Schlagwort: Entlehnung FILTER AUFHEBEN

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RS0020814


Der Entlehner einer Sache (zB eine Galerie) haftet für das Verschulden derjeniger Personen, denen er sich bei der Verwahrung, Beauftragung und beim Transport der Sache bedient (zB Spediteur).

22.02.1921
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