Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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5 Ob 117/05z
OGH - 24.05.2005 - 5Ob117/05z
(MietSlg 57.302): Im Rahmen einer Gesamtschau sind geringste Abweichungen bei Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof vernachlässigbar: Geboten ist eine Gesamtschau, weil ja auch der Wert einer Wohnung nur insgesamt erfassbar ist bzw erlebt wird. Die Frage, ob im vorliegenden Fall …
WEITER LESEN5 Ob 296/02v
OGH - 08.04.2003 - 5Ob296/02v
MietSlg 55.296): Keine gesonderte Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails: Die Auflistung und Bewertung zuschlagswürdiger Ausstattungsdetails in Dirnbacher – Heindl – Rustler, Der Richtwertmietzins, ist überzogen. Anstelle der gesonderten Bewertung jedes einzelnen Ausstattungsdetails und der Zusammenzählung der so errechneten Zuschläge ist eine …
WEITER LESENRS0126362
OGH - 21.10.2010 - 5Ob53/10w
Rechnerische Berücksichtigung der Zuschläge und Abstriche vom Richtwert: Die Zuschläge zum und Abstriche vom Richtwert gemäß § 16 Abs 2 Z 1 bis 6 MRG sind jeder für sich ausgehend vom festgesetzten Richtwert als Berechnungsbasis nebeneinander (hinsichtlich der Umstände nach …
WEITER LESENRS0069941 [T6]
OGH - 19.01.1993 - 5Ob109/92; 5Ob184/97p; 5Ob59/99h; 5Ob88/99y; 5Ob285/99v; 5Ob321/00t; 5Ob103/03p; 5Ob21/11s
Der zeitgemäße Standard der Badegelegenheit ist für die Jahre 1989 bis 1992 schon nach der Verkehrsauffassung nicht gegeben, wenn für Zwecke der Raumheizung (wie sie grundsätzlich auch im Badezimmer vorhanden sein muss) nur eine nicht gefahrfrei verwendbare Steckdose zur Verfügung …
WEITER LESENRS0069941
OGH - 19.01.1993 - 5Ob109/92; 5Ob184/97p; 5Ob59/99h; 5Ob88/99y; 5Ob285/99v; 5Ob321/00t; 5Ob103/03p; 5Ob21/11s
Wann entspricht eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard: Bei der Beurteilung, ob eine Badegelegenheit dem zeitgemäßen Standard entspricht, ist auf die Förderungsrichtlinien, die Bestimmungen der Bauvorschriften und die örtlich geltenden Maßstäbe (Verkehrsauffassung) Bedacht zu nehmen. „Bedachtnehmen“ bedeutet die Berücksichtigung aller dieser …
WEITER LESENRS0117882
OGH - 08.04.2003 - 5Ob296/02v
(MietSlg 55.297): Kein Zuschlag für Bad und WC in getrennten Räumen: In einer typischen Altbauwohnung befinden sich Bad und WC in getrennten Räumen, ein Zuschlag kommt daher dafür nicht in Betracht. Anm. zu E.: Die gegenüber der Normwohnung schlechtere Ausstattung, …
WEITER LESENRS0111203
OGH - 15.12.1998 - 5Ob199/98w
Kein Umkehrschluss für überdurchschnittliche Lage: Die in § 2 Abs 3 RichtWG für Wiener Verhältnisse auf die sogenannten Gründerzeitviertel hinweisende Ansammlung von Begriffsmerkmalen stellt nur klar, daß eine derartige Lage als durchschnittliche Lage und daher als Merkmal einer Normwohnung zu …
WEITER LESENRS0111204
OGH - 15.12.1998 - 5Ob199/98w; 5Ob188/14d
Was bedeutet „durchschnittliche“ Lage: Die durchschnittliche Lage ist nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der Erfahrung des täglichen Lebens zu beurteilen, wobei eine Lage in einem sogenannten Gründerzeitviertel höchstens als durchschnittlich einzustufen ist. Hier wird kein „Begriffsmerkmal der Normwohnung“ gegeben, sondern …
WEITER LESENRS0111202
OGH - 15.12.1998 - 5Ob199/98w
Notwendigkeit des Hinweises auf die Lagequalität durch zumindest schlagwortartige Hinweise gegenüber dem Mieter: Die Verwendung des Begriffs „außerhalb eines Gründerzeitviertels“ ohne weitere, wenigstens schlagwortartige Hinweise auf die Qualität der Lage reicht nicht aus. Mit dem Hinweis im Mietvertrag, ein Haus …
WEITER LESENRS0115605
OGH - 21.08.2001 - 5Ob168/01v; 5Ob230/02p; 5Ob296/02v
Abstrakte Vergleichsmaßstab für Zu- und Abschläge: Der abstrakte Vergleichsmaßstab für Zu- und Abschläge ist eine durchschnittliche Kategorie A-Wohnung in einem Althaus.
WEITER LESENRS0111201 [T3]
OGH - 15.12.1998 - 5Ob199/98w; 5Ob5/00x; 5Ob180/00g; 5Ob216/00a; 5Ob293/01a; 5Ob99/15t
Bewertung eines Lagezuschlages als Einzelfallentscheidung: Die Entscheidung über die Zuerkennung und Bemessung eines Lagezuschlages ist immer an den Umständen des Einzelfalls und der jeweils herrschenden Verkehrsanschauung zu orientieren.
WEITER LESENRS0111820
OGH - 27.04.1999 - 5Ob101/99k; 5Ob238/99g; 5Ob5/00x; 5Ob180/00g; 5Ob216/00a; 5Ob99/15t
Umstände gegenüber dem Mieter: Die in § 16 Abs 4 letzter Satz MRG für die Zulässigkeit eines Lagezuschlags geforderte fristgerechte schriftliche Bekanntgabe der maßgebenden Umstände für die Berechtigung eines solchen Zuschlags ist eine Schutzbestimmung zugunsten des Mieters, die eine Überprüfbarkeit …
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