Kredit, Banken, Börse
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kredit, Banken und Börsen, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0025470
OGH - 03.01.1930 - 3Ob892/30
Der Verkäufer eines Wertpapiers hat den Kaufvertrag nicht erfüllt, wenn er ein Wertpapier liefert, das bereits für kraftlos erklärt ist.
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OGH - 20.06.2017 - 5Ob112/66; 8Ob271/69; 1Ob530/95; 6Ob85/98p; 8Ob10/99z; 7Ob31/01m; 1Ob235/01t; 7Ob234/03t; 6Ob287/08m; 6Ob213/09f; 1Ob190/10p; 5Ob140/10i; 2Ob154/11b; 2Ob178/13k; 2Ob195/13k; 2Ob55/15z; 2Ob43/17p
Bei einer Verlassenschaft sind Gegenstände dann in das Inventar aufzunehmen, wenn sie sich zuletzt im Besitz des Verstorbenen befunden haben. Dies gilt auch für Wertpapiere und Girokonten, die „auch“ auf den Namen des Verstorbenen lauten, also auch für Wertpapierdepots und …
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OGH - 21.11.2023 - 5Ob322/74; 5Ob109/75; 7Ob195/75; 5Ob755/79; 1Ob567/81; 4Ob532/89; 6Ob56/99z; 1Ob173/14v; 10Ob43/23f
Bei Orderpapieren und Inhaberpapieren wird das Eigentum dadurch übertragen, dass das Wertpapier an den Erwerber übergeben wird. Dies gilt somit auch für nicht vinkulierte oder (bloß) mittels Losungswort vinkulierte, auf Überbringung lautende Sparurkunden.
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OGH - 05.03.2024 - 7Ob575/93; 1Ob632/94; 6Ob518/95; 4Ob365/97y; 7Ob177/98z; 1Ob336/99i; 6Ob268/00f; 9Ob219/00x; 8Ob284/01z; 2Ob151/02y (2Ob152/02w); 7Ob140/02t; 4Ob245/02m; 7Ob267/02v; 9Ob230/02t; 9Ob10/04t; 7Ob90/04t; 2Ob236/04a; 1Ob231/04h; 7Ob64/04v; 5Ob106/05g; 3Ob40/07i; 7Ob282/06f; 8Ob104/07p; 4Ob2/08k; 10Ob11/07a; 9Ob32/08h; 2Ob115/10s; 4Ob20/11m; 8Ob148/10p; 8Ob47/11m; 5Ob56/11p; 1Ob115/11k; 4Ob50/11y; 4Ob70/11i; 2Ob86/11b; 4Ob129/12t; 1Ob48/12h; 6Ob50/13s; 9Ob16/13p; 8Ob66/12g; 2Ob74/12i; 3Ob209/13a; 10Ob34/13t; 6Ob86/14m; 4Ob126/14d; 6Ob229/14s; 6Ob84/15v; 3Ob187/15v; 4Ob65/16m; 1Ob21/16v; 6Ob118/17x; 3Ob191/17k; 4Ob176/18p; 7Ob17/19d; 6Ob53/21v; 1Ob29/24g
An die Sorgfaltspflichten einer Bank ist ein strenger Maßstab anzulegen. Der Kunde darf darauf vertrauen, dass die Bank über spezifisches Fachwissen im Wertpapierhandel verfügt, aber auch darauf, dass sie ihn bei Abschluss und Durchführung solcher Geschäfte umfassend berät. Der Umfang …
WEITER LESENRS0010938
OGH - 21.11.2023 - 5Ob109/75; 1Ob567/81; 5Ob20/15z; 2Ob103/15h; 2Ob64/17a; 10Ob43/23f
Forderungen aus Rektapapieren werden durch Abtretung der verbrieften Forderung und nicht – wie bei Inhaber – und Orderpapieren – durch Übergabe des Wertpapiers übertragen.
WEITER LESENRS0074286
OGH - 12.10.1995 - 6Ob525/95
Bei einem mit einer Bank geschlossenen Darlehensvertrag, der regelmäßige Zinszahlungen vorsieht, kann für den Fall der Nichtzahlung der Zinsen Terminsverlust vereinbart werden. Tritt Terminsverlust ein, wird der gesamte offene Betrag fällig.
WEITER LESENRS0120785
OGH - 25.09.2018 - 8Ob123/05d; 4Ob62/11p; 1Ob188/12x; 2Ob74/12i; 1Ob118/16h; 4Ob59/18g
Wenn der Anleger erkennt, dass er nicht die gewünschten risikolosen, sondern risikoträchtige Wertpapiere erworben hat, dann kann ihm ein anschließender Verkauf oder ein Behalten der Wertpapiere nur in besonderen Fallkonstellationen als Mitverschulden angelastet werden. Dies kann etwa dann der Fall …
WEITER LESENRS0120108
OGH - 20.05.2015 - 8Ob19/04h; 6Ob253/07k; 4Ob50/11y; 4Ob183/11g; 1Ob48/12h; 7Ob57/15f
Beim Depotvertrag handelt es sich um eine Sonderform des Verwahrungsvertrags, in dem ein Kreditunternehmen Wertpapiere zur Verwahrung übernimmt. Der Depotvertrag umfasst somit die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Die Bank hat die aus den verwahrten Wertpapieren erzielten Erträge, wie bspw …
WEITER LESENRS0018249
OGH - 22.11.2011 - 7Ob215/55; 5Ob131/64; 5Ob158/65; 8Ob94/66; 8Ob325/67; 8Ob343/71; 3Ob268/75; 6Ob568/81; 1Ob534/84; 5Ob142/04z; 7Ob295/04i; 4Ob93/11x
Austrian Depositary Certificates (ADCs) der „MEL“ stellen gegenüber Aktien keine Anderslieferung dar: Zwar wurden die Wertpapiere in den Prospekten „Aktien“ genannt, allerdings war klar, dass es sich um die auf dem Kapitalmarkt tatsächlich vorhandenen Papiere handelte. Ein Anleger kann sich …
WEITER LESENRS0130463
OGH - 23.10.2015 - 6Ob56/15a
Bei ADCs (Austrian Depositary Certificates) ist die Zertifikatsemittentin gegenüber den Zertifikatsinhabern unmittelbar verpflichtet, die Informationen, die sie von der Gesellschaft erhält, auf die sich die ADCs beziehen, an die Inhaber von Depots bei ihr weiterzugeben; weitere Pflichten treffen sie aus …
WEITER LESENRS0008963
OGH - 24.01.2018 - 7Ob215/73; 6Ob31/75; 3Ob221/75; 1Ob294/75; 8Ob545/77; 1Ob657/77; 7Ob635/78; 7Ob663/82; 5Ob579/89; 2Ob101/99p; 3Ob234/02m; 8Ob35/04m; 6Ob15/05h; 7Ob278/05s; 2Ob196/06x; 7Ob207/17t
Tritt bei einer hinterlegten Sache während der Zeit der Verwahrung eine Beschädigung oder ein Verlust ein, dann obliegt dem Verwahrer der Beweis, für das fremde Eigentum sorgfältig gesorgt zu haben. Er muss daher nachweisen, dass er die ihm obliegenden Pflichten …
WEITER LESENRS0130464
OGH - 23.10.2015 - 6Ob56/15a
Im Falle von Zertifikaten, die Wertpapiere vertreten, gilt in Bezug auf die im Börsegesetz gerelegte Ad‑Hoc‑Publizität als Emittent (nur) der Emittent der vertretenen Wertpapiere. Die Emittentin der Zertifikate selbst muss nur für die Einhaltung der eigenen Verpflichtungen einstehen.
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