Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0106853
OGH - 25.02.1997 - 1Ob25/97a
Wurde ein Wechsel im Einvernehmen mit dem Aussteller durch den Bezogenen entwertet und damit die Wechselverbindlichkeit einvernehmlich aufgehoben, dann mangelt es dem Aussteller am rechtlichen Interesse, den abhanden gekommenen Wechsel für kraftlos erklären zu lassen.
WEITER LESENRS0051515
OGH - 13.10.1925 - 1Ob622/25
Die Sicherungsübereignung gewährt dem Gläubiger im Konkursverfahren und Ausgleichsverfahren nicht einen Aussonderungsanspruch, sondern einen Absonderungsanspruch.
WEITER LESENRS0001231
OGH - 26.06.2019 - 4Ob3/88; 3Ob2434/96d; 8ObA146/01f; 6Ob165/05s; 8Ob74/07a; 3Ob82/08t; 8ObA28/08p; 7Ob42/09s; 2Ob287/08g; 8ObA30/09h; 9ObA61/09z; 4Ob60/11v; 8Ob72/16w; 1Ob121/17a; 6Ob212/18x; 3Ob63/19i
Da die rechtskräftige Bestätigung des (Zwangs-) Ausgleichs nur materiellrechtliche Auswirkungen auf die durch den Ausgleich betroffenen Forderungen, insbesondere auf die Höhe des klagbaren Teils einer Forderung und auf die Fälligkeit, so folgt daraus zwingend, dass auf Grund der im Zivilprozess …
WEITER LESENRS0064210
OGH - 29.08.2019 - 5Ob273/63; 5Ob315/87; 8Ob29/98t; 8Ob82/98m; 8Ob55/98s; 8Ob198/99x; 8Ob199/99v; 6Ob309/00k; 8Ob4/04b; 8Ob128/06s; 8Ob107/06b; 8Ob39/14i; 8Ob75/19s
Aussonderungsrechte unterliegen weder dem Anmeldungszwang noch dem Prüfungsverfahren. Auf sie ist im Bestreitungsfall kein Bedacht zu nehmen, solange sie nicht rechtskräftig festgestellt sind (SZ 21/101). Daher ist der Aussonderungsberechtigte kein am Konkursverfahren Beteiligter und es steht ihm das Rekursrecht nicht …
WEITER LESENRS0051502
OGH - 26.06.2019 - 5Ob254/71; 2Ob356/74; 3Ob107/05i; 10Ob47/15g; 3Ob63/19i
§ 15 KO und § 15 AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche.
WEITER LESENRS0052128
OGH - 26.06.2019 - 2Ob235/34; 7Ob830/76; 5Ob653/77; 7Ob678/80; 5Ob716/81; 3Ob28/91; 9ObA65/92; 6Ob2072/96s; 8Ob2334/96k; 3Ob2434/96d; 9ObA16/98p; 9ObA159/98t; 2Ob215/98a; 4OB343/99s; 3Ob121/01t; 3Ob167/02h; 6Ob165/05s; 8Ob53/08i; 3Ob82/08t; 6Ob179/14p; 3Ob63/19i
Auch nach Erfüllung des Ausgleichs bleibt bezüglich der nicht bezahlten Schulden eine natürliche Verbindlichkeit zurück, die von den Gläubigern zwar nicht eingeklagt und verrechnet, aber vom Schuldner bezahlt und auch verbürgt werden kann.
WEITER LESENRS0008972
OGH - 28.04.2008 - 8Ob15/91; 8Ob132/01x; 8Ob124/03y; 3Ob157/06v; 8Ob53/08i
§ 66 AO ist im Zwangsausgleichverfahren analog anzuwenden. Einem Schuldner ist zwar die Möglichkeit einer Antragstellung analog § 66 AO auf Feststellung der „mutmaßlichen Höhe der bestrittenen Forderung“ zuzubilligen. Macht der Schuldner aber von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch, kann Wiederaufleben …
WEITER LESENRS0052148
OGH - 28.04.2008 - 3Ob28/91; 8Ob53/08i
Die im Ausgleich festgelegten Zahlungsfristen beginnen nicht vor dem Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses über die Bestätigung des Ausgleichs zu laufen, weil gemäß § 53 Abs 1 AO erst dann die Rechtswirkungen des Ausgleichs eintreten. Ebensowenig wie vorher die gewährte …
WEITER LESENRS0032057
OGH - 26.01.2006 - 1Ob742/78; 5Ob716/81; 7Ob567/90; 3Ob62/90; 8Ob2334/96k; 8Ob212/97b; 8Ob101/00m; 3Ob121/01t; 8Ob47/04a; 8Ob8/05t; 2Ob31/05f; 8Ob42/05t
Der Zwangsausgleich berührt zwar die Rechte des Gläubigers gegenüber dem Gemeinschuldner, schmälert jedoch im Regelfall nicht die Rechte des Gläubigers gegenüber dem Bürgen des Gemeinschuldners. Der Gläubiger kann vielmehr die Haftung des Bürgen bis zur vollen Befriedigung seiner Forderung in …
WEITER LESENRS0107626
OGH - 20.03.2003 - 8Ob2325/96m; 8Ob243/97m; 8Ob180/01f; 8Ob246/02p
§183 KO ist insgesamt nur für die Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Kostendeckung maßgeblich, hat darüber hinaus aber für die Zulässigkeit oder den Erfolg des Konkursantrages keine Bedeutung. Wenn kostendeckendes Vermögen vorliegt oder wenn der Schuldner oder ein Dritter einen …
WEITER LESENRS0116253
OGH - 28.03.2002 - 8ObA239/01g
Die vom Gesetzgeber angestrebte einheitliche Betrachtungsweise von Ausgleich und amtswegigem Anschlusskonkurs gebietet es, die Wirkung insolvenzrechtlicher Novellen für beide Verfahren einheitlich zu sehen und daher deren Anwendbarkeit in beiden Verfahren mit dem Tag der Eröffnung des Ausgleichsverfahrens zu prüfen. Liegt …
WEITER LESENRS0065315
OGH - 12.01.1988 - 4Ob3/88
Ein (Zwangsausgleich) Ausgleich hat keine Wirkung auf Unterlassungsansprüche. Das gilt insbesondere auch für Ansprüche auf Unterlassungen unlauterer Wettbewerbshandlungen.
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