Immobilien
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Immobilien, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0124191
OGH - 09.09.2008 - 5Ob93/08z
Zum Transparenzgebot betreffend das Abstimmungsverhalten bei Beschlussfassung: Eine Zusage der „Anonymität“ der Beschlussfassung im Wohnungseigentum im Sinn einer Verweigerung der Information über das Abstimmungsverhalten der Miteigentümer und Wohnungseigentümer sowie über die Modalitäten des Abstimmungsvorgangs bereits im Zuge der Einladung zur …
WEITER LESENRS0121918
OGH - 03.04.2007 - 5Ob207/06m; 5Ob268/08k; 5Bkd8/07; 10Ob44/12m
Verfolgung eigener Interessen durch den Verwalter: Die Verfolgung eigener Interessen, im konkreten Fall die Verfolgung des Interesses eine gegen ihn gerichtete Kündigung oder Verwalterabberufung abzuwenden, steht nicht im Zusammenhang mit der dem Verwalter übertragenen Geschäftsbesorgung. Die Kosten rechtsfreundlicher Vertretung eines …
WEITER LESENRS0125755
OGH - 19.01.2010 - 5Ob254/09b
Verwendung der Rücklage für Aufwendungen des ehemaligen Verwalters: Aufwendungen des ehemaligen Verwalters nach Beendigung des Verwaltungsverhältnisses für die nicht mehr von ihm verwaltete Liegenschaft erfolgen nicht mehr als Aufwand im Rahmen der ordentlichen Verwaltung der Liegenschaft, weshalb sie im Rahmen …
WEITER LESENRS0083581 [T1]
OGH - 19.01.1993 - 5Ob12/93; 5Ob11/93; 5Ob111/97b; 5Ob171/02m; 5Ob146/06s; 5Ob255/06w; 5Ob185/07b; 5Ob110/08z; 5Ob54/09s; 5Ob254/09b; 5Ob248/11y; 5Ob187/12d
Recht der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Klage auf Akontobeträge: Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist berechtigt, die von ihr vorgeschriebenen und damit zu Beginn der einzelnen Monate fällig gewordenen Akontobeträge mangels Zahlung im Klagewege zu begehren.
WEITER LESENRS0002751
OGH - 10.07.1974 - 5Ob132/74 (5Ob133/74); 3Ob15/79; 6Ob572/86; 3Ob208/88; 3Ob175/10x; 11Os71/13w
Ein Veräußerungs- und Belastungsverbot hindert die Verwertung einer Liegenschaft durch Zwangsverwaltung nicht.
WEITER LESENRS0002762
OGH - 30.04.1986 - 3Ob52/86
Keine Behinderung der Zwangsverwaltung durch Zwangsversteigerung: Die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft wird durch deren Zwangsversteigerung nicht behindert; es kann auch nach Beginn der Zwangsversteigerung die Zwangsverwaltung eingeleitet werden.
WEITER LESENRS0123188
OGH - 27.02.2008 - 3Ob240/07a
Einheit des Verwertungsverfahrens: Für die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft gilt der Grundsatz der Einheit des Verwertungsverfahrens. Ab der Anmerkung der Zwangsverwaltung im Grundbuch sind die Erträgnisse der verwalteten Liegenschaft einer abgesonderten Exekutionsführung entzogen.
WEITER LESENRS0124638
OGH - 25.03.2009 - 3Ob47/09x
Beendigung der Zwangsverwaltung bei mangelndem Ertrag: Die Zwangsverwaltung kann schon dann nach § 129 Abs 2 zweiter Fall EO eingestellt werden, wenn aus den tatsächlichen oder zu erwartenden Erträgnissen bei der Verteilung der (führende) betreibende Gläubiger nach den Zuweisungen an …
WEITER LESENRS0002659
OGH - 20.12.1927 - 1Ob1286/27
Keine Zwangsverwaltung lediglich um die Liegenschaft in einem verkaufsfähigen Zustand zu erhalten: Unzulässigkeit der Zwangsverwaltung zur Befriedigung zu dem Zwecke, um die Liegenschaft in einem verkaufsfähigen Zustande zu erhalten. Wenn die Erträgnisse nur den Aufwand für die Erhaltung des Wertes …
WEITER LESENRS0002558
OGH - 10.07.1963 - 3Ob102/63
Keine Zwangsverwaltung, ohne künftige Erträge: Sind künftige Erträgnisse nicht mehr zu erwarten, kann wegen des Vorhandenseins von abgesonderten Früchten allein die Zwangsverwaltung der Liegenschaft nicht durchgeführt werden.
WEITER LESENRS0106058 [T1]
OGH - 29.10.1996 - 5Ob2298/96v; 5Ob213/98d; 5Ob213/07w; 5Ob110/08z
Änderung der Verteilungsschlüssels durch Neufestsetzung der Nutzwerte: Eine Neufestsetzung der Nutzwerte führt nicht automatisch zu einer Änderung des Verteilungsschlüssels, sondern es sind die aus dem Grundbuch ersichtlichen Anteilsverhältnisse maßgeblich.
WEITER LESENRS0105694
OGH - 24.09.1996 - 5Ob2037/96m
Überschüsse der Bewirtschaftungskosten aus abweichendem Aufteilungsschlüssel der Miteigentümer in gemischten Objekten kommt in der Regel auch lediglich den schlichten Miteigentümern zu: In gemischten Objekten kann der auf den einzelnen Miteigentümer entfallende Anteil an den Bewirtschaftungskosten wegen der unterschiedlichen Aufteilungsschlüssel größer …
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