Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0095183
OGH - 20.10.1987 - 11Os51/87
Der Vorwurf eines Sorgfaltsverstoßes durch Gründung und Führung eines Unternehmens ohne ausreichende Kapitalausstattung ist nur von der (voraussehbaren) Relation der künftigen Forderungen und Verbindlichkeiten abhängig. Konnten diese Verbindlichkeiten trotz Einsatzes von Eigenkapital nicht abgedeckt werden, dann ist die Schlussfolgerung auf …
WEITER LESENRS0111883
OGH - 09.03.1999 - 4Ob334/98s
Die Beitragspflichten der Genossenschafter einer Einlagensicherungsgenossenschaft können daher nicht der Deckungspflicht gleichgehalten werden, die die Genossenschafter trifft, wenn die Genossenschaft insolvent wird. Sie sind vielmehr, wie bereits dargelegt, eine notwendige Folge des Unternehmensgegenstandes, der in der Bereitstellung der Mittel für …
WEITER LESENRS0115159
OGH - 16.05.2001 - 6Ob75/01z
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das System der sektoralen Einlagensicherung.
WEITER LESENRS0107421
OGH - 16.05.2001 - 2Ob41/97m; 6Ob75/01z
Gegen § 93 Abs 2 Satz 6 BWG in der Fassung vor der Novelle BGBl 1996/445 bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anm.: Gemäß § 93 Abs 2 Satz 6 BWG (in der hier maßgebenden Fassung vor der Novelle BGBl 1996/445) stehen …
WEITER LESENRS0117556
OGH - 04.04.2013 - 5Ob281/02p; 2Ob171/12d
Im Rahmen der Einlagensicherung ist mit der betraglichen Beschränkung auf Euro 20.000 nicht nur für die Konkursforderung des Einlegers gegen die insolvente Bank einzustehen. Es handelt sich viel mehr um eine eigene, von den Sondervorschriften über die Teilnahmeansprüche am Konkurs …
WEITER LESENRS0116893
OGH - 20.01.2014 - 7Ob98/02s; 1Ob21/13i; 4Ob243/12g; 9Ob37/13a; 6Ob49/13v; 10Ob16/13w; 2Ob228/12m; 10Ob39/13b; 7Ob74/13b; 4Ob159/13f
Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG soll nicht zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen Begünstigung des Einlegers führen. Erhält nun der Berechtigte aus dem Konkurs seine auf ihn entfallende Quote ausgezahlt, so ist diese auf die S 200.000,– anzurechnen, …
WEITER LESENRS0116895
OGH - 29.10.2013 - 7Ob98/02s; 9Ob62/11z; 8Ob110/11a; 1Ob240/11t; 1Ob125/12g; 7Ob104/12p; 8Ob73/12m; 10Ob27/13p; 10Ob39/13b; 9Ob45/13b
Der Anspruch nach § 93 Abs 2 BWG ist erst mit Legitimation fällig, nämlich mit dem Nachweis der Person und der Berechtigung.
WEITER LESENRS0042087
OGH - 21.11.2017 - 2Ob265/58; 6Ob194/17y
Nachschüsse erhöhen nicht die Stammeinlage und dürfen dementsprechend auch nicht als erhöhtes Stammkapital oder erhöhte Stammeinlage bezeichnet werden. Dabei handelt es sich um kein Eigenkapital im engeren Sinn; allerdings handelt es sich dabei doch um Eigenmittel, die zwischen Stammeinlagen und …
WEITER LESENRS0116894
OGH - 04.07.2013 - 7Ob98/02s; 1Ob21/13i; 4Ob243/12g; 6Ob49/13v
Die Forderungen des Einlegers müssen unabhängig davon gleich hoch sein, ob sie vor oder nach Quotenausschüttung im Konkursverfahren geltend gemacht werden (so auch schon 7Ob106/02t).
WEITER LESENRS0117279
OGH - 21.02.2008 - 4Ob179/02f; 6Ob291/07y
Die Klausel in AGB „Das Kreditinstitut haftet nur für die sorgfältige Auswahl des Drittverwahrers“ verstößt gegen § 879 Abs 3 ABGB und ist daher unzulässig. Die Klausel, nach der eine Berechtigung besteht „das aus dem Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrags resultierende Vertragsverhältnis …
WEITER LESENRS0131816
OGH - 11.10.2017 - 13Os55/17p
Bei Spekulationsgeschäften (hier sog Swap-Geschäft), die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen (für den Machtgeber) negativen Vermögenswert darstellen, tritt der Vermögensschaden in eben diesem Zeitpunkt ein, womit die Tat vollendet ist.
WEITER LESENRS0098756
OGH - 16.04.2024 - 4Ob2074/96w; 7Ob2430/96w; 9Ob2065/96h; 1Ob292/98t; 1Ob265/98x; 10ObS312/98z; 5Ob323/98f; 5Ob213/99f; 10ObS266/99m; 10ObS236/99z; 7Ob313/01g; 10ObS91/02h; 5Ob9/02p; 9Ob85/02v; 3Ob215/02t (3Ob321/02f); 5Ob88/03g; 6Ob112/04w; 8Ob84/06w; 8ObA76/06v; 4Ob193/06w; 8ObA107/06b; 5Ob234/07h; 2Ob67/08d; 2Ob32/08g; 7Ob168/08v; 9ObA5/08p; 9ObA41/08g; 4Ob227/08y; 6Ob261/09i; 7Ob13/10b; 5Ob63/10s; 8ObA88/10i; 8ObA60/10x; 5Ob190/10t; 7Ob124/11b; 8ObA91/11g; 9Ob65/11s; 7Ob215/11k; 8ObA31/11h; 7Ob212/11v; 8Ob62/12v; 5Ob66/12k; 1Ob148/12i; 8Ob132/12p; 10ObS100/13y; 9ObA60/13h; 10ObS114/13g; 5Ob76/13g; 10ObS1/13i; 1Ob215/13v; 9ObA5/14x; 5Ob220/13h; 10ObS63/14h; 6Ob17/14i; 8ObA6/15p; 8ObS8/14f; 3Ob136/15v; 10ObS67/15y; 5Ob88/15z; 6Ob179/14p; 5Ob100/16s; 11Os23/17t; 8Ob65/16s; 7Ob74/17h; 10ObS154/17w; 9ObA78/18p; 6Ob126/18z; 6Ob81/19h; 7Ob45/19x; 9ObA131/19h; 4Ob80/20y; 9Ob35/20t; 5Ob162/20i; 2Ob101/21y; 2Ob203/21y; 10ObS175/21i; 10ObS67/22h; 10ObS53/22z; 10ObS111/22d; 7Ob40/23t; 3Ob42/23g; 10ObS125/22p; 2Ob100/23d; 8Ob55/23f; 9ObA27/23w; 5Ob50/23y; 2Ob163/23v; 2Ob9/24y; 10ObS136/23g
Ein Analogieschluss setzt eine Gesetzeslücke voraus, das heißt also, dass der Rechtsfall nach dem Gesetz nicht beurteilt werden kann, jedoch von Rechts wegen einer Beurteilung bedarf. Es muss also eine „planwidrige Unvollständigkeit“, dass heißt eine nicht gewollte Lücke, vorliegen. Daher …
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