Schlagwort: Entlehnung – Beweislast FILTER AUFHEBEN
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RS0019188
Wird ein entlehnter Gegenstand beschädigt, trifft den Entlehner (zB eine Galerie) die Beweislast, dass die Beschädigung ohne sein oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen eintrat. Nur wenn auch die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen die Beschädigung nicht verhindern konnten, wird der Entlehner nicht haftbar. …
30.11.1966
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