Medizin
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kunst & Antiquitäten, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0026783
OGH - 07.02.1989 - 1Ob713/88; 7Ob727/89; 8Ob628/92; 8Ob646/92; 1Ob532/94; 4Ob509/95; 2Ob505/96; 4Ob505/96; 10Ob2350/96b; 8Ob33/01p; 7Ob233/00s; 8Ob103/01g; 7Ob233/02v; 7Ob223/03z; 3Ob131/03s; 7Ob15/04p; 4Ob121/05f; 7Ob293/05x; 7Ob129/06f; 4Ob137/07m; 10Ob119/07h; 4Ob155/08k; 7Ob208/08a; 7Ob54/09f; 6Ob71/09y; 4Ob12/10h; 5Ob231/10x; 4Ob62/11p; 6Ob168/10i; 1Ob9/11x; 1Ob229/11z; 5Ob186/11f; 7Ob228/11x; 9Ob52/12f; 7Ob137/12s; 2Ob43/12f; 4Ob185/13d; 8Ob120/14a; 10Ob40/15b; 1Ob41/16k; 1Ob138/16z; 1Ob23/17i; 9Ob49/17x; 9ObA68/17s; 9Ob72/17d; 6Ob120/18t
Hat die ohne Einwilligung oder ohne ausreichende Aufklärung des Patienten vorgenommene eigenmächtige Behandlung des Patienten nachteilige Folgen, haftet der Arzt, wenn der Patient sonst in die Behandlung nicht eingewilligt hätte, für diese Folgen selbst dann, wenn ihm bei der Behandlung …
WEITER LESENRS0030778
OGH - 22.06.1978 - 2Ob4/78; 1Ob658/82; 3Ob531/88; 3Ob523/88; 2Ob45/93; 2Ob99/95; 4Ob2129/96h; 1Ob91/99k; 9Ob78/99g; 9Ob36/00k; 2Ob79/00g; 1Ob282/00b; 8Ob127/02p; 6Ob124/02g; 2Ob120/02i; 2Ob111/03t; 1Ob200/03y; 2Ob178/04x; 2Ob233/04k; 2Ob7/05a; 8Ob133/06a; 2Ob163/06v; 2Ob58/07d; 2Ob39/09p; 6Ob248/09b; 4Ob8/11x; 4Ob200/11g; 2Ob113/11y; 2Ob72/13x; 15Os103/14g; 9Ob28/14d; 4Ob48/16m; 4Ob208/17t
Verletzung an der Gesundheit ist eine Störung der inneren Lebensvorgänge. Hiebei muss es sich aber zum Beispiel um massive Einwirkung in die psychische Sphäre (zum Beispiel einen Schock) handeln; eine psychische Einwirkung, die bloß das seelische Wohlbefinden beeinträchtigt, ist keine …
WEITER LESENRS0026652
OGH - 19.12.1984 - 3Ob562/84
Bei einer schweren Operation (hier: Herzoperation) ist zu fordern, dass der Arzt einer solchen durch ein Gespräch mit dem Patienten bzw durch ein Gespräch auch mit den Eltern des minderjährigen Patienten herausfindet, wieweit eine Aufklärung über Operationsnebenwirkungen gewünscht und auch …
WEITER LESENRS0026892 [insb T4]
OGH - 19.09.1957 - 2Ob292/57 (2Ob293/57); 6Ob294/64; 6Ob281/64; 4Ob541/83; 2Ob22/89; 4Ob36/10p; 2Ob219/10k; 2Ob181/11y; 9Ob76/15i; 2Ob148/15a
Die Hinterbliebenen müssen sich bei ihrer Anspruchserhebung ein Mitverschulden des Getöteten anrechnen lassen; hier gilt auch nicht der Satz, dass ein deliktisches Verschulden des Vaters und gesetzlichen Vertreters die Ansprüche seiner Kinder nicht zu schmälern vermag. Dies gilt auch für …
WEITER LESENRS0038485
OGH - 19.12.1984 - 3Ob562/84; 8Ob535/89; 7Ob8/90; 1Ob651/90; 6Ob558/91; 1Ob532/94; 4Ob509/95; 4Ob505/96; 10Ob2350/96b; 7Ob320/97b; 4Ob335/98p; 6Ob126/98t; 3Ob314/97s; 3Ob123/99f; 7Ob233/00s; 7Ob321/00g; 3Ob131/03s; 4Ob121/05f; 4Ob132/06z; 7Ob21/07z; 1Ob80/08h; 4Ob155/08k; 1Ob84/08x; 6Ob122/07w; 7Ob54/09f; 6Ob71/09y; 5Ob111/09y; 4Ob39/09b; 5Ob231/10x; 1Ob9/11x; 5Ob186/11f; 2Ob148/11w; 7Ob228/11x; 9Ob52/12f; 2Ob43/12f; 10Ob40/15b; 5Ob248/15d; 1Ob138/16z; 9Ob89/16b; 8Ob13/17w; 1Ob23/17i; 8Ob27/17d; 9Ob49/17x; 3Ob69/18w; 1Ob159/18s
Für den Fall der Verletzung der Aufklärungspflicht trifft den Arzt beziehungsweise den für das Fehlverhalten ihrer Ärzte haftenden Krankenanstaltsträger die Beweislast dafür, ob der Patient, die Eltern eines minderjährigen Patienten oder das Pflegschaftsgericht auch bei ausreichender Aufklärung die Zustimmung zur …
WEITER LESENRS0125955
OGH - 30.06.2010 - 9Ob83/09k
Im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers mit der Folge des Todes des Patienten ist auch der in aufrechter Lebensgemeinschaft mit dem Patienten lebende Ehegatte aus dem Behandlungsvertrag derart geschützt, dass er für einen bei ihm eingetretenen Trauerschaden mit Krankheitswert vom Vertragspartner …
WEITER LESENRS0026499
OGH - 23.06.1982 - 3Ob545/82; 5Ob521/82; 5Ob557/81; 3Ob562/84; 6Ob683/84; 3Ob645/86; 1Ob713/88; 8Ob535/89; 1Ob651/90; 8Ob620/91; 8Ob628/92; 6Ob629/92; 4Ob505/96; 10Ob2350/96b; 3Ob123/99f; 8Ob33/01p; 7Ob233/00s; 8Ob103/01g; 3Ob130/01s; 7Ob223/03z; 7Ob15/04p; 8Ob140/06f; 7Ob21/07z; 4Ob87/08k; 5Ob290/08w; 6Ob122/07w; 5Ob9/11a; 7Ob64/11d; 1Ob9/11x; 1Ob215/11s; 7Ob228/11x; 9Ob52/12f; 2Ob43/12f; 4Ob241/12p; 3Ob94/14s; 6Ob214/14k; 10Ob40/15b; 1Ob138/16z; 9Ob49/17x; 9Ob72/17d; 5Ob75/18t
Eine Einwilligung kann vom Patienten nur dann wirksam abgegeben werden, wenn er über die Bedeutung des vorgesehenen ärztlichen Eingriffes und seine möglichen Folgen hinreichend aufgeklärt wurde (so schon EvBl 1965/217 ua). Zur Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht genügt es nicht, im …
WEITER LESENRS0026607
OGH - 23.06.1982 - 3Ob545/82; 10Ob1530/96
Gegen seinen Willen soll dem Patienten eine Aufklärung nicht aufgenötigt werden. Andererseits darf dem Arzt nicht aus einer fehlenden Frage des Patienten konkludent auf den Wunsch des Patienten schließen, nicht weiter aufgeklärt werden zu wollen.
WEITER LESENRS0026529
OGH - 18.04.1973 - 1Ob66/73; 1Ob743/80; 3Ob545/82; 5Ob521/82; 5Ob557/81; 6Ob683/84; 1Ob713/88; 8Ob535/89; 7Ob727/89; 7Ob593/90; 1Ob651/90; 8Ob1570/91; 8Ob646/92; 10Ob503/93; 5Ob1524/94; 7Ob521/96; 10Ob1530/96; 4Ob505/96; 10Ob2350/96b; 1Ob2318/96f; 7Ob12/97h; 2Ob197/97b; 8Ob261/97h; 10Ob137/98i; 4Ob335/98p; 10Ob286/99b; 7Ob46/00s; 1Ob303/99m; 2Ob317/00g; 8Ob33/01p; 7Ob233/00s; 10Ob8/01a; 7Ob321/00g; 8Ob103/01g; 6Ob156/01m; 10Ob107/02m; 6Ob63/02m; 7Ob233/02v; 4Ob249/02z; 6Ob125/03f; 9Ob30/03g; 5Ob162/03i; 7Ob299/03a; 7Ob15/04p; 6Ob241/04s; 6Ob86/05y; 1Ob4/06d; 10Ob19/06a; 7Ob129/06f; 5Ob165/05h; 9Ob76/06a; 6Ob246/06d; 7Ob50/07i; 8Ob19/07p; 7Ob21/07z; 1Ob138/07m; 3Ob11/08a; 7Ob199/08b; 1Ob80/08h; 6Ob122/07w; 7Ob54/09f; 9Ob64/08i; 4Ob212/09v; 4Ob203/09w; 10Ob31/10x; 4Ob12/10h; 8Ob43/10x; 1Ob121/10s; 9Ob4/11w; 5Ob9/11a; 7Ob46/11g; 7Ob64/11d; 10Ob84/11t; 1Ob202/11d; 2Ob213/11d; 7Ob228/11x; 1Ob14/12h; 9Ob41/11m; 9Ob52/12f; 2Ob43/12f; 8Ob133/12k; 2Ob194/13p; 3Ob94/14s; 9Ob45/14d; 4Ob1/15y; 6Ob214/14k; 1Ob14/15p; 10Ob40/15b; 9Ob48/15x; 1Ob39/16s; 1Ob138/16z; 9Ob89/16b; 8Ob27/17d; 7Ob70/17w; 7Ob88/17t; 4Ob129/17z; 3Ob212/17y; 3Ob229/17y; 9Ob72/17d; 3Ob10/18v; 4Ob115/18t; 5Ob75/18t
Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht, die grundsätzlich anzunehmen ist, ist Frage des Einzelfalls. Der Arzt muss nicht auf alle nur denkbaren Folgen der Behandlung hinweisen.
WEITER LESENRS0026401
OGH - 09.01.1957 - 3Ob1/57; 4Ob508/60; 7Ob106/69; 1Ob713/88; 8Ob620/91
Der Arzt ist nicht verpflichtet, den Patienten auf alle Möglichkeiten, die infolge einer in Aussicht genommenen Operation oder Schockbehandlung eintreten können, aufmerksam zu machen. Es wird vielmehr maßgebend sein, ob auf Grund gewissenhafter ärztlicher Übung und Erfahrung eine solche Aufklärung …
WEITER LESENRS0026489
OGH - 01.02.1979 - 7Ob506/79; 2Ob587/79; 1Ob560/79; 1Ob775/80; 5Ob613/82; 1Ob605/84; 3Ob560/84; 3Ob541/85; 1Ob8/88; 10Ob501/89; 2Ob517/90; 7Ob685/90; 1Ob637/94; 10Ob44/97m; 1Ob33/97b; 6Ob84/01y; 2Ob165/03h; 2Ob119/09b; 6Ob16/16w; 7Ob224/16s; 7Ob218/17k; 6Ob233/17h; 10Ob59/18a
Ein Sachverständiger haftet nicht für außergewöhnliche Kenntnisse und außergewöhnlichen Fleiß, wohl aber für die Kenntnisse und den Fleiß, den seine Fachgenossen gewöhnlich haben. Bei einem Arzt ist der Sorgfaltsmaßstab nicht anhand eines Universitätsprofessors, sondern anhand eines Durchschnittsarztes zu definieren, der …
WEITER LESENRS0038169
OGH - 20.01.1954 - 1Ob5/54; 3Ob545/82; 5Ob521/82; 5Ob557/81; 9Os121/84; 3Ob562/84; 8Ob652/87; 1Ob651/90; 7Ob355/97z; 6Ob55/99b
Ärztliche Eingriffe dürfen nur mit Zustimmung des Patienten vorgenommen werden. Unter besonderen Umständen sind aber Ausnahmen von diesem Grundsatz anzuerkennen. Im Falle eines ohne Zustimmung vorgenommenen Eingriffes haftet der Arzt auch für den zufällig bei sachgemäß vorgenommenem Eingriff eingetretenen Schaden.
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