Immobilien

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RS0119016


OGH - 11.05.2004 - 5Ob87/04m

Keine Präklusion der Unwirksamkeit der Erhaltungspflicht: Das Gesetz bietet keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unwirksamkeit einer übernommenen Erhaltungspflicht analog § 16 Abs 8 MRG innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden müsste, auch wenn nach der Rechtsprechung die Präklusionsregelungen des …

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RES0000109


LG Eisenstadt - 19.10.2006 - 13R205/06d

Umfang der Erhaltungspflicht: 1. Der Umfang der Erhaltungspflicht unterscheidet sich im vollen Anwendungsbereich des WGG grundsätzlich nicht von der Regelung des § 3 MRG. 2. Die nach § 1096 ABGB gestattete Abdingbarkeit der Erhaltungspflicht des Vermieters ist nur soweit möglich, …

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RS0122542


OGH - 09.10.2007 - 10Ob79/07a; 6Ob104/09a; 2Ob73/10i; 2Ob215/10x

Zulässigkeit einer Ausmalverpflichtung: Die Vereinbarung in einem unbefristeten Mietvertrag, dass die Mieterin – entgegen der dispositiven Regelung des § 1109 ABGB – den Mietgegenstand neu ausgemalt und mit frisch versiegelten Böden zurückzustellen hat, ist auch im Vollanwendungsbereich des MRG zulässig.

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RS0122543


OGH - 09.10.2007 - 10Ob79/07a; 9Ob57/08k

Anwendbarkeit des § 1096 ABGB im MRG-Vollanwendungsbereich: Auch im Vollanwendungsbereich des MRG ist § 1096 ABGB anwendbar, soweit nicht Arbeiten nach § 3 Abs 2 MRG oder nach § 8 Abs 1 Satz 2 MRG betroffen sind.

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RS0122970


OGH - 08.01.2008 - 5Ob192/07g

Endgültigkeit eines Abbruchauftrages wegen Baugebrechen: Ein Abbruchauftrag wegen Baugebrechen ist dann endgültig und bindend, wenn entweder die Baugebrechen, die zur Bescheiderlassung geführt haben, aus technischen Gründen nicht behoben werden können oder wenn der Bestandgeber sie nicht behebt und hiezu auch …

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RS0116303


OGH - 26.02.2002 - 5Ob42/02s

Reihung der Erhaltungspflichten nach Dringlichkeit: Die Bestimmung des § 3 Abs 3 Z 2 MRG nimmt keine Zuordnung von Erhaltungspflichten vor oder definiert solche, sondern nimmt nur eine Reihung der in § 3 Abs 1 und 2 MRG bezeichneten Arbeiten …

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RS0116302


OGH - 26.02.2002 - 5Ob42/02s; 5Ob233/04g; 5Ob173/10t; 5Ob175/10m; 5Ob174/10i

Erhaltungspflicht nach MRG und ABGB unterschiedlich: Die Gefährdung der persönlichen Sicherheit des Bestandnehmers ist für die Frage der Zuordnung der Erhaltungspflicht nach dem MRG nicht maßgeblich. Ob sich aus der Bestimmung des § 1096 ABGB etwas anderes ergibt, ist nicht …

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RS0116998


OGH - 27.08.2002 - 5Ob157/02b; 5Ob271/08a; 5Ob127/09a; 5Ob63/09i; 5Ob199/10s; 5Ob16/12g; 5Ob24/12h; 5Ob67/12g; 5Ob247/12b; 5Ob66/14p; 5Ob174/13v; 5Ob142/14i

Erhaltung kann auch Verbesserung sein: Wenngleich „Erhaltung“ im Sinn des § 3 Abs 1 MRG und § 14 Abs 1 Z 1 WEG 1975 auch zu einer „Verbesserung“ führen kann, ohne dass dadurch eine Maßnahme außerordentlicher Verwaltung anzunehmen ist, setzt …

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RS0112727


OGH - 20.10.1999 - 3Ob79/99k; 5Ob85/02i

Ersatzanspruch des Mieters für Erhaltungsarbeiten: Der Mieter hat für jene Arbeiten, die eigentlich der Vermieter nach § 3 MRG durchführen hätte müssen, Anspruch auf Ersatz der hierfür erforderlichen Kosten, auf einen verbleibenden Nutzen kommt es insoweit nicht an. Die eigene …

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RS0117699


OGH - 21.01.2003 - 5Ob297/02s

Schadhafter Kamin als ernster Schaden des Hauses: Ein früher benützbarer, nunmehr schadhafter Kamin stellt einen ernsten Schaden des Hauses iSd § 3 Abs 2 Z 2 MRG dar. Zugleich handelt es sich um eine privilegierte Arbeit iSd § 3 Abs …

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RS0112726


OGH - 20.10.1999 - 3Ob79/99k; 7Ob218/00k

Brauchbarmachung eines Mietgegenstandes: Aus § 3 Abs 2 Z 2 MRG läßt sich ein unverzichtbarer Anspruch des Mieters auf Übergabe des Mietgegenstandes in brauchbarem Zustand nicht ableiten. In dieser Gesetzesstelle ist von der Brauchbarmachung eines erst zu vermietenden Mietgegenstandes die …

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RS0117706


OGH - 31.03.2003 - 5Ob45/03h; 2Ob126/08f; 5Ob110/15k

Einwendungen des Mieters gegen Erhaltungsarbeiten: Einwendungen des Vermieters gegen einen Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sind auf die aus den §§ 3, 4 MRG abzuleitenden Sachverhalte beschränkt. Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg …

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