Schlagwort: Mängelrüge FILTER AUFHEBEN
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RS0024620
Wenn an einem Vertrag auf beiden Seiten Unternehmer beteiligt sind, dann müssen Mängel an der gekauften Sache unverzüglich gerügt werden. Die Mängelrüge ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens rechtzeitig, wenn der Käufer sofort nach Einsicht in den Typenschein – der zwei …
29.09.1960
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RS0021890
Eine ungerechtfertigte Mängelrüge ändert weder die Fälligkeit des Werklohnes noch den Beginn des Laufes der Verjährungsfrist. Wenn Mängel bestehen, tritt die Fälligkeit nicht vor deren Behebung ein.
30.06.1976
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