Schlagwort: Schadensbegriff FILTER AUFHEBEN

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RS0022537


Der weite Schadensbegriff des ABGB umfasst jeden Zustand, der rechtlich als Nachteil aufzufassen ist, an dem also ein geringeres Interesse als am bisherigen besteht. Nachteil ist grundsätzlich jede Minderung im Vermögen. Auch die Vergrößerung eines bereits vorhandenen Schadens ist ein …

08.06.1977
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