke er den …

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RS0069819


OGH - 11.07.1996 - 6Ob716/87; 8Ob510/89; 6Ob576/89; 5Ob101/95; 5Ob137/95; 6Ob2146/96y

Der vereinbarte Rechtsgrund einer Ablösezahlung (für Investitionen, für Einrichtungsgegenstände, als Ersatz von Übersiedlungskosten und ähnliche) kann im nachhinein nicht einseitig vom Empfänger der Ablöse geändert werden.

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RS0020675


OGH - 19.09.2013 - 3Ob502/55; 8Ob523/79; 3Ob1536/91; 4Ob258/98i; 1Ob195/01k; 6Ob272/08f; 1Ob131/13s

Der Mieter haftet nicht für einen vertragsgemäßen, schonenden Gebrauch der Sache und damit auch nicht für die gewöhnliche Abnutzung. Der Mieter haftet hingegen für Beschädigungen oder missbräuchliche Abnutzung.

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RS0030362


OGH - 29.04.1981 - 1Ob714/80

Bei der Ermittlung der Schadenshöhe im Fall der Beschädigung einer montierten gebrauchten Sache sind auch die Montagekosten um eine Abnützungsquote zu kürzen.

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VwSlg 14082 A/1994


Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 28.06.1994 - 93/04/0035

Unter den Begriff der „Altwaren“ im Sinne der Wiener Marktordnung fallen alle Gegenstände, die nicht mehr den Charakter und Wert eines neuen Erzeugnisses haben, etwa weil sie schon benützt wurden oder beispielsweise durch langes Liegen in der Auslage, den Wechsel …

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RS0093505


OGH - 21.11.1989 - 15Os88/89

Bei der strafrechtlichen Sachbeschädigung ist der Wert der Sache nicht nach ihrem Wiederbeschaffungswert zu bemessen. Vielmehr ist auf den Wert abzustellen, den die Sache zur Tatzeit hatte. Dieser Zeitwert ergibt sich aus den Anschaffungskosten der Sache abzüglich einer nach Maßgabe …

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RS0117877


OGH - 25.07.2014 - 5Ob296/02v; 7Ob42/07p; 5Ob122/14y

§ 25 MRG erlaubt die Vereinbarung eines zum Hauptmietzins hinzuzuschlagenden angemessenen Entgelts, wenn der Vermieter dem Mieter Einrichtungsgegenstände zur Verfügung stellt. Das angemessene Entgelt für Einrichtungsgegenstände setzt sich aus der Amortisationsquote (nach dem Nutzungswert und der voraussichtlichen Nutzungsdauer) und einem …

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RS0057818


OGH - 21.03.2018 - 5Ob589/81; 1Ob643/82; 7Ob662/82; 5Ob754/82; 5Ob677/83; 6Ob667/83; 2Ob581/83; 3Ob559/84; 7Ob515/84; 8Ob581/84; 1Ob577/85; 6Ob639/85; 8Ob653/85; 3Ob513/86; 7Ob717/86; 3Ob631/86; 8Ob653/86; 4Ob533/87; 3Ob612/86; 6Ob552/88; 6Ob551/88; 3Ob517/88; 2Ob501/88; 8Ob593/88; 4Ob596/88; 8Ob505/89; 8Ob503/88; 6Ob603/91; 4Ob1618/94; 10Ob2089/96w; 1Ob2245/96w; 7Ob109/97y; 7Ob323/98w; 1Ob230/98z; 2Ob290/98f; 7Ob47/99h; 1Ob286/00s; 6Ob85/02x; 6Ob245/01z; 3Ob122/04v; 1Ob30/06b; 1Ob36/09i; 1Ob57/11f; 1Ob158/12k; 1Ob233/12i; 1Ob241/13t; 1Ob40/15m; 1Ob187/14b; 1Ob188/16b; 1Ob58/17m; 1Ob137/17d; 1Ob241/17y; 1Ob17/18h

Bei der Aufteilung ehelichen Vermögens nach der Scheidung sind nicht die seinerzeitigen Anschaffungskosten maßgeblich, sondern der Wert im Zeitpunkt der Auseinandersetzung, wobei § 273 ZPO über die Festsetzung nach freier Überzeugung heranzuziehen ist. Dabei sind auch Wertminderungen durch Benützung, etwa …

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RS0117678


OGH - 28.05.2003 - 7Ob120/03b

Im Verfahren zur Beweissicherung durch Sachverständige ist ausschließlich die Befundnahme vorzunehmen, die Erstattung eines Gutachtens über strittige Fragen bildet nicht den Gegenstand eines Beweissicherungsverfahrens. Sollte das Gericht dennoch ein Gutachten aufgetragen und der Sachverständige dieses auftragsgemäß erstattet haben, dann wäre …

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RS0127941


OGH - 27.07.2022 - 13Os141/11a (13Os160/11w); 13Os131/12g; 13Os22/13d; 15Os57/14t; 11Os26/16g; 12Os100/16x (12Os101/16v); 12Os22/17b; 15Os16/20x; 15Os51/20v; 14Os53/21g; 15Os10/22t

Ein Befund ist unbestimmt, wenn die Erörterungen des Sachverständigen nicht verständlich oder nicht nachvollziehbar sind oder ihnen nicht zu entnehmen ist, welche Tatsachen der Sachverständige als erwiesen angenommen hat, wenn der Befund in sich widersprüchlich ist oder wenn er nicht …

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