Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0014920
OGH - 28.11.2019 - 1Ob507/50; 2Ob266/57; 3Ob284/58; 6Ob267/63 (6Ob268/63); 6Ob342/66; 6Ob61/67; 7Ob154/71; 5Ob89/72; 7Ob8/75; 2Ob362/74; 6Ob156/75; 7Ob602/77; 5Ob748/79; 6Ob662/81; 3Ob542/87; 6Ob146/97g; 1Ob339/98d; 1Ob157/02y; 3Ob13/07v; 6Ob148/07v; 4Ob65/10b; 8Ob25/10z; 4Ob190/10k; 8Ob151/10d; 5Ob18/11z; 2Ob176/10m; 2Ob30/11t; 9ObA83/13s; 1Ob85/16f; 9Ob69/19s
Ein Irrtum über den Wert einer Sache stellt in der Regel keinen Grund zur Vertragsanfechtung dar. Gleiches gilt für Irrtümer über die künftige Wert- und Kursentwicklung von Wertpapieren. Besteht hingegen ein Irrtum über wertbildende Eigenschaften wie eine dem Anlageprodukt immanente …
WEITER LESENRS0022537
OGH - 21.11.2023 - 1Ob17/77; 8Ob510/80; 5Ob538/80 (5Ob539/80); 7Ob717/83; 7Ob1/85; 8Ob538/85; 7Ob3/87; 8Ob593/87; 1Ob516/89; 1Ob533/92; 1Ob3/92; 1Ob653/92; 2Ob598/92; 1Ob601/93; 1Ob39/94; 1Ob55/95; 9Ob43/00i; 6Ob150/00b; 14Os141/01; 3Ob70/03w; 5Ob232/03h; 1Ob64/04z; 1Ob226/05z; 3Ob12/05v; 3Ob59/07h; 8Ob78/07i; 6Ob103/08b; 6Ob145/08d; 5Ob38/05g; 1Ob172/09i; 2Ob15/10k; 8ObA66/09b; 5Ob193/10h; 3Ob55/11a; 7Ob77/10i; 10Ob39/11z; 1Ob85/11y; 1Ob208/11m; 3Ob200/11z; 1Ob35/12x; 10Ob88/11f; 3Ob230/12p; 10Ob58/12w; 10Ob56/12a; 3Ob231/12k; 10Ob18/13i; 1Ob184/12h; 2Ob233/12x; 4Ob246/12y; 4Ob165/12m; 2Ob74/12i; 4Ob102/13y; 1Ob221/13a; 4Ob3/14s; 8Ob66/14k; 6Ob7/15w; 2Ob188/14g; 3Ob66/15z; 3Ob112/15i; 5Ob133/15t; 1Ob88/16x; 8Ob10/16b; 2Ob137/16k (2Ob179/16m); 9ObA126/16v (2Ob179/16m); 3Ob240/16i; 10Ob70/15i; 1Ob28/17z; 7Ob83/17g; 3Ob167/17f; 7Ob95/17x; 1Ob208/17w; 7Ob206/17w; 1Ob121/17a; 1Ob67/18m; 9Ob81/17b; 6Ob97/18k; 9Ob66/18y; 4Ob155/20b; 6Ob105/20i; 9Ob33/21z; 2Ob122/21m; 5Ob4/22g; 9Ob33/22a; 6Ob186/21b; 1Ob104/22h; 10Ob2/23a; 10Ob16/23k; 9Ob65/22g; 8Ob22/22a; 6Ob155/22w; 2Ob130/23s; 3Ob9/23d
Unter einem Schaden wird rechtlich jede Minderung des Vermögens und jeder Zustand verstanden, der als Nachteil aufzufassen ist. Es reicht aus, dass die Zusammensetzung des Vermögens des Geschädigten nicht mehr seinem Willen entspricht. Bei fehlerhafter Anlageberatung tritt der Schaden somit …
WEITER LESENRS0117365
OGH - 17.10.2023 - 5Ob266/02g; 9Ob241/02k; 7Ob207/04y; 7Ob173/10g; 10Ob13/17k; 1Ob4/17w; 4Ob60/17b; 4Ob107/17i; 8Ob101/16k; 8Ob107/16t; 6Ob51/17v; 3Ob88/17p; 3Ob46/19i; 4Ob74/22v
Gegenüber Verbrauchern ist eine Zinsgleitklausel nur zulässig, wenn sie eine ausgewogene Anpassung in beide Richtungen vorsieht. Eine Entgeltsenkung hat daher im gleichen Ausmaß und in der gleichen zeitlichen Umsetzung wie eine Entgeltsteigerung zu erfolgen, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. Eine …
WEITER LESENRS0034376
OGH - 27.07.2017 - 6Ob685/76; 7Ob587/81; 6Ob540/86; 8Ob41/88; 8Ob244/98k; 8Ob124/03y; 3Ob148/04t; 7Ob222/04d; 1Ob197/14y; 4Ob115/17s
Annuitäten sind gleichbleibende jährliche Leistungen zur Verzinsung und Tilgung eines Kapitals, bei denen sich Zinsenbezug und Kapitalabstattung immer auf denselben Betrag ergänzen. Bei fortschreitender Tilgung fällt daher der in den einzelnen Annuitäten enthaltende Zinsenbetrag ständig, während die Tilgungsrate wächst. Die …
WEITER LESENRS0123219
OGH - 28.06.2016 - 6Ob249/07x; 2Ob66/11m; 1Ob48/12h; 10Ob62/15p
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen haftet für das Verhalten von Personen, derer es sich bei der Erbringung der Wertpapierdienstleistungen bedient (zB Anlageberater).
WEITER LESENRS0117773
OGH - 18.05.2016 - 4Ob73/03v; 2Ob106/03g; 3Ob280/02a; 3Ob148/04t; 10Ob23/04m; 10Ob57/04m; 6Ob172/05w; 9Ob23/07h; 1Ob241/07h; 1Ob51/08v; 2Ob75/08f; 9Ob5/08p; 10Ob35/11m; 8Ob31/12k; 2Ob185/11m; 8Ob12/13t; 3Ob47/16g
Wenn der Kreditnehmer zu viel Zinsen gezahlt hat (etwa wegen unrichtiger Zinsenberechnung), dann verjährt der entsprechende Rückforderungsanspruch innerhalb von drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der über die Gesamttilgung des Kredits hinausgehenden „Überzahlung“. Auch bei einem Annuitätenkredit beginnt …
WEITER LESENRS0121959
OGH - 20.03.2007 - 4Ob221/06p
Eine Klausel, die die Zinsen in Prozenten „p.a.“ (somit pro Jahr), die Verwaltungsgebühren und Kreditprovision jedoch „p.m.“ (pro Monat) angibt, verstößt gegen das Transparenzgebot und ist daher gegenüber Verbrauchern unwirksam.
WEITER LESENRS0130662
OGH - 22.11.2022 - 6Ob13/16d; 10Ob31/16f; 4Ob62/22d; 4Ob59/22p; 2Ob139/22p; 3Ob155/22y
Bei einem Kreditvertrag haben die Parteien hinsichtlich des Entgelts grundsätzlich freie Hand. Es ist daher zulässig, neben den Zinsen auch laufzeitunabhängige Bearbeitungs- oder Manipulationsgebühren zu vereinbaren.
WEITER LESENRS0126148
OGH - 07.05.2019 - 9Ob50/09g; 6Ob235/09s; 7Ob165/10f; 8Ob45/13w; 2Ob171/12d; 4Ob182/12m; 4Ob89/13m; 4Ob40/13f; 6Ob98/13z; 4Ob141/15m; 7Ob116/15g; 6Ob119/15s; 1Ob117/18i; 10Ob4/19i
Eine Haftung der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierfirmen tritt dann ein, wenn es zum „direkten“ Halten von Geldern und Finanzinstrumenten durch eine Wertpapierfirma gekommen ist und die Mittel aufgrund der Insolvenz der Wertpapierfirma nicht mehr an die Anleger zurückgeführt werden können. Ein …
WEITER LESENRS0019319
OGH - 28.05.2019 - 3Ob532/89; 2Ob2394/96i; 2Ob2163/96v; 2Ob12/01f; 10Ob93/02b; 5Ob237/13h; 10Ob34/15w; 4Ob197/15x; 6Ob9/16s; 4Ob115/17s; 6Ob169/17x; 4Ob95/19b
Bei einer Darlehensklage trifft den Gläubiger die Beweislast für die Zuzählung des Geldbetrages als Darlehen und dessen Höhe sowie für den Ablauf des Rückzahlungstermins. Den Kreditgeber als Gläubiger trifft außerdem die Beweislast dafür, dass und wenn in welcher Höhe Zinsen …
WEITER LESENRS0128476
OGH - 29.05.2018 - 4Ob129/12t; 8Ob104/12w; 8Ob66/12g; 2Ob74/12i; 1Ob83/13g; 2Ob24/13p; 9Ob46/13z; 10Ob34/13t; 2Ob181/14b; 6Ob120/14m; 1Ob6/15m; 1Ob43/15b; 6Ob84/15v; 4Ob224/15t; 1Ob21/16v; 6Ob118/17x; 4Ob64/18t
Die Bank, die Effektengeschäfte ausführt, haftet im Allgemeinen nicht für die mangelhafte Beratung ihrer Kunden durch ein von diesen beigezogenes („kundennäheres“) Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Das gilt jedoch nicht, wenn die Bank konkrete Anhaltspunkte dafür hatte oder sogar positiv wusste, dass das kundennähere …
WEITER LESENRS0126147
OGH - 22.10.2020 - 9Ob50/09g; 6Ob235/09s; 7Ob165/10f; 1Ob242/12p; 10Ob50/12v; 7Ob220/12x; 8Ob45/13w; 2Ob171/12d; 10Ob25/13v; 4Ob89/13m; 6Ob98/13z; 1Ob117/18i; 10Ob4/19i; 6Ob45/20s
Für ein Auslösen der Anlegerentschädigung für Wertpapierfirmen ist wesentlich, dass die besondere Gefahr vom konzessionswidrigen, somit rechtswidrigen, „Halten“ der Gelder und Finanzinstrumente durch die Wertpapierfirma ausgeht. In diesem Fall ist der Anleger umgehend zu entschädigen. Ansprüche aus anderen Gründen, etwa …
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