Alt- und Gebrauchtwaren

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RS0022044


OGH - 20.09.2023 - 3Ob552/89; 5Ob102/90; 7Ob131/99m; 7Ob238/99x; 2Ob133/98t; 8Ob97/00y; 5Ob44/01h; 7Ob187/01b; 6Ob110/02y; 7Ob235/02p; 3Ob91/02g; 7Ob33/04k; 6Ob147/04t; 7Ob103/05f; 6Ob80/05s; 5Ob57/06b; 8Ob108/06z; 6Ob274/06x; 7Ob67/07i; 6Ob241/06v; 6Ob134/08m; 5Ob107/08h; 7Ob211/09v; 2Ob135/10g; 5Ob108/11k; 5Ob127/11d; 5Ob126/12h; 2Ob123/12w; 5Ob172/13z; 4Ob44/14w; 7Ob29/15p; 1Ob209/16s; 10Ob65/17g; 9Ob83/18y; 10Ob80/19s; 2Ob28/22i; 5Ob193/21z; 5Ob41/22y; 7Ob43/23h; 1Ob77/23i

Die Gebrauchstauglichkeit ist wesentlicher, jedoch nicht ausschließlicher Faktor für die Frage der Wichtigkeit der Behebung des Mangels für den Besteller und somit der Unverhältnismäßigkeit des Verbesserungsaufwandes. Lässt sich jemand ein insbesondere auch mit Rücksicht auf optische Qualität besonders kostspieliges Werk …

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RS0114127


OGH - 25.04.2024 - 5Ob18/00h; 8ob125/23z

Die Widerlegung eines falschen Gutachtens kann nur wiederum durch ein Gutachten erfolgen, im Fall, dass kein gerichtliches Verfahren anhängig ist, nur durch ein Privatgutachten, welche Maßnahme zur Schadensabwehr jedenfalls nicht von vornherein ungeeignet ist, der Gefahr einer Strafverfolgung zu begegnen.

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RS0097395


OGH - 24.11.1999 - 11Os245/63; 10Os201/69; 12Os29/70; 11Os37/68; 10Os251/71; 13Os110/73; 9Os102/73; 9Os105/73; 10Os27/74; 13Os41/76; 9Os136/77; 13Os200/77; 9Os162/81; 9Os121/85; 12Os154/85; 14Os43/90; 11Os3/91; 11Os87/90; 14Os58/91; 13Os32/92; 14Os49/93; 15Os15/97; 11Os191/96; 15Os101/99; 13Os111/99

Ein zweiter Sachverständiger ist im Strafverfahren nur ausnahmsweise bei besonderer Schwierigkeit der Beobachtung oder Begutachtung, oder bei Mangelhaftigkeit des bereits vorliegenden Gutachtens, beizuziehen.

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RS0010075


OGH - 25.10.2022 - 2Ob214/62; 2Ob246/63 (2Ob247/63); 2Ob304/63; 6Ob212/64; 2Ob319/65; 2Ob381/65; 7Ob388/65; 2Ob97/69; 2Ob151/69 (2Ob187/69); 10Os144/70; 2Ob392/70; 2Ob19/72; 8Ob89/75; 1Ob173/75; 8Ob5/77; 8Ob67/77; 1Ob714/80; 1Ob593/81; 6Ob645/81; 7Ob25/84; 6Ob530/85; 8Ob40/86; 6Ob577/85; 1Ob574/87; 8Ob35/87; 6Ob602/89; 4Ob525/90; 6Ob595/90; 2Ob285/01b; 1Ob54/03b; 1Ob143/04t; 3Ob216/06w; 2Ob176/07g; 1Ob46/11p; 10Ob27/16t; 8Ob43/17g; 2Ob157/20g; 2Ob172/22s

Muss der Schätzungswert vergütet werden, dann muss der Beschädigte in die Lage versetzt werden, sich ein Ersatzstück anzuschaffen; demnach ist nicht der Verkaufswert, sondern der Ankaufswert maßgebend, dies aber mit der Einschränkung, dass für die Abnützung ein angemessener Abschlag vom …

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RS0010059


OGH - 17.02.1983 - 6Ob800/81 (6Ob801/81)

Die Bestimmung und Gewichtung der preisbildenden Faktoren kann nur auf Grund der Marktbeobachtung und Erfahrung erfolgen. Ist wegen der individuellen Eigenheiten der Sache durch Preisvergleichung nur ein Rahmen zwischen einer Preisober- und einer Preisuntergrenze zu gewinnen, muss innerhalb des ermittelten …

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RS0009881


OGH - 29.08.2017 - 5Ob689/81; 6Ob127/17w

Entscheidend für die Zubehörseigenschaft ist stets die Widmung durch den Eigentümer. Die Aufhebung dieser Widmung beendet auch die Zubehörseigenschaft (RIS-Justiz RS0009881). Die Aufhebung dieser Widmung erfolgt durch Willensakt des Verfügungsberechtigten, wenn das Zubehör von der Hauptsache getrennt wird und die …

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RS0073262


OGH - 16.04.1969 - 7Ob45/69

Der Wert preisgebundener Fahrnisse bestimmt sich nach dem am Stichtag festgesetzten Preis. Der Wert nicht preisgebundener Fahrnisse (hier: Weinpresse aus Eichenholz) ist in der Weise zu ermitteln, dass vom Richtpreis der diese Fahrnisse betreffenden Elemente (Materialentgelt und Arbeitsentgelt, Unternehmergewinn) auszugehen …

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RS0010083


OGH - 17.03.1976 - 8Ob29/76

Die Ermittlung des gemeinen Wertes des Restes einer beschädigten Sache ist auf Feststellung des Austauschwertes gerichtet und bestimmt sich nach dem rechtlichen Zweck, für den dieser Wert festgestellt werden soll, darnach, um welchen Betrag die beschädigte Sache im Verkehr veräußert …

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RS0070593


OGH - 03.08.2023 - 2Ob579/90; 8Ob517/90; 4Ob1511/96; 4Ob2302/96z; 4Ob157/97k; 9Ob97/97y; 10Ob327/97d; 8Ob28/03f; 9Ob88/03m; 8Ob26/05i; 2Ob52/05v; 5Ob136/06w; 6Ob193/05h; 7Ob42/07p; 9Ob13/11v; 2Ob105/12y; 5Ob222/08w; 2Ob208/14y; 1Ob27/15z; 10Ob2/16s; 9Ob83/17x; 3Ob13/18k; 7Ob189/17w; 1Ob122/20b; 8Ob60/23s

Die dem Untermieter zugute kommenden Investitionen des Hauptmieters sind mit dem Gebrauchswert im Zeitpunkt der Untervermietung zu berücksichtigen, wobei ein den Hauptmietzins einschließlich des zu berücksichtigenden Gebrauchswerts der Investition zuzüglich Verzinsung um mehr als 100 % übersteigender Untermietzins regelmäßig als …

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RS0010066


OGH - 09.01.1979 - 2Ob570/78

Ist der ( gemein ) Austauschwert auf den verschiedenen Stufen des Güterumsatzes verschieden hoch, so entscheidet bei objektivabstrakter Berechnung die Stufe, der der Geschädigte angehört. Dasselbe gilt für den Ertragswert, wenn die Früchte einen je nach der Produktionsstufe variablen Austauschwert …

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RS0113651


OGH - 14.05.2024 - 6Ob187/99i; 2Ob176/07g; 4Ob106/09f; 4Ob44/11s; 10Ob27/16t; 8Ob43/17g; 8Ob52/21m; 4ob215/23f; 10Ob13/24w; 10ob7/24p

Der gemeine Wert im Sinn des § 934 ABGB (Verküzung über die Hälfte) lässt sich mit dem ordentlichen Preis gleichsetzen, also jenem Nutzen, den die Sache mit Rücksicht auf Zeit und Ort gewöhnlich und allgemein leistet. Dies ist in erster …

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RS0093737


OGH - 31.01.2024 - 13Os76/77; 11Os108/78; 14Os17/88; 13Os179/93; 14Os64/06b; 15Os139/23i

Wertberechnung gebrauchter Sachen: Der Neuwert abzüglich eines den Umständen (Abnützung, Veraltern) entsprechenden Betrages als „Zeitwert“. Dies auch bei „Neuwertigkeit“.

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