Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0111789
OGH - 22.10.2014 - 1Ob40/99k; 1Ob210/10d; 1Ob169/14f
§ 230e ABGB idF BGBl 403/1977 ist beim Erwerb von Aktien durch das Mündel ein Schutzgesetz zu dessen Gunsten.
WEITER LESENRS0133371
OGH - 28.04.2022 - 7Ob117/20m; 7Ob174/20v; 7Ob194/20k; 7Ob208/21w; 7Ob28/22a; 7Ob37/22z
Im Fall eines (Spät-)Rücktritts von einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Verlustrisiko nicht dem vom Vertrag berechtigt zurückgetretenen Versicherungsnehmer zuzuweisen.
WEITER LESENRS0127091
OGH - 29.06.2011 - 7Ob251/10b
Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die auf „unbestimmte Zeit“ abgeschlossen wird, steht dem Versicherer kein ordentliches Kündigungsrecht nach § 8 Abs 2 VersVG zu.
WEITER LESENRS0121726
OGH - 28.02.2024 - 7Ob131/06z; 7Ob140/06y; 7Ob173/06a; 7Ob23/07v; 7Ob82/07w; 7Ob263/07p; 1Ob164/10i; 4Ob141/11f; 8Ob49/12g; 3Ob109/13w; 3Ob73/16f; 9Ob31/15x; 5Ob183/16x; 5Ob217/16x; 10Ob60/17x; 8Ob128/17g; 7Ob186/20h; 8Ob59/20i; 8Ob106/20a; 5Ob103/21i; 10Ob19/21y; 8Ob125/21x; 10Ob53/22z; 7Ob92/23i; 3Ob199/23w
Bei einer Verbandsklage ist auf individuelle Vereinbarungen, die zwischen dem Versicherer und einem Versicherungsnehmer geschlossen wurden, keine Rücksicht zu nehmen. Auch wenn eine an sich intransparente Klausel auf Grund zusätzlicher Darlegungen des Versicherers ausreichend verständlich gemacht wurde, hat dies keinen …
WEITER LESENRS0115219
OGH - 28.02.2024 - 4Ob28/01y; 4Ob179/02f; 8Ob128/05i; 9Ob15/05d; 7Ob78/06f; 7Ob131/06z; 7Ob140/06y; 7Ob173/06a; 4Ob221/06p; 7Ob233/06z; 7Ob4/07z; 4Ob93/07s; 1Ob241/06g; 7Ob82/07w; 5Ob247/07w; 6Ob261/07m; 4Ob91/08y; 4Ob128/08i; 8Ob119/08w; 10Ob70/07b; 9Ob66/08h; 3Ob12/09z; 7Ob230/08m; 9Ob81/08i; 4Ob59/09v; 6Ob128/09f; 1Ob131/09k; 6Ob81/09v; 6Ob212/09h; 3Ob268/09x; 7Ob13/10b; 6Ob220/09k; 5Ob64/10p; 1Ob46/10m; 2Ob1/09z; 7Ob109/09v; 1Ob164/10i; 7Ob173/10g; 5Ob42/11d; 7Ob216/11g; 4Ob141/11f; 8Ob49/12g; 7Ob66/12z; 2Ob59/12h; 7Ob201/12b; 1Ob210/12g; 7Ob90/13f; 3Ob109/13w; 7Ob232/13p; 9Ob56/13w; 5Ob205/13b; 3Ob57/14z; 10Ob28/14m; 1Ob105/14v; 5Ob118/13h; 7Ob190/14p; 7Ob168/14b; 7Ob53/14s; 7Ob73/15h; 8Ob58/14h; 9Ob26/15m; 1Ob146/15z; 6Ob234/15b; 7Ob5/16k; 7Ob206/15t; 5Ob87/15b; 10Ob31/16f; 1Ob191/16v; 6Ob233/15f; 8Ob132/15t; 7Ob217/16m; 7Ob52/17y; 1Ob113/17z; 6Ob228/16x; 6Ob181/17m; 2Ob155/16g; 8Ob24/17p; 9Ob82/17z; 10Ob60/17x; 9Ob73/17a; 4Ob113/18y; 6Ob140/18h; 9Ob76/18v; 9Ob16/18w; 7Ob242/18s; 1Ob124/18v; 6Ob56/19g; 1Ob162/20k; 7Ob186/20h; 4Ob63/21z; 9Ob27/21t; 4Ob106/21y; 5Ob103/21i; 8Ob108/21x; 7Ob148/21x; 10Ob19/21y; 5Ob117/21y; 6Ob127/21a; 9Ob81/21h; 7Ob97/22y; 7Ob112/22d; 7Ob160/22p; 7Ob153/22h; 7Ob185/22i; 2Ob11/23s; 5Ob160/22y; 7Ob13/23x; 7Ob3/23a; 9Ob94/22x; 7Ob92/23i; 9Ob18/23x; 6Ob205/23z; 2Ob238/23y; 4Ob222/22h; 3Ob199/23w
Aus dem Transparenzgebot kann eine Pflicht zur Vollständigkeit folgen, wenn die Auswirkungen einer Klausel für den Kunden andernfalls unklar bleiben. Beisatz (T8; Ob 233/06z): Hier: Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die fondsgebundene Lebensversicherung.
WEITER LESENRS0121727
OGH - 23.11.2016 - 7Ob131/06z; 7Ob140/06y; 7Ob173/06a; 7Ob23/07v; 7Ob233/06z; 7Ob4/07z; 7Ob82/07w; 7Ob151/07t; 7Ob6/07v; 7Ob263/07p; 7Ob16/08s; 1Ob192/16s
Der Verweis auf einen Tarif in einer Klausel, die den Versicherungsnehmer über den jeweiligen Rückkaufswert einer Lebensversicherung informieren soll, kann nur dann im Sinne des § 6 Abs 3 KSchG als klar und verständlich angesehen werden, wenn der betreffende Tarif …
WEITER LESENRS0133259
OGH - 11.08.2020 - 4Ob109/20p
Der Gesetzgeber hat auf die Rechtsprechung, wonach der Verweis in§ 164 Abs 1 ABGB nur die Anlegung von Mündelgeld und nicht auch die Entgegennahme von Zahlungen betrifft, reagiert, indem in § 164 Abs 1 ABGB nur mehr auf die §§ …
WEITER LESENRS0117512
OGH - 18.03.2024 - 3Ob75/02d; 7Ob86/04d; 6Ob160/05f; 2Ob128/10b; 3Ob99/14a; 2Ob136/18s; 9Ob64/23m
Nach den Vorschriften über die Anlegung von Mündelgeld (§ 164 ABGB und § 215ff ABGB) ist Geld sicher und möglichst fruchtbringend anzulegen. Die in § 164 ABGB enthaltene, 2001 geschaffene, Einschränkung „sofern das Wohl des Kindes nichts anderes erfordert“, soll …
WEITER LESENRS0047561
OGH - 08.05.1996 - 1Ob547/91; 7Ob526/94; 6Ob591/95
Zinsenerträge von im Sinne der §§ 215 ff ABGB fruchtbringend angelegtem Mündelgeld sind auf den Unterhalt (Unterhaltsbedarf) des Kindes voll, nicht um die „Geldinflationsrate“ vermindert, anzurechnen.
WEITER LESENRS0086096
OGH - 14.05.1981 - 7O614/81
Die Nichtbeachtung der Vorschriften der §§ 164 ff,ABGB §§ 215 ff ABGB und §§ 230ff ABGB über die Heranziehung der Einkünfte und des Vermögens des Kindes zur Deckung dessen Unterhaltes und der Anlegung von Mündelgeld bei der Beurteilung der Frage …
WEITER LESENRS0120004
OGH - 24.01.2019 - 8Ob1/05p; 6Ob175/18f
Das dem Minderjährigen zugeflossene Schmerzengeld ist bei der Unterhaltsbemessung nicht zu berücksichtigen. Ebenso wenig muss sich der Minderjährige die Zinserträge anrechnen lassen, soweit sie der Erhaltung des inneren Wertes des Mündelgelds.
WEITER LESENRS0081747
OGH - 18.03.2024 - 4Ob567/95; 7Ob78/01y; 3Ob99/14a; 4Ob64/15p; 4Ob146/16y; 3Ob47/20p; 7Ob175/23w; 9Ob75/23d; 9Ob64/23m
Die Frage, ob eine Veräußerung zum offenbaren Vorteil des Minderjährigen dient, muss das Gericht nach seinem Ermessen unter Berücksichtigung aller Umstände – auch der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse – beurteilen, wobei auch ideelle Vorteile für das Mündel berücksichtigt werden können; dem …
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