Schlagwort: Garantiezusage FILTER AUFHEBEN

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RS0018623


Ohne Vorliegen besonderer Umstände kann die Zusage einer Garantie nicht auch dahin verstanden werden, dass der Vertragspartner über die Gewährleistungsfolgen hinaus eine zusätzliche Haftung für alle Folgen eines Mangels übernehmen will. Letzteres ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich aus der …

10.01.1991
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