Kredit, Banken, Börse

Einträge: 

RS0018249


OGH - 22.11.2011 - 7Ob215/55; 5Ob131/64; 5Ob158/65; 8Ob94/66; 8Ob325/67; 8Ob343/71; 3Ob268/75; 6Ob568/81; 1Ob534/84; 5Ob142/04z; 7Ob295/04i; 4Ob93/11x

Austrian Depositary Certificates (ADCs) der „MEL“ stellen gegenüber Aktien keine Anderslieferung dar: Zwar wurden die Wertpapiere in den Prospekten „Aktien“ genannt, allerdings war klar, dass es sich um die auf dem Kapitalmarkt tatsächlich vorhandenen Papiere handelte. Ein Anleger kann sich …

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RS0130463


OGH - 23.10.2015 - 6Ob56/15a

Bei ADCs (Austrian Depositary Certificates) ist die Zertifikatsemittentin gegenüber den Zertifikatsinhabern unmittelbar verpflichtet, die Informationen, die sie von der Gesellschaft erhält, auf die sich die ADCs beziehen, an die Inhaber von Depots bei ihr weiterzugeben; weitere Pflichten treffen sie aus …

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RS0130462


OGH - 23.10.2015 - 6Ob56/15a

Aktienzertifikate sind schuldrechtliche Instrumente, die Aktien vertreten, um zum einen deren Handelbarkeit sicherzustellen und zum anderen den Zertifikatsinhabern die gesellschaftsrechtliche Rechtsstellung zu gewähren. Bei ADCs (Austrian Depositary Certificates) besteht die Pflicht der Zertifikatsemittentin darin, ihre gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaft und die damit …

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RS0008963


OGH - 24.01.2018 - 7Ob215/73; 6Ob31/75; 3Ob221/75; 1Ob294/75; 8Ob545/77; 1Ob657/77; 7Ob635/78; 7Ob663/82; 5Ob579/89; 2Ob101/99p; 3Ob234/02m; 8Ob35/04m; 6Ob15/05h; 7Ob278/05s; 2Ob196/06x; 7Ob207/17t

Tritt bei einer hinterlegten Sache während der Zeit der Verwahrung eine Beschädigung oder ein Verlust ein, dann obliegt dem Verwahrer der Beweis, für das fremde Eigentum sorgfältig gesorgt zu haben. Er muss daher nachweisen, dass er die ihm obliegenden Pflichten …

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RS0130464


OGH - 23.10.2015 - 6Ob56/15a

Im Falle von Zertifikaten, die Wertpapiere vertreten, gilt in Bezug auf die im Börsegesetz gerelegte Ad‑Hoc‑Publizität als Emittent (nur) der Emittent der vertretenen Wertpapiere. Die Emittentin der Zertifikate selbst muss nur für die Einhaltung der eigenen Verpflichtungen einstehen.

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RS0093896


OGH - 11.09.2018 - 12Os69/87; 15Os108/90; 15Os63/99; 11Os50/05w; 14Os144/10y; 14Os184/10f; 13Os69/11p; 14Os73/13m; 15Os83/14s; 13Os142/17g (13Os33/18d); 6Ob75/18z; 14Os11/18a (14Os99/18t)

Eine Sache ist dann anvertraut und kann veruntreut werden, wenn sie auf Grund eines Rechtsgeschäftes oder vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses in den ausschließlichen Gewahrsam des Täters mit der Verpflichtung übertragen wird, diese Verfügungsgewalt entsprechend der getroffenen Vereinbarung im Sinne des Berechtigten auszuüben. …

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RS0126307


OGH - 22.12.2021 - 2Ob238/09b; 6Ob202/11s; 6Ob11/18p; 6Ob170/21z

Einem „faktischen Geschäftsführer“, mag er Gesellschafter oder Nichtgesellschafter sein, kommt keine Befugnis zu, eine GmbH im rechtsgeschäftlichen Verkehr organschaftlich zu vertreten. Seine Vertretung könnte lediglich auf Basis einer Vollmacht erfolgen. Gleiches gilt für den „wirtschaftlichen Eigentümer“ einer Kapitalgesellschaft.

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RS0012049


OGH - 18.05.1965 - 3Ob310/50; 5Ob244/63; 5Ob83/65

Für die Frage, ob der Verwahrer den übergebenen Gegenstand selbst oder aber bloß die gleiche Menge der gleichen Gattung zurückgeben muss, kommt es nicht auf die Vermengung der erlegten Sachen (bspw Geld) mit eigenen Sachen des Verwahrers an, sondern auf …

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RS0011179


OGH - 21.05.1992 - 2Ob371/56; 7Ob1557/92

Sparkasseneinlagen sind unregelmäßige Verwahrungsverträge. Dies bedeutet, dass die Einlage in das Eigentum der Bank übergeht. Der Einleger ist daher nicht Eigentümer des Geldes, sondern hat lediglich ein Rückforderungsrecht gegen das Kreditinstitut.

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RS0094717


OGH - 08.04.1976 - 11Os43/75; 9Os163/75

Ein Verwahrer macht sich wegen Hehlerei strafbar, sobald er weiß, dass die Sachen, die er verwahrt, aus einem Vermögensdelikt (zB Diebstahl) stammen.

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RS0018971


OGH - 09.12.1975 - 3Ob221/75

Der Verwahrer ist kraft seiner Vertrauensstellung verpflichtet, den Hinterleger unverzüglich von Beschädigungen der hinterlegten Sache durch Dritte zu verständigen und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

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RS0129878


OGH - 19.11.2014 - 6Ob172/14h

Werden Wertpapiere auf einem Sammeldepot gutgeschrieben, dann kommt es im selben Moment zu einer Vermengung mit den sonstigen vom Verwahrer verwahrten Wertpapieren. Der Käufer erhält daher nie bestimmte Stücke, sondern immer nur eine Anzahl an Wertpapieren gutgeschrieben. Es handelt sich …

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