Kunst & Antiquitäten
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Hier finden Sie ausgewählte, fachspezifische Rechtssätze für den Bereich Kunst & Antiquitäten, die von Juristen und Richtern zusammengefasst, beschlagwortet und aufbereitet wurden.
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RS0020814
OGH - 22.02.1921 - 2Ob99/21; 2Ob289/69 (2Ob346/69); 5Ob158/72; 1Ob831/82 ; 1Ob650/84; 1Ob610/87; 3Ob510/96; 6Ob268/05p
Der Entlehner einer Sache (zB eine Galerie) haftet für das Verschulden derjeniger Personen, denen er sich bei der Verwahrung, Beauftragung und beim Transport der Sache bedient (zB Spediteur).
WEITER LESENRS0022537
OGH - 08.06.1977 - 1Ob17/77; 8Ob510/80; 5Ob538/80 (5Ob539/80); 7Ob717/83; 7Ob1/85; 8Ob538/85; 7Ob3/87; 8Ob593/87; 1Ob516/89; 1Ob533/92; 1Ob3/92; 1Ob653/92; 2Ob598/92; 1Ob601/93; 1Ob39/94; 1Ob55/95; 9Ob43/00i; 6Ob150/00b; 14Os141/01; 3Ob70/03w; 5Ob232/03h; 1Ob64/04z; 1Ob226/05z; 3Ob12/05v; 3Ob59/07h; 8Ob78/07i; 6Ob103/08b; 6Ob145/08d; 5Ob38/05g ; 1Ob172/09i; 2Ob15/10k; 8ObA66/09b; 5Ob193/10h; 3Ob55/11a; 7Ob77/10i; 10Ob39/11z; 1Ob85/11y; 1Ob208/11m; 3Ob200/11z; 1Ob35/12x; 10Ob88/11f; 3Ob230/12p; 10Ob58/12w; 10Ob56/12a; 3Ob231/12k; 10Ob18/13i; 1Ob184/12h; 2Ob233/12x; 4Ob246/12y; 4Ob165/12m; 2Ob74/12i; 4Ob102/13y; 1Ob221/13a; 4Ob3/14s; 8Ob66/14k; 6Ob7/15w; 2Ob188/14g; 3Ob66/15z; 3Ob112/15i; 5Ob133/15t; 1Ob88/16x; 8Ob10/16b; 2Ob137/16k; 9ObA126/16v (2Ob179/16m); 3Ob240/16i; 10Ob70/15i; 1Ob28/17z; 7Ob83/17g
Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst jeden Zustand, der rechtlich als Nachteil aufzufassen ist, an dem also ein geringeres Interesse als am bisherigen besteht. Nachteil ist grundsätzlich jede Minderung im Vermögen. Auch die Vergrößerung eines bereits vorhandenen Schadens ist ein …
WEITER LESENRS0022546
OGH - 30.11.1955 - 3Ob518/55; 7Ob77/66; 2Ob135/68; 2Ob243/70; 1Ob11/72; 2Ob196/74; 2Ob20/76; 2Ob9/76; 5Ob536/76 ; 7Ob47/76; 7Ob519/78; 2Ob65/78; 2Ob27/80; 8Ob220/80; 1Ob35/80; 2Ob40/81; 8Ob291/81; 1Ob638/82; 7Ob686/82; 4Ob133/84; 4Ob521/87; 7Ob627/87; 4Ob578/87; 1Ob554/88; 4Ob2129/96h; 1Ob16/97b; 8Ob20/98v; 6Ob304/02b; 9Ob42/08d; 3Ob192/10x; 3Ob222/13p; 1Ob200/13p; 8ObA66/13h; 1Ob150/13k; 6Ob142/16z; 1Ob191/16v; 2Ob117/16v
Nach der Theorie von der adäquaten Kausalität ist ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem eingetretenen Schaden nicht nur dann anzunehmen, wenn das Verhalten den eingetretenen Schaden unmittelbar verursacht hat; ein adäquater Kausalzusammenhang liegt vielmehr auch dann …
WEITER LESENRS0022686
OGH - 16.12.1975 - 5Ob200/75; 5Ob531/76; 1Ob522/79; 5Ob769/80; 6Ob512/81; 4Ob558/81; 5Ob799/81; 6Ob783/81; 1Ob587/82; 2Ob2/84; 1Ob11/84; 6Ob1547/84; 2Ob544/85; 7Ob572/85; 8Ob526/87; 1Ob600/87; 7Ob708/87; 3Ob623/86; 5Ob627/88; 5Ob555/89; 2Ob596/89; 3Ob625/89; 5Ob515/90; 2Ob16/90; 4Ob512/90; 1Ob10/93; 3Ob545/94; 2Ob17/94 (2Ob18/94); 7Ob629/95; 1Ob2029/96f; 6Ob2174/96s; 8Ob371/97k; 6Ob280/97p; 9Ob114/98z; 9ObA215/98b; 9ObA289/98k; 3Ob51/98s ; 1Ob14/00s; 8Ob253/99k; 1Ob278/99k; 10Ob167/00g; 6Ob308/00p; 1Ob93/00h; 7Ob301/00s; 6Ob292/00k; 9Ob31/01a; 10Ob38/00m; 1Ob151/01i; 6Ob53/01i; 1Ob129/02f; 9ObA200/02f; 3Ob304/02f; 2Ob131/03h; 2Ob193/03a; 7Ob276/03v; 6Ob145/03x; 5Ob155/03k; 9Ob66/04b; 10Ob76/05g; 3Ob295/05m; 5Ob275/06m; 1Ob226/07b; 2Ob262/07d; 1Ob233/07g; 4Ob75/08w; 8Ob15/09b; 5Ob38/05g; 5Ob52/09x; 1Ob68/09w; 1Ob74/09b; 3Ob39/11y; 9Ob59/10g; 9Ob11/11z; 17Ob11/11h; 1Ob63/11p; 7Ob170/11t; 9Ob50/11k; 4Ob67/12z; 1Ob172/12v; 7Ob162/12t; 7Ob189/12p; 1Ob23/13h; 8Ob125/13k; 1Ob148/14t; 1Ob199/14t; 4Ob18/15y; 10Ob84/15y; 1Ob240/15y; 1Ob69/16b
Grundsätzlich trifft den Geschädigten die Beweislast für den Kausalzusammenhang.. Die in § 1298 normierte Beweislastumkehrung betrifft nur den Verschuldensbereich. Der Geschädigte hat daher zunächst die Pflichtverletzung und dann den dadurch verursachten Schaden zu beweisen.
WEITER LESENRS0022705
OGH - 01.12.1982 - 1Ob730/82; 4Ob523/82; 1Ob692/83; 8Ob651/89
Eine Schadenersatzhaftung des Sachverständigen kann auch dann bestehen, wenn er eine Verpflichtung übernimmt, obwohl er wissen mußte, daß er zur Erfüllung nicht in der Lage sein wird (sogenanntes Übernahmeverschulden). Beispiel: Der Sachverständige übernimmt einen Gutachtensauftrag außerhalb seines eigenen Zuständigkeitsbereichs, obwohl …
WEITER LESENRS0022715
OGH - 24.02.1971 - 5Ob7/71; 7Ob142/74; 1Ob173/75; 1Ob545/76; 2Ob161/76; 8Ob67/77; 5Ob655/77; 5Ob643/78; 1Ob580/79; 1Ob50/87; 8Ob652/92; 4Ob2088/96d; 1Ob358/98y; 1Ob143/04t; 5Ob275/06m; 5Ob217/08k; 1Ob46/11p; 2Ob50/12k
Im Rahmen des Schadenersatzes ist grundsätzlich der gemeine Wert der Sache zum Zeitpunkt der Beschädigung zu ersetzen (Vgl auch OGH in 1 Ob 50/87). Intention dahinter ist, dass der Geschädigte die Sache ersetzen können soll. Von diesem Grundsatz wird freilich …
WEITER LESENRS0014829
OGH - 22.06.1960 - 3Ob199/60; 2Ob66/63; 8Ob278/67; 6Ob83/68 ; 4Ob543/70; 8Ob69/71; 7Ob154/71; 8Ob154/72; 5Ob93/74; 1Ob158/74; 7Ob8/75; 3Ob205/74; 4Ob592/75; 5Ob201/75; 6Ob156/75; 5Ob631/76; 5Ob731/78; 5Ob748/79; 5Ob512/80; 1Ob772/80; 3Ob584/81; 1Ob778/81; 8Ob202/83; 4Ob510/93; 1Ob1538/95; 1Ob617/95; 6Ob635/95; 2Ob382/97h; 2Ob313/99i; 8ObA58/01i; 8Ob302/01x; 6Ob7/06g; 8Ob62/09i; 6Ob268/09v; 6Ob42/11m; 7Ob70/12p; 9ObA51/15p; 7Ob54/16s
List im Sinne der §§ 870, 1487 ABGB bedeutet, dass der andere den Irrenden bewusst in Irrtum führt oder den ihm bekannten Irrtum ausnützt, dass er also positive Kenntnis davon hat, dass der andere Teil irrt und dass der Irrtum …
WEITER LESENRS0022720
OGH - 23.03.1976 - 5Ob536/76 ; 5Ob652/81; 3Ob510/83; 1Ob529/89
Wer sich wissentlich oder fahrlässig an eine in der Regel von einem Fachmann durchzuführende, bei nicht fachgemäßer Ausführung erkennbar mit Gefahren verbundene Arbeit heranmacht, ohne die erforderlichen Fachkenntnisse zu besitzen, handelt schuldhaft.
WEITER LESENRS0014831
OGH - 02.05.1963 - 7Ob122/63; 8Ob175/64; 6Ob336/64; 6Ob83/68; 4Ob543/70; 1Ob150/70; 1Ob165/71; 7Ob669/76; 7Ob76/76; 3Ob546/78; 1Ob772/80; 3ob613/81; 8Ob597/90; 1Ob1538/95; 1Ob617/95
Die Ungültigkeit eines Vertrages nach § 870 ABGB ist nicht davon abhängig, dass der Betrogene durch den Vertrag einen Schaden erleidet.
WEITER LESENRS0014833
OGH - 02.04.1964 - 5Ob49/64; 5Ob164/67; 5Ob223/67; 6Ob26/73; 5Ob125/74; 1Ob532/93; 1Ob617/95; 10Ob2066/96p; 10Ob74/05p; 6Ob7/06g; 3Ob75/06k; 7Ob18/08k; 6Ob268/09v; 1Ob85/11y; 4Ob11/13s
List setzt keine Schädigungsabsicht, sondern nur die Absicht oder das Bewusstsein der Täuschung des anderen Vertragspartners voraus. List ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung.
WEITER LESENRS0014842
OGH - 11.02.1959 - 6Ob40/59; 6Ob672/89; 7Ob136/02d
Irrtum infolge der Zusicherung, ein echtes Bild ( Fra Bartolomeo ) an Stelle der tatsächlich übergebenen wertlosen Kopie zu erhalten. Die fehlende Originalität eines Kunstwerkes ist ein typischer wesentlicher Geschäftsirrtum im Sinne des § 871 ABGB.
WEITER LESENRS0016245
OGH - 28.01.1975 - 3Ob66/74; 3Ob546/78; 1Ob533/79; 5Ob556/81; 3Ob613/81; 6Ob695/83; 7Ob526/85; 6Ob614/89; 7Ob603/91; 1Ob545/92; 4Ob324/00a; 1Ob144/04i; 8Ob98/08g; 2Ob176/10m; 5Ob136/12d; 6Ob195/16v
Auf die Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtums kann – außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG – im Vorhinein verzichtet werden, wenn der Irrtum nicht grob fahrlässig veranlasst wurde. Ein solcher Verzicht ist insbesondere dann zulässig, wenn der Irrende selbst in der …
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