Schlagwort: Konkurs des Verlegers FILTER AUFHEBEN

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Der Verlagsvertrag ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn der Verleger in Konkurs verfällt, dann kann der Insolvenzverwalter vom Vertrag zurücktreten, was bedeutet, dass der Vertrag nicht mehr weiter erfüllt wird. Der Urheber kann dann Schadenersatz geltend machen und wieder frei über das …

16.06.1987
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