Immobilien

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RS0069914


OGH - 12.11.1991 - 5Ob105/91

Überwälzbarer Aufwand für die Hausbesorgerwohnung: Der auf die Mieter direkt oder indirekt überwälzbare Aufwand für die Hausbesorgerwohnung hat in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der Wohnanlage und zum Arbeitsaufwand des Hausbesorgers zu stehen.

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RS0069979


OGH - 26.11.1991 - 5Ob110/91; 5Ob15/96; 5Ob202/00t; 5Ob189/01g; 5Ob190/01d; 5Ob210/01w; 5Ob186/08a; 5Ob183/09m; 5Ob123/10i

Ersatz von Holzfenstern durch Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit: Beurteilung des Ersatzes vorhandener Holzrahmenfenster durch neue Kunststofffenster als Erhaltungsarbeit im Sinne der §§ 3 Abs 2 Z 1, 8 Abs 2 Z 1 MRG.

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RS0070000


OGH - 26.11.1991 - 5Ob110/91; 5Ob1098/92; 5Ob139/95; 5Ob15/96; 5Ob202/00t; 5Ob286/01x; 5Ob223/02h; 5Ob297/02s; 5Ob144/12f; 5Ob136/13f

Wirtschaftlichkeit der Teilerneuerung: Der in § 3 Abs 2 Z 3 zweiter Halbsatz MRG normierte Grundsatz, dass der Ersatz einer nur mit unwirtschaftlichem Aufwand reparaturfähigen Anlage durch eine gleichartige neue noch Erhaltung (nicht Verbesserung) darstellt, ist durchaus verallgemeinerungsfähig und gilt …

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RS0069971


OGH - 26.11.1991 - 5Ob110/91; 5Ob15/96; 5Ob190/01d; 5Ob210/01w; 5Ob286/01x; 5Ob203/07z

Austausch von Holz- durch Kunststofffenster als Erhaltung: Die Reparatur von Schäden bei gleichzeitiger Anhebung auf den ortsüblichen und technischen Standard ist dann noch als Erhaltung anzusehen, wenn dies dem sonstigen Erhaltungszustand des Hauses entspricht. (Hier: Austausch von Holzrahmen – durch …

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RS0069982


OGH - 17.12.1991 - 5Ob112/91

Hauptmietzinserhöhung für Erhaltung eines zu vermietenden Gegenstands: § 3 Abs 2 Z 2 MRG verknüpft den eine HMZ-Erhöhung rechtfertigenden Erhaltungsaufwand ausdrücklich an das Erfordernis, einen „zu vermietenden Gegenstand“ in brauchbarem Zustand übergeben zu können. Fließen in die Erhöhung der Hauptmietzinse …

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RS0069976


OGH - 09.04.1991 - 5Ob22/91 (5Ob23/91); 5Ob95/93; 5Ob45/03h; 5Ob180/08v; 5Ob154/08w; 5Ob132/09m; 6Ob81/09v; 5Ob183/09m; 5Ob251/09m; 5Ob73/10m; 5Ob78/10x; 5Ob123/10i; 5Ob129/10x; 5Ob194/11g; 5Ob170/11b; 2Ob215/10x; 5Ob148/12v; 5Ob19/13z; 2Ob35/13f; 5Ob204/13f; 5Ob212/13g; 5Ob5/15v; 5Ob188/15f; 5Ob249/15a

Fassade und Außenfenster als allgemeine Teile des Hauses: Zu den allgemeinen Teilen des Hauses gehört jedenfalls alles, was sich außerhalb eines Mietgegenstandes befindet (zum Beispiel Fassaden, die sogenannte „Außenhaut“ des Hauses, insbesondere die Außenfenster). Fallen aber schon die Außenfenster, die …

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RS0054313


OGH - 12.09.1989 - 5Ob78/89

Bewilligung durch Bundesdenkmalamt für Reparaturmaßnahmen: Es wird dem Erfordernis der schriftlichen Bewilligung nach §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 DSchG durch den Spruch des Außerstreitgerichtes „vor Durchführung dieser Reparaturmaßnahmen hat die Antragsgegnerin um die Bewilligung dieser Reparaturmaßnahmen beim Bundesdenkmalamt …

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RS0070019


OGH - 12.09.1989 - 5Ob78/89

Anbringung von Verputz ist keine Gefahrenbeseitigung: Die Anbringung eines neuen Verputzes an Hohlkehlen und Straßenfassaden, möge sie auch nach Ansicht der Baubehörde zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der baulichen Anlage im Sinne des § 44 Abs 1 TBO …

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RS0034026


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89; 6Ob620/92; 1Ob589/94

Verzicht auf Erhaltungsanspruch: In dem Ersuchen an den Vermieter, der Vornahme notwendiger Erhaltungsarbeiten durch den Mieter selbst zuzustimmen, liegt noch kein Verzicht auf den Erhaltungsanspruch.

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RS0021223


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89; 3Ob569/90; 5Ob146/92; 6Ob620/92; 1Ob589/94; 7Ob598/95; 1Ob2171/96p; 7Ob2170/96k; 6Ob174/99b; 3Ob79/99k; 5Ob172/03k; 5Ob17/09z; 5Ob288/08a; 9Ob57/08k; 4Ob191/10g; 8Ob101/11b; 5Ob194/11g; 5Ob92/13k; 5Ob110/15k

Kein Verzicht des Mieters auf Erhaltung im MRG-Anwendungsbereich: Der durch das MRG geschützte Mieter kann – anders als bei bloßer Anwendung des § 1096 ABGB, der an sich nachgiebiges Recht enthält – auf sein Recht, die Erhaltung des Mietgegenstandes durch …

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RS0069923


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89

Typische Unterlegenheit des Mieters bei Erhaltungsarbeiten: Dem Vermieter darf nicht die Möglichkeit geboten werden, die typische Unterlegenheit des Mieters gerade dadurch zu seinem Vorteil auszunützen, daß er längst überfällige notwendige Erhaltungsarbeiten nicht durchführen läßt und in dieser Situation die Zustimmung …

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RS0069857


OGH - 07.11.1989 - 4Ob591/89; 7Ob218/00k; 5Ob148/12v

Schäden an den Außenfenstern als ernste Schäden: Schäden an den Außenfenstern sind ernste Schäden des Hauses.

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