Schlagwort: List und Kausalität FILTER AUFHEBEN

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RS0014790


Für listige Irreführung ist rechtswidrige, vorsätzliche Täuschung beim Vertragsabschluss erforderlich; grobe Fahrlässigkeit reicht nicht aus. Eine weitere Voraussetzung für die Anfechtung wegen List liegt darin, dass das Verhalten des Täuschenden und damit der Irrtum für den Vertragsabschluss kausal war. Dies …

07.03.1989
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