Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0003925
OGH - 25.03.2004 - 3Ob24/77; 3Ob133/85; 2Ob563/87; 3Ob1072/92; 3Ob129/03x
Soll ein Sparbuch gepfändet werden und befindet sich dieses bei einem Dritten, der zur Herausgabe nicht bereit ist, dann kann der Anspruch auf Herausgabe des Sparbuchs gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden.
WEITER LESENRS0012361
OGH - 06.12.1983 - 3Ob565/78; 1Ob746/81 (1Ob747/81); 5Ob655/83
Als Sparguthaben oder Spareinlagen werden die auf ein Sparkonto eingelegten Sparbeträge bezeichnet, über die eine Urkunde ausgestellt wird. Hingegen sind Guthaben auf Girokonten sogenannte täglich fällige Gelder, über die der Kontoinhaber jederzeit verfügen kann, was auf Sparguthaben nicht zutrifft. Giroguthaben …
WEITER LESENRS0004074
OGH - 19.11.2014 - 3Ob21/80; 3Ob22/80; 3Ob180/14p
Unter „Bankguthaben“ sind Forderungen des Kunden gegen die Bank, insbesonders aus einem Kontokorrent- oder Girokonto, nicht aber die gewöhnlich als „Spareinlagen“ bezeichneten Forderungen aus einem Sparbuch zu verstehen.
WEITER LESENRS0093878
OGH - 07.12.2022 - 10Os206/84; 10Os85/85; 15Os143/88; 15Os108/90; 13Os123/92; 12Os153/94; 15Os56/01 (15Os57/01); 12Os5/02; 11Os31/02; 13Os107/07w; 12Os17/08d; 13Os113/08d; 14Os144/10y; 14Os184/10f; 15Os135/13m; 15Os83/14s; 13Os142/17g (13Os33/18d); 13Os110/18b; 15Os10/22t; 12Os84/22b
Bei einer Bank erliegende Gelder („Giralgeld“) können Gegenstand einer Veruntreuung nach § 133 StGB sein.
WEITER LESENRS0016594
OGH - 15.05.2014 - 6Ob563/85; 1Ob568/87; 7Ob587/88; 10Ob169/00a; 2Ob251/00a; 10Ob125/05p; 10Ob145/05d; 7Ob201/05t; 5Ob138/09v; 6Ob68/14i
Zinsänderungsklauseln sind dann zulässig, wenn sie in nachvollziehbarer Weise an Parameter gebunden werden, auf die die Bank keinen messbaren Einfluss hat. Bei Spareinlagen darf es auch nicht zu einer „Nullverzinsung“ kommen.
WEITER LESENRS0094547
OGH - 22.12.1987 - 11Os143/87
Wer von einem widerrechtlich an sich gebrachten vinkulierten Sparbuch Geld abhebt, begeht einen Betrug.
WEITER LESENRS0011302
OGH - 26.04.2001 - 4Ob558/88; 6Ob244/00a
Bei einem Kleinbetragssparbuch bis 15.000 EUR mit Losungswort ist die Bank zwar berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, an jeden Vorleger Zahlung zu leisten. Es steht im Ermessen der Bank, trotz Nennung des korrekten Losungsworts die materielle Berechtigung des Vorlegers zu überprüfen. …
WEITER LESENRS00094579
OGH - 27.07.2022 - 15Os108/90; 11Os31/02; 12Os117/02; 13Os107/07w; 14Os144/10y; 14Os184/10f; 15Os83/14s; 14Os129/15z; 14Os123/17w; 15Os10/22t
Werden vinkulierte Sparbücher jemandem anvertraut und in dessen Alleingewahrsam übertragen, dann können sie Objekte einer Veruntreuung sein. Die Zueignung wird durch eine entsprechende Verfügung über die Einlage bewirkt. Wird hingegen dem Übernehmer eine bestimmte Dispositionsbefugnis eingeräumt, dann liegt im Fall, …
WEITER LESENRS0117558
OGH - 17.12.2002 - 5Ob281/02p
Wenn der Anleger nach Konkurseröffnung über das Vermögen der Bank von der Sicherungseinrichtung vor Ablauf der Bindungsfrist die Auszahlung von Spareinlagen begehrt, die auf eine bestimmte Laufzeit gebunden sind, dann können gemäß § 32 Abs 8 BWG Vorschusszinsen verrechnet werden.
WEITER LESENRS0013540
OGH - 29.09.2016 - 1Ob609/93; 7Ob292/06a; 4Ob112/12t; 9Ob54/12z; 2Ob205/14g; 2Ob55/15z; 2Ob183/15y
Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine bestimmte Spareinlage in den Nachlass eines Verstorbenen fällt, kann das Abhandlungsgericht Auskünfte auch von Banken einholen. Eine solche Anfrage ist aber auf Auskünfte zu beschränken, die dem Zweck der weiteren Klärung der Nachlasszugehörigkeit …
WEITER LESENRS0103502
OGH - 05.11.1996 - 10Ob2035/96d; 10Ob2335/96x
Der Einleger eines Sparbuchs hat gegen die Bank einen schuldrechtlichen Rückforderungsanspruch.
WEITER LESENRS0102510
OGH - 21.11.2023 - 7Ob610/95; 1Ob158/98m; 1Ob172/99x; 8Ob120/20k; 11Os74/22z; 10Ob43/23f
Kleinbetragssparbücher nach § 32 Abs 4 Z 1 BWG (bis 15.000 EUR) werden grundsätzlich durch Übergabe und Mitteilung des Losungsworts ins Eigentum des Übernehmers übertragen.
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