Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0028843
OGH - 17.12.2012 - 1Ob599/93; 4Ob586/95; 2Ob14/10p; 4Ob44/11s; 4Ob129/12t
Für Erklärungen der mit der Vermittlung des Kreditvertrages betrauten Anlageberater hat das Kreditinstitut – jedenfalls insoweit, als dieser Erklärungen nicht wesentlich über Erklärungen eines Vorstandsdirektors des Kreditinstituts hinausgehen bzw nicht ungewöhnlicher Natur sind – einzustehen. Eine Klausel, wonach vom Anlageberater …
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OGH - 24.11.2010 - 1Ob569/88; 6Ob600/94; 5Ob562/94; 2Ob2107/96h; 4Ob2005/96y; 10Ob44/97m; 1Ob182/97i; 10Ob54/97g; 10Ob105/98h; 9Ob2/98d; 7Ob166/99h; 6Ob15/01a; 8Ob186/01p; 7Ob140/02t; 9Ob5/10s
Die stille Beteiligung an einem Unternehmen ist in aller Regel ein risikoträchtiges Geschäft, so dass eine Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstitutes nur in Ausnahmefällen anzuerkennen ist, so etwa, wenn es die tatsächlichen Verhältnisses des Unternehmens gekannt hat oder im Falle der …
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OGH - 09.10.2014 - 6Ob155/14h
Für die Rechte aus dem Depotvertrag kommt es nicht auf das Eigentum an den verwahrten Wertpapieren an, sondern auf die Position als Hinterleger im Sinne des Depotgesetzes. Nur der Hinterleger ist Vertragspartner des Verwahrers und damit ist auch nur er …
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Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 16.12.2016 - Ra 2016/02/0201
Die Wendung „Informationen über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich“ in § 44 WAG 2007 lässt schon dem Wortlaut nach keinen Raum für die Ansicht, der Kunde könne bei einer höheren Einstufung seiner „Kenntnisse“ oder seiner „Erfahrungen“ in …
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OGH - 06.04.2005 - 7Ob506/92; 1Ob39/97k; 1Ob115/02x; 9Ob151/04b
Eine mündliche Bevollmächtigung zur Behebung eines Sparbuches muß jedenfalls dann als wirkliche Übergabe des Sparbuches angesehen werden, wenn dem Beschenkten der für die Herausgabe des Buches erforderliche Hinterlegungsschein übergeben wird und beim Hinterleger bereits eine schriftliche Vollmacht erliegt.
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OGH - 29.10.2001 - 4Ob532/94; 3Ob550/94; 1Ob622/94 (1Ob623/94, 1Ob624/94); 6Ob518/95; 10Ob2299/96b; 7Ob75/98z; 2Ob115/99x; 7Ob186/01f
Auf die im Wege von Einkaufskommissionen und Verkaufskommissionen angeschafften und veräußerten Wertpapiere findet § 12 DepG Anwendung, weil die Wertpapiere der Bank im Rahmen solcher Kassageschäfte „zu anderen Zwecken als zur Verwahrung anvertraut sind“. Der Hinterleger muss daher auch nicht …
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Verwaltungsgerichtshof (VwGH) - 24.10.2018 - Ro 2017/02/0025
Das am 1. Jänner 2017 in Kraft getretene FM-GwG 2017 dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU, die wiederum für die Definition des Finanzinstitutes lediglich die Ausübung einer in einer taxativen Liste aufgezählten Tätigkeit verlangt, ohne auf die Haupttätigkeit …
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OGH - 23.05.2024 - 2Ob523/94; 6Ob551/94; 4Ob522/95; 4Ob215/97i; 2Ob9/97f; 7Ob170/98w; 5Ob227/98p; 7Ob326/98m; 6Ob324/00s; 6Ob16/01y; 4Ob179/02f; 5Ob266/02g; 9Ob241/02k; 4Ob130/03a; 1Ob46/03a; 7Ob117/05i; 7Ob216/05y; 3Ob238/05d; 9Ob12/06i; 9Ob15/05d; 2Ob142/06f; 7Ob78/06f; 7Ob201/05t; 4Ob221/06p; 7Ob23/07v; 7Ob233/06z; 7Ob4/07z; 7Ob82/07w; 7Ob6/07v; 5Ob247/07w; 8Ob110/08x; 8Ob119/08w; 10Ob70/07b; 9Ob66/08h; 5Ob288/08a; 3Ob12/09z; 7Ob230/08m; 9Ob81/08i; 4Ob59/09v; 1Ob123/09h; 6Ob128/09f; 1Ob131/09k; 1Ob81/09g; 6Ob81/09v; 6Ob212/09h; 3Ob268/09x; 7Ob13/10b; 7Ob266/09g; 1Ob105/10p; 2Ob1/09z; 2Ob73/10i; 1Ob164/10i; 7Ob173/10g; 5Ob42/11d; 6Ob85/11k; 5Ob145/11a; 7Ob216/11g; 2Ob215/10x; 8Ob49/12g; 9Ob69/11d; 1Ob244/11f; 7Ob93/12w; 7Ob84/12x; 2Ob22/12t; 7Ob201/12b; 2Ob182/12x; 4Ob164/12i; 1Ob210/12g; 7Ob90/13f; 7Ob44/13s; 9Ob56/13w; 5Ob205/13b; 3Ob57/14z; 10Ob28/14m; 1Ob105/14v; 5Ob118/13h; 7Ob113/14i; 7Ob106/14k; 7Ob53/14s; 7Ob62/15s; 7Ob73/15h; 8Ob58/14h; 9Ob26/15m; 1Ob146/15z; 1Ob222/15a; 7Ob5/16k; 7Ob206/15t; 5Ob87/15b; 2Ob20/15b; 3Ob73/16f; 6Ob120/15p; 6Ob17/16t; 4Ob265/16y; 8Ob132/15t; 7Ob217/16m; 4Ob110/17f; 6Ob228/16x; 6Ob181/17m; 4Ob147/17x; 2Ob155/16g; 10Ob60/17x; 9Ob85/17s; 8Ob1/18g; 9Ob73/17a; 6Ob210/17a; 1Ob57/18s; 4Ob179/18d; 9Ob76/18v; 7Ob242/18s; 8Ob59/20i; 5Ob103/21i; 7Ob148/21x; 10Ob19/21y; 6Ob106/22i; 10Ob53/22z; 6Ob44/22x; 2Ob11/23s; 3Ob32/23m; 7Ob3/23a; 8Ob37/23h; 10Ob60/22d; 10Ob64/22t; 17Ob16/23m; 7Ob92/23i; 3Ob131/23w; 4Ob222/22h; 8Ob9/24t; 8Ob158/22a; 4Ob7/24v
Im Rahmen der Verbandsklage hat die Auslegung von Klauseln im „kundenfeindlichsten“ Sinn zu erfolgen und danach ist zu prüfen, ob ein Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten vorliegt. Beisatz (T11; 7 Ob 23/07v): Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen …
WEITER LESENRS0116204
OGH - 13.02.2002 - 2Ob17/02t
Erwirbt der Minderjährige (hier im Erbwege) Wertpapiere, dann sind die Vorschriften der §§ 215fff ABGB (§ 230ff ABGB alt) über die Anlegung von Geld eines Minderjährigen nicht anzuwenden; Maßnahmen des Gerichts kommen dann nur bei Gefährdung des Vermögens nach § …
WEITER LESENRS0127761
OGH - 14.05.2024 - 1Ob251/11k; 4Ob67/12z; 8Ob39/12m; 6Ob53/13g; 4Ob135/13a; 1Ob104/14x; 4Ob23/22v; 6Ob192/21k; 10Ob17/24h
Hat ein Anlageberater für die nachteiligen Folgen einer Fehlberatung, die zum Erwerb von dem Anlegerwillen nicht entsprechenden Vermögenswerten geführt hat, schadenersatzrechtlich einzustehen, kann der Anleger jedenfalls dann Geldersatz verlangen, wenn der Berater den Naturalersatz (Ersatz des Erwerbspreises gegen Rückstellung der …
WEITER LESENRS0131382
OGH - 23.09.2020 - 2Ob99/16x; 10Ob58/16a; 8Ob109/16m; 7Ob95/17x; 2Ob172/17h; 4Ob94/17b; 4Ob8/18g; 1Ob137/18f; 8Ob166/18x; 8Ob85/19m; 1Ob159/19t; 3Ob55/20i
Ein Anlageberater hat den Anleger auf ihm von dritter Seite zufließende Provisionen hinzuweisen, wenn der Anleger – etwa wegen der Verrechnung eines Ausgabeaufschlags durch den Berater – nicht mit solchen (weiteren) Zahlungen und der damit verbundenen Gefahr einer Interessenkollision rechnen …
WEITER LESENRS0114216
OGH - 15.09.2000 - 7Ob18/00y
Uhren mit einem Wert von jeweils zwischen S 150.000,– und S 240.000,– die aus Gold gefertigt und teilweise mit Edelsteinen verziert sind, sind als Schmuck im Sinne des Art 2.3.3 ABH 1989 anzusehen.
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