Immobilien

Einträge: 

RS0116140


OGH - 11.12.2001 - 5Ob210/01w; 2Ob215/10x

Standard einer elektrischen Anlage: Es gehört zum heute üblichen Standard einer elektrischen Anlage, damit eine Wohnung nicht nur beleuchten, sondern auch die heute in einem Haushalt üblichen Elektrogeräte – auch gleichzeitig – benützen zu können. Reicht die Anschlussleistung hiefür nicht …

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RS0069875


OGH - 23.11.1993 - 5Ob96/93; 5Ob200/10p

Antragsrecht des Mieters auf Erhaltung und Verbesserung: Das Antragsrecht eines Mieters auf Durchführung von Erhaltungsarbeiten und Verbesserungsarbeiten im Sinne des §§ 3 und 6 MRG bezieht sich auf alle auf einem Grundbuchskörper befindlichen, eine wirtschaftliche Einheit bildenden Objekte. Dies folgt …

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RS0110006


OGH - 07.05.1998 - 6Ob88/98d; 7Ob64/01i; 6Ob253/12t

Schadenersatz für nicht von Erhaltungspflicht umfassten Schaden: Wenn der Vermieter eine Schadenszufügung innerhalb des Mietobjektes an Wandmalerei, Tapeten oder Innenfenster zu vertreten hat und diese Oberflächenschäden nicht die Bausubstanz des Hauses betreffen und daher nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters …

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RS0069918


OGH - 23.11.1994 - 1Ob589/94; 1Ob2171/96p; 3Ob79/99k; 7Ob218/00k

Ernsthaftigkeit von Schäden des Hauses: Ernste Schäden des Hauses sind dann gegeben, wenn der Mietgegenstand angesichts seines Erhaltungszustands zum bedungenen Gebrauch nicht mehr verwendet werden kann.

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RS0111511


OGH - 26.01.1999 - 5Ob340/98f; 5Ob230/02p

Anbringung einer Gegensprechanlage als Erhaltungsarbeit: Unter der Voraussetzung, daß eine zur Einhaltung einer öffentlich-rechtlichen Sperrverpflichtung erforderliche technische Einrichtung überhaupt fehlt oder erneut werden muß, kann sich bei einem größeren Miethaus die Anbringung einer elektrischen Türöffnungsanlage und Gegensprechanlage als Erhaltungsarbeit iSd …

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RS0027852


OGH - 23.11.1994 - 1Ob589/94; 1Ob2171/96p; 3Ob79/99k; 4Ob199/13p

Nichtigkeit des Verzichts auf Investitionskostenersatz: Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird.

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RS0112445


OGH - 28.09.1999 - 5Ob249/99z; 5Ob173/01d; 5Ob223/07s; 5Ob154/08w; 5Ob107/09k; 5Ob109/10f; 5Ob170/11b; 5Ob230/13d; 6Ob3/14f; 5Ob188/15f

Erhaltungspflicht bei Behebung ernster Schäden des Hauses: Eine Erhaltungspflicht im Sinn des § 14 Abs 1 WEG kommt im Bereich des Wohnungseigentumszubehörs nur dann in Betracht, wenn es um die Behebung ernster Schäden des Hauses geht (§ 3 Abs 1 …

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RS0101796


OGH - 27.02.1996 - 5Ob15/96; 5Ob2167/96d; 5Ob202/00t; 5Ob189/01g; 5Ob190/01d; 5Ob210/01w; 5Ob183/09m; 5Ob20/11v

Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch Kunststofffenster: Die Ersetzung von Holzrahmenfenstern durch neue Kunststoffenster kann grundsätzlich als Erhaltungsarbeit oder Verbesserungsarbeit (§§ 3, 4 MRG) an allgemeinen Teilen des Hauses anzusehen sein. Das Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 3 oder 4 MRG bildet …

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RS0112538


OGH - 29.09.1999 - 6Ob174/99v

Gesetzeszweck der Erhaltungspflicht: Gesetzeszweck ist die notwendige Erhaltung des Hauses und der darin befindlichen Mietgegenstände, nicht aber die Veränderung von Mietgegenständen, auch wenn dies der Mieter wünscht und diesem Wunsch vom Vermieter Rechnung getragen wird. Ein Umbau (eine Veränderung) ist …

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RS0102394


OGH - 12.06.1996 - 5Ob2151/96a

Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten im Außerstreitverfahren: Zur Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten, und zwar auch dann, wenn die Behebung ernster Schäden des Hauses innerhalb eines Wohnungseigentumsobjektes begehrt wird (§ 3 Abs 2 Z 2 MRG), ist der außerstreitige Rechtsweg vorgesehen (hier: § 14 …

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RS0102395


OGH - 12.06.1996 - 5Ob2151/96a; 5Ob162/99f

Erhaltungspflicht umfasst Estricherneuerung: Die Erneuerung eines schadhaften Estrichs fällt in die Erhaltungspflicht des Vermieters.

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RS0102183


OGH - 12.06.1996 - 5Ob2060/96v; 5Ob2151/96a; 6Ob88/98d; 1Ob228/00m; 5Ob206/00f; 7Ob218/00k; 5Ob155/01g; 5Ob42/02s; 5Ob233/04g; 8Ob153/06t; 1Ob55/11m; 5Ob148/12v; 5Ob92/13k; 5Ob60/14f; 5Ob143/14m; 5Ob80/15y; 5Ob45/15a; 5Ob249/15a

Ernsthaftigkeit eines Schadens bei Schimmelbefall: Nur ein Schaden, der einerseits die ordentliche Benützung des Bestandobjektes unmöglich macht, andererseits ein außergewöhnliches Ausmaß erreicht, kann als „ernst“ angesehen werden. Mängel, die ohne besonderen Aufwand jederzeit beseitigt werden können (und deshalb auch die …

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