Alt- und Gebrauchtwaren

Einträge: 

RS0020118


OGH - 28.06.2011 - 1Ob593/81; 1Ob2342/96k; 7Ob68/03f; 9Ob11/11z

Der Marktpreis ist der Durchschnittspreis, der sich unabhängig von besonderen zufälligen Umständen der Preisbildung aus der Vergleichung einer größeren Anzahl an diesem Ort zur maßgebenden Zeit geschlossener Kaufverträge über Waren der gleichen Beschaffenheit ergibt. Selbstverständliche Voraussetzung der Feststellung eines „Marktpreises“ …

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RS0112327


OGH - 09.11.2022 - 7Ob125/99d; 7Ob96/01w; 7Ob262/05p; 7Ob153/06k; 7Ob262/07s; 7Ob35/09m; 7Ob111/09p; 7Ob18/10p; 7Ob217/10b; 7Ob190/11h; 7Ob144/12w; 7Ob186/13y; 7Ob167/14f (7Ob188/14v); 7Ob12/15p; 7Ob45/15s; 7Ob59/17b; 7Ob162/21f; 7Ob32/22i; 7Ob46/22y; 7Ob132/22w; 7Ob134/22i

Die Frage, wann bei einer Neuwertversicherung die Wiederherstellung bzw Neuanschaffung so weit gesichert ist, dass der Versicherungsnehmer von der Versicherung die Leistung des Neuwerts verlangen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine 100%ige Sicherheit kann nicht verlangt werden. …

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RS0018534


OGH - 27.05.2024 - 5Ob575/85; 9Ob712/91; 1Ob511/92; 1Ob516/92; 3Ob550/95; 6Ob76/04a; 1Ob110/05s; 6Ob147/05v; 2Ob142/06f; 2Ob95/06v; 3Ob248/08d; 5Ob274/09v; 8Ob74/13k; 8Ob59/16h; 3Ob131/19i; 4Ob21/21y; 10Ob2/23a; 3Ob142/22m; 4Ob79/23f; 8Ob1/24s; 1Ob34/24t

Wird ein Vertrag aufgehoben, dann hat der Käufer bei der Rückstellung der Sache grundsätzlich ein Benützungsentgelt für die Zeit zu leisten, in der er die Sache verwenden konnte. Wenn der Käufer an der Rückabwicklung nicht schuld ist, darf ihm aber …

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RS0081460


OGH - 18.09.2019 - 7Ob1033/92; 7Ob375/98t; 7Ob103/01z; 7Ob169/03h; 7Ob65/05t; 7Ob262/05p; 7Ob67/06p; 7Ob153/06k; 7Ob262/07s; 7Ob35/09m; 7Ob111/09p; 7Ob18/10p; 7Ob88/12k; 7Ob12/15p; 7Ob59/17b; 7Ob120/19a

In der Neuwertversicherung ist die Wiederherstellung bzw Neuanschaffung der versicherten Sache Anspruchsvoraussetzung für die Versicherungsleistung. Es müssen Sachen gleicher Zweckbestimmung, Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft werden. Es schadet dem Versicherungsnehmer daher, wenn sich die Wiederherstellung verzögert oder wenn sie …

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RS0022849


OGH - 17.11.2023 - 8Ob148/82; 4Ob525/90; 9Ob415/97p; 10Ob31/00g; 1Ob16/06v; 2Ob234/05h; 2Ob176/07g; 1Ob272/07t; 4Ob86/08p; 3Ob178/12s; 7Ob139/15i; 8Ob43/17g; 8Ob144/17k; 8Ob67/20s; 8Ob115/23d

Wenn eine gebrauchte Sache zerstört wird, deren Naturalersatz nicht durch eine wirtschaftlich gleichwertige gebrauchte Sache möglich ist, stellt sich das Problem des Abzugs „neu für alt“. Was für die Zerstörung einer Sache gilt, gilt nicht minder für den vergleichbaren Fall …

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RS0120223


OGH - 18.06.2009 - 1Ob110/05s; 8Ob25/09y

Wenn ein Kunde einen Vertrag widerruft, der im Fernabsatz (zB Internet, Telefon) geschlossen wurde, dann hat er ein für die Abnützung und Wertminderung entsprechendes Nutzungsentgelt zu leisten, sofern er den Kaufgegenstand dermaßen extensiv in Gebrauch genommen hat, dass der Unternehmer …

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RS0030267


OGH - 24.11.1983 - 6Ob529/76; 8Ob67/77; 1Ob580/79; 8Ob110/83

Schadenersatz ist auf Basis jenes Werts zu leisten, den die beschädigte Sache im Zeitpunkt der Beschädigung hatte. Steigt der Marktpreis nach der Beschädigung, so ist dies für die Berechnung des Schadens ohne Bedeutung.

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RS0069840


OGH - 09.11.2011 - 5Ob503/91; 5Ob121/11x

Unter der Pauschalierung eines Mietzinses versteht man in der Regel, dass seine Komponenten (Hauptmietzins, Betriebskosten, angemessenes Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände oder sonstige Leistungen des Vermieters etc) in einem Betrag zusammengefasst werden. Die Einbeziehung aller Abgaben, insbesondere der Umsatzsteuer, in den …

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RS0018871


OGH - 04.04.2024 - 6Ob715/83; 1Ob518/87; 1Ob644/87; 8Ob370/97p; 4Ob208/98m; 3Ob79/97g; 7Ob251/02s; 10Ob21/07x; 8Ob148/09m; 4Ob44/11s; 7Ob54/13m; 9Ob4/13y; 7Ob59/14y; 2Ob210/13s; 8Ob126/17p; 4Ob123/18v; 6Ob86/18t; 5Ob29/19d; 10Ob48/20m; 7Ob14/22t; 5Ob193/21z; 4Ob217/21x; 4ob215/23f

Bei der Verkürzung über die Hälfte (§ 934 ABGB) ist das Missverhältnis des Werts zum Kaufpreis nach dem Zeitpunkt des geschlossenen Geschäftes entscheidend. Der Marktwert der gekauften Sache ist daher abgestellt auf diesen Zeitpunkt festzustellen.

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RS0113837


OGH - 27.06.2000 - 5Ob166/00y

Der Vermieter kann auch jene Umsatzsteuer auf den Mieter überwälzen, die auf das Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände entfällt. Die Umsatzsteuer ist dabei nach dem Normalsteuersatz von 20 % zu bemessen. Wird ein Pauschalmietzins vereinbart, der auch den Hauptmietzins und Betriebskosten …

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RS0117878


OGH - 20.04.2016 - 5Ob296/02v; 5Ob129/09w; 5Ob235/11m; 5Ob122/14y; 5Ob213/15g

Ein Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände steht dem Vermieter nur dann zu, wenn es gesondert vereinbart wurde. Dies ist dahin zu verstehen, dass eine Vereinbarung vorliegen muss, nach der für bestimmte Einrichtungsgegenstände neben dem Hauptmietzins ein zusätzliches Entgelt zu bezahlen ist. …

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RWZ0000175


LG für ZRS Wien - 06.03.2012 - 40R488/11b

Bei der ausdrücklichen Mitvermietung von Einrichtungsgegenständen ist es nicht erforderlich, den Betrag, der auf die Möbelmiete entfällt, ziffermäßig anzuführen, zumal dieser ohnehin der Angemessenheitsüberprüfung unterliegt. Vorliegen muss lediglich eine Vereinbarung, wonach für bestimmte, nicht bloß als Zubehör zur Wohnung geltende …

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