Immobilien

Einträge: 

RS0117174


OGH - 12.09.2002 - 5Ob173/02f; 5Ob209/09k

Überwachung des Erhaltungszustandes des Hauses durch Verwalter: Die Überwachung des Erhaltungszustands eines Hauses und die Setzung geeigneter Maßnahmen zur Behebung bestehender Mängel gehören zum Aufgabenkreis eines Haus- bzw Wohnungseigentumsverwalters.

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RS0124735


OGH - 29.04.2009 - 2Ob217/08p; 5Ob209/09k; 3Ob136/12i; 5Ob76/12f; 10Ob44/12m; 2Ob33/13m

Allgemeine Pflichten des Verwalters: Der Verwalter ist verpflichtet und befugt, alle Maßnahmen, die zur Erhaltung und Verwaltung des gemeinsamen Guts dienen, zu besorgen, wobei Verwaltungshandlungen ebenso wie deren Unterlassung der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen sind. Zu diesen Verwaltungshandlungen gehört etwa auch die …

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RS0105791


OGH - 10.09.1996 - 5Ob2179/96v; 5Ob159/01w; 5Ob128/08x; 10Ob44/12m; 2Ob55/13x

Wirkungen der Verwaltervollmacht: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird zwar grundsätzlich vom Verwalter vertreten. Dessen Vollmacht ist aber nur nach außen unbeschränkbar, also nicht gegenüber Wohnungseigentümern. Die Vollmacht eines Verwalters von Wohnungseigentum ist eine nach außen hin unbeschränkte und unbeschränkbare Formalvollmacht und ähnelt …

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RS0013751


OGH - 29.10.1985 - 5Ob85/85; 6Ob12/91; 5Ob41/93; 1Ob600/94; 5Ob2367/96s; 5Ob11/08s; 5Ob9/10z; 5Ob98/12f; 5Ob110/12f

Der Verwalter als Machthaber: Da der Verwalter gem § 837 ABGB als Machthaber anzusehen ist, hat er auch alle Rechte und Pflichten eines Machthabers nach §§ 1002 ff ABGB.

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RS0083534


OGH - 20.02.1979 - 4Ob3/79; 1Ob792/79; 5Ob59/82; Bkd37/87; 5Ob26/88 (5Ob27/88); 5Ob60/91; 5Ob28/93; 5Ob291/01g; 5Ob162/06v; 5Ob209/09k; 5Ob76/12f

Der Verwalter nach dem WEG ist direkter (unmittelbarer, offener) Stellvertreter.

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RWZ0000072


LG für ZRS Wien - 23.09.2003 - 40R217/03p

Stellung des Verwalters: Der Verwalter ist Organ der Eigentümergemeinschaft und bedarf keiner Prozessvollmacht zum Nachweis seiner Bevollmächtigung. Schreitet ein vom Verwalter bestellter Anwalt ein, genügt dessen Hinweis auf die erteilte Bevollmächtigung.

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RS0024526


OGH - 20.11.1957 - 7Ob502/57; 5Ob107/97i; 5Ob123/10i; 5Ob249/15a

Die Erhaltung und Reparatur der Außenfenster eines Hauses ist Sache des Hauseigentümers (Rückkehr zur ständigen, nur von 3 Ob 138/57 hinsichtlich der Wetterläden teilweise durchbrochenen Judikatur).

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RS0067704


OGH - 24.03.1963 - 5Ob125/63; 5Ob583/77; 5Ob42/02s; 5Ob194/02v

Die im Haus befindlichen Rohrleitungen, seien es Gasleitungen oder Wasserleitungen, sind wesentliche Bestandteile des Hauses. Werden sie infolge eines ernsten Schadens unbenützbar, handelt es sich zugleich um einen ernsten Schaden des Hauses, weil im Falle der Unterlassung der Reparatur die …

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RS0070610


OGH - 03.10.1989 - 5Ob83/89; 5Ob101/91; 5Ob1045/92; 5Ob1053/92; 5Ob108/93; 5Ob109/93; 5Ob40/94; 5Ob41/94; 4Ob2326/96d; 5Ob162/97b; 3Ob219/08i; 5Ob285/08k; 5Ob35/09x; 5Ob274/08t; 5Ob189/09v; 5Ob9/10z; 5Ob232/09t; 5Ob193/09g; 7Ob93/12w; 5Ob11/14z; 5Ob114/14x; 5Ob123/14w

Pflicht zur Rechnungslegung, formelle und inhaltliche Anforderungen an die Abrechnung: Die formellen und inhaltlichen Anforderungen, die an die Abrechnung zu stellen sind, ergeben sich mangels näherer Umschreibung im MRG aus dem Zweck der Abrechnung, den Hauptmietern eine ausreichende Grundlage für …

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RS0122020


OGH - 17.04.2007 - 5Ob255/06w; 5Ob144/15k

Erhöhung der monatlichen Vorschreibungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung bei akuter Liquiditätskrise: Bei einer akuten Liquiditätskrise, die die laufende Bewirtschaftung des Objekts gefährdet, steht es dem Verwalter im Rahmen der ordentlichen Verwaltung zu, die monatlichen Vorschreibungen (für Betriebskosten und Rücklage) …

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RS0125241


OGH - 01.09.2009 - 5Ob274/08t

Keine Verpflichtung zur Einholung von drei Angeboten bei Anschaffungen im Rahmen der ordentlichen Verwaltung: Die Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Angeboten gemäß § 20 Abs 4 WEG erfasst nur „Arbeiten“ und lässt sich nicht auf Anschaffungen, die im Rahmen …

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RS0019729


OGH - 05.10.1982 - 5Ob45/82; 5Ob166/86; 5Ob223/98z; 5Ob112/09w; 5Ob254/09b

Keine Pflicht des Verwalters oder der einzelnen Wohnungseigentümer zur Auslage von Eigenmitteln: Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist grundsätzlich nicht verpflichtet, eigene Mittel für Wiederherstellungskosten, Instandhaltungskosten und Betriebskosten auszulegen. Tut er dies, so ist er hinsichtlich seiner Aufwandersatzansprüche als außenstehender Dritter …

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