Alt- und Gebrauchtwaren

Einträge: 

RI0100054


OLG Innsbruck - 18.04.2018 - 5R5/18a

Ein Sachverständiger hat immer dann, wenn das Zukaufen von Leistungen von Hilfskräften notwendig war, er dafür marktübliche Preise bezahlt hat und diese das vom Sachverständigen selbst verrechnete Stundenhonorar nicht übersteigen, Anspruch auf jene Beträge, die er diesen Hilfskräften bezahlt hat, …

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RG0000139


OLG Graz - 26.09.2017 - 6R13/17d

Verweist ein bestellter Sachverständiger auf die Notwendigkeit der Einholung eines Gutachtens aus einem anderen/weiteren Fachgebiet und wird er aus diesem Grunde enthoben, stellt dies keine „verschuldete Nichtvollendung“ gemäß § 25 Abs 3 GebAG dar. Er hat Anspruch auf Vergütung seiner …

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RS0040607 [T25]


OGH - 31.05.2023 - 6Ob139/70; 4Ob523/71; 5Ob194/72; 5Ob162/73 (5Ob163/73); 5Ob674/76; 2Ob565/76; 5Ob574/77 (5Ob575/77); 7Ob737/80; 2Ob539/81; 2Ob159/81; 2Ob16/82 (2Ob17/82; 2Ob18/82); 5Ob577/82; 4Ob80/83; 4Ob561/87; 4Ob52/88 (4Ob55/88); 6Ob547/89 (6Ob548/89); 5Ob1006/92; 8Ob543/92 (8Ob1530/92); 2Ob511/92; 2Ob544/92; 2Ob550/92; 1Ob258/97s; 4Ob309/97p; 6Ob113/98f; 2Ob209/99w; 1Ob113/00z; 6Ob277/00d; 1Ob211/01p; 2Ob17/02t; 1Ob98/02x; 9Ob217/02f; 1Ob275/02a; 4Ob171/03f; 3Ob272/03a; 1Ob10/04h; 10Ob69/04a; 7Ob21/05x; 7Ob64/05w; 6Ob76/06d; 2Ob8/06z; 8Ob109/08z; 6Ob35/13k; 2Ob42/16i; 2Ob64/16z; 8Ob20/22g; 9ObA33/23b

Die Auswahl des Sachverständigen ist Ergebnis einer Ermessensentscheidung des Gerichtes , das hiebei weder an die Vorschläge der Parteien noch an konkrete gesetzliche Vorgaben gebunden ist. Insbesondere besteht keine Verpflichtung, nur solche Personen heranzuziehen, die zur Erstattung von Gutachten über …

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RS0118106


OGH - 18.02.2013 - 7Ob160/03k; 7Ob214/12i

Eine für den Einbau in ein Gebäude bestimmte Sanitärzelle ist schon vor dem Einbau als Gebäudeteil, also als Teil einer unbeweglichen Sache anzusehen. Die Einschätzung, ob bewegliche oder unbewegliche Sache, kann nicht losgelöst vom Versicherungszweck betrachtet werden, sondern muss im …

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RS0009821


OGH - 25.09.1990 - 5Ob548/90

Ein Kachelofen ist eine unbewegliche Sache.

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RS0009823


OGH - 16.02.2012 - 1Ob717/76; 6Ob266/11b

Zubehör, das mit einer Liegenschaft veräußert wird, geht als unbewegliche Sache mit der Verbücherung der Liegenschaft ins Eigentum des Erwerbers über.

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RS0009943


OGH - 28.08.1992 - 3Ob79/91

Badezimmer-, Toiletten- sowie Kücheneinrichtungen und dergleichen dienen regelmäßig der fortdauernden Benützung der Wohnung. Die dadurch bewirkte objektivierte Zweckwidmung führt regelmäßig dazu, dass sie als Zubehör (§ 294 ABGB) zu qualifizieren sind. Bei der Abgrenzung im Einzelfall ist jedoch Vorsicht geboten …

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RS0098211


OGH - 17.02.2011 - 10Os167/66; 13Os117/81; 15Os90/03; 13Os12/10d

Von einer Befangenheit kann nur dann gesprochen werden, wenn der Sachverständige nicht mit voller Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit an die Sache herantritt.

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RS0009825


OGH - 27.06.2023 - 7Ob637/86; 3Ob123/91; 6Ob532/93; 6Ob266/11b; 4Ob57/23w

Zubehör teilt nur im Zweifel das rechtliche Schicksal der Hauptsache, sodass im Zweifel die rechtsgeschäftliche Verfügung über die Hauptsache auch das Zubehör umfasst.

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RS0040656


OGH - 23.06.2022 - 3Ob545/88; 15Os70/89; 15Os42/92; 16Ok3/22k (16Ok4/22g)

Die ständige oder häufige Abgabe von Gutachten gegen Bezahlung für eine Partei des Verwaltungsverfahrens ist geeignet, einen privaten Sachverständigen als befangen im Sinn des § 53 Abs 1 AVG erscheinen zu lassen.

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RS0009869


OGH - 11.02.1982 - 7Ob508/82

Demontage und Abtransport bereits eingebauter Gegenstände hebt deren Zubehöreigenschaft zu einem Bauwerk 1.) nicht auf und 2.) begründet eine solche unerlaubte und daher rechtswidrige Handlung einen Schadenersatzanspruch. Ein solcher betrifft aber nicht Gegenstände, die der Unternehmer noch gar nicht eingebaut, …

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RW0000067


OLG Wien - 30.01.2002 - 12R2/02f

Das Gutachten eines ausgeschlossenen oder auch eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen darf als Prozessstoff nicht berücksichtigt werden. Der Sachverständige hat keinen Gebührenanspruch, weil seine Tätigkeit aus seinem Verschulden unvollendet geblieben und sein Gutachten völlig unbrauchbar ist, sodass eine Erfüllung des gerichtlichen …

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